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Referatekonferenz (RefKonf)

Referatekonferenz (RefKonf)

Die Referatekonferenz ist das exekutive Kollegialorgan auf der zentralen Ebene der Verfassten Studierendenschaft. Ihr gehören die Referent*innen der Referate des Studierendenrats an. Diese werden vom Studierendenrat für einen bestimmten Aufgabenbereich gewählt, in welchem sie eigenständig arbeiten und in Absprache mit StuRa und/oder Refkonf die VS vertreten. Die Sitzungsleitung haben die Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft.

Die Referatekonferenz tagt i.d.R alle zwei Wochen alternierend zum StuRa. Mitglieder der Refkonf sind alle gewählten Referent*innen von Referaten des StuRa (1 Stimme pro Referat) und die Vorsitzenden mit gemeinsamer Stimme. Beratende Mitglieder der Refkonf sind alle gewählten Referent*innen von autonomen Referaten des StuRa, das VS-Mitglied im Senat und ein*e Vertreter*in des Präsidiums (ehem. Sitzungsleitung).

In der Referatekonferenz werden Angelegenheiten behandelt, welche die Zuständigkeiten von Referaten übersteigen, oder im breiteren Rahmen besprochen werden sollten.
Dazu zählen insbesondere:

  • Kontakt zur Uni, Verbänden, etc.
  • Finanzbeschlüsse für Veranstaltungen und Anschaffungen von und für die VS
  • Berichte, Informationen und Austausch unter den Mitgliedern
  • Beschlüsse von Anträgen, Pressemeldungen, etc.
  • Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung (ggf. mit den Angestellten)
  • Vorberatung und Mitwirkung an der Erstellung des Haushaltsplans
  • Beantwortung von Anfragen
  • und vieles mehr.

In unaufschiebaren Angelegenheiten kann die RefKonf unter besonderen Umständen dazu berechtigt werden, bestimmte Aufgaben des StuRa zu übernehmen.

Termine und Unterlagen

⇒ Termine, Unterlagen und Protokolle der RefKonf

Anträge an die Refkonf

  • Anträge, Berichte etc. müssen grundsätzlich bis einschließlich Samstag vor der Sitzung mit diesem Formular bei den Vorsitzenden der Referatekonferenz eingereicht werden. Verfristete Anträge können und dürfen in der Regel nicht behandelt werden.
  • Hier gibt es Informationen zur Raumnutzung oder zu Postfächern und wie ihr diese ggf. beantragt.
  • Bevor ihr Finanzanträge stellt, versichert euch bitte zuerst, ob ihr den Antrag nicht im StuRa, bei nem Referat, ner Fachschaft oder dem Doktorandenkonvent stellen wollt. Für Anträge auf zentraler Ebene sind in der Regel  der Studierendenrat bzw. das zuständige Referat dafür zuständig und nicht die Refkonf. Beim Finanzreferat erhaltet ihr hierzu weitere Auskünfte. Wenn ihr alles abgeklärt habt und dann einen Finanzantrag stellen wollt, so nutzt bitte das Antragsformular, das auch für den StuRa genutzt wird.

Rechtliche Grundlagen

Die Geschäftsordnung der RefKonf und die Organisationssatzung findet ihr hier.

Kontakt

Anträge und dergleichen richtet ihr bitte an die Vorsitzenden der Referatekonferenz.

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