Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft
Wir alle müssen Gebühren zahlen, um an der Uni Heidelberg zu studieren. Pro Semester sind das derzeit 151,05 Euro (Stand für das Wintersemester 2023). Der VS-Beitrag macht nur 5,4% (Stand Sommersemester 2023) davon aus. Im Folgenden wollen wir euch zeigen, was davon wofür ausgegeben wird, über welche Anteile ihr mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss ausüben könnt – und, zum Schluss: in welchen Fällen und auf welche Weise eine (Teil-)Rückerstattung des Semesterbeitrags möglich ist.
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» VS-Beitrag: 10,- Euro (6%)
An die Verfasste Studierendenschaft (VS) fließen zehn Euro. Das Landeshochschulgesetz schreibt der VS vor, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge zu erheben, nennt aber keinen fixen Betrag. Hier könnt ihr also ganz einfach aktiv werden und euch für eine Erhöhung oder Senkung des VS-Beitrags stark machen.
Der Studierendenrat (StuRa) einigte sich am 7. Januar 2014 auf eine Beitragshöhe von 7,50 Euro. Bis einschließlich des Wintersemesters 2019/20 blieb es dabei – ungeachtet wachsender Aufgaben, schrumpfender Rücklagen oder auch der jährlichen Inflationsrate. Im Zuge der Haushaltsplanung 2020 wurde deutlich, dass es nun doch allmählich einer Korrektur bedurfte. Zum Sommersemester 2020 wurde der Beitrag deshalb auf 10,- Euro angehoben.
Durch den Beitrag ist die VS arbeitsfähig. Ein großer Teil (4,50 Euro) fließt direkt an die 49 Fachschaften und erleichtert die studentische Arbeit und Initiative in den Fächern. Jede Fachschaft verfügt selbst über ihr Budget (wobei gilt: mehr Studierende = mehr Geld). Hier kannst du sehr direkt und oft ganz ohne Hürden mitbestimmen. Insbesondere Feste, Arbeitskreise und Ersti-Einführungen werden mit diesen Geldern finanziert.
Mit dem Rest (5,50 Euro) wird der laufende Betrieb der VS – die Arbeit des StuRa, der Referate und anderer studentischer Gremien sowie der Beschäftigten der VS auf zentraler Ebene – gewährleistet, also auch die Verwaltung der Gelder der Fachschaften. Außerdem werden Beratungs- und Serviceangebote der VS wie das Notlagenstipendium oder die Ausleihe finanziert und Projekte studentischer Initiativen und Gruppen unterstützt, also beispielsweise Demos, Kulturangebote oder Vorträge.
Auch ihr könnt euch einbringen & mitmachen! Auf der StuRa-Seite findet ihr Termine von Treffen von Arbeitsgruppen und Referaten, an denen ihr teilnehmen könnt. Außerdem könnt ihr euch an eure Fachschaft(en) und Hochschulgruppen, an den StuRa, die RefKonf oder Referate wenden, wenn ihr eine Aktion plant oder eine Initiative starten möchtet.
» Theaterflatrate-Umlage: 2,50 Euro (2%)
Seit geraumer Zeit gab es Bestrebungen, mit dem Theater und Orchester Heidelberg eine Kooperation einzugehen, um – analog zu ähnlichen Angeboten in anderen Uni-Städten – eine Art Kulturflatrate anzubieten. Die ebenso simple wie effektive Grundidee: Jede:r Studierende errichtet mit dem Semesterbeitrag einen geringfügigen Pauschalbetrag. Im Gegenzug wird ein bestimmtes Kontingent an Karten reserviert, auf das Studierende kostenfrei zugreifen können. Der Zugang zu Kunst & Kultur wird also demokratisiert und auch denjenigen erleichtert, die nicht in einem bildungsbürgerlichen Elternhaus aufgewachsen sind.
Nach einem längeren Testlauf fiel in der 152. Sitzung des StuRa die Entscheidung, das Angebot zum Wintersemester 2022/23 auf Dauer zu stellen und dafür den Semesterbeitrag ab dem Sommersemester 2023 um 2,50 Euro zu erhöhen. Dafür können alle Studierende der Universität Heidelberg für grundsätzlich jede Vorstellung jeweils eine Freikarte erhalten. Reservierungen sind ab fünf Tage vor einer Veranstaltung möglich. Weitere Infos zu dem Prozedere (und die bisherigen Nutzungszahlen) finden sich hier.
Fragen? Feedback? Dann schreibt uns eine Mail an [theater@stura.uni-heidelberg.de]. Und wenn ihr das Angebot gerne auch auf andere kulturelle Angebote & Institutionen ausweiten möchtet: Das Kulturreferat ist genau der richtige Ansprechpartner dafür – respektive der Ort, wo ihr euch gerne auch selbst einbringen und eure Ideen in die Tat umsetzen könnt.
» Beitrag für VRNnextbike: 2,55 Euro (2%)
Im Rahmen der StuRa-Wahlen 2018 hat sich die Studierendenschaft mit einer Zustimmung von 67,27% für eine dreijährige Kooperation mit dem Leihrad-Anbieter VRNnextbike ausgesprochen. Dafür erhöhte sich der Semesterbeitrag zum Sommersemester 2019 um 2,40 Euro. In seiner 131. Sitzung entschied sich der StuRa – nicht zuletzt auf Basis dieser Umfrage mit mehr als 1200 Teilnehmer:innen – mit 26/11/13 Stimmen dafür, diesen Vertrag zu leicht modifizierten Konditionen um weitere drei Jahre zu verlängern. Vom Wintersemester 2021/22 an wurden daher 2,50 Euro und werden ab dem Sommersemester 2023 2,55 Euro fällig.
Im Gegenzug kann jede:r Studierende – nachdem man sich mit der jeweiligen universitären E-Mail-Adresse registriert hat – pro Fahrt 30 Minuten lang kostenfrei ein VRNnextbike nutzen. Zudem kann man beliebig oft pro Tag fahren. Wichtig ist nur, dass vor der nächsten Ausleihe 15 Minuten vergangen sein müssen. Überschreitet man die 30 Minuten, bezahlt man 0,50 Euro für jede weitere halbe Stunde. Mehr Infos dazu hier.
Dieses Thema interessiert euch? Die Kooperation mit VRNnextbike wird fortwährend evaluiert und die Verbesserungsvorschläge respektive Beschwerden seitens der Studierenden aufmerksam registriert. Wendet euch an das Verkehrsreferat, wenn ihr Feedback habt!
Wer gleichzeitig an einer anderen Hochschule immatrikuliert ist, wo auch ein Vertrag mit VRNnextbike existiert, kann sich die 2,55 Euro übrigens rückerstatten lassen. Siehe unten.
» Sozialbeitrag für das Studierendenwerk: 66,- Euro (44%)
Mit diesem Beitrag werden verschiedene Leistungen des Studierendenwerks solidarisch mitfinanziert, etwa die Mensen, Cafés, Wohnheime oder auch die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS).
Zum Sommersemester 2023 wurde dieser Beitrag von 54 auf 66 Euro erhöht – eine Änderung, die die Uni (und damit zunächst leider auch wir) nicht einberechnet/kommuniziert hatte. Wenn ihr euch also wundert, wieso der Semesterbeitrag plötzlich von 174,35 auf 186,35 Euro angestiegen ist oder wie es passieren konnte, dass ihr für die Rückmeldung einen zu niedrigen Betrag überwiesen habt: Es lag vermutlich daran.
Du hättest gerne, dass das Studierendenwerk sein Angebot verändert oder erweitert? Hierfür gibt es das StuWe-Referat, den AK Mensa sowie die Möglichkeit, in den Verwaltungsrat oder die Vertretungsversammlung des Studierendenwerks gewählt zu werden. Mehr dazu u.a. hier.
» Verwaltungskostenbeitrag: 70,- Euro (46%)
Der Verwaltungskostenbeitrag dient nach Angaben der Universität zur „Mitfinanzierung der Verwaltungsdienstleitungen, wie z.B. Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, die zentrale Studienberatung, Vermittlung von Praktika, Förderung des Übergangs in das Berufsleben und so weiter“. Die fachliche Betreuung der Studierenden bzw. die Lehre sei darin nicht erfasst.
Spannend dabei: Nicht die Uni bestimmt die Höhe des Betrags, sondern der Landtag. Man kann daher mit Fug und Recht von versteckten Studiengebühren sprechen, waren im Wintersemester 2012/13 doch gerade einmal 40,- Euro fällig. Innerhalb von wenigen Jahren hat sich der Beitrag also nahezu verdoppelt.
Diese Entwicklung empört dich? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf den Landtag einzuwirken, etwa im Außenreferat, durch die Gründung eines AK Verwaltungsbeitrag oder auch durch die Einbringung einer entsprechenden Positionierung in den StuRa. Wir sind gespannt, was euch einfällt!
Internationale Studierende, die im Rahmen eines bilateralen Austauschprogramms an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages übrigens befreit.
Rückerstattung
1) Rückerstattung bei Exmatrikulation bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn:
Bei fristgerechter Exmatrikulation (genauer gesagt: innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn) kann der gesamte Semesterbeitrag rückerstattet werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der Universitätsverwaltung sowie beim Studierendenwerk einzureichen.
2) Rückerstattung für Schwerbehinderte:
Schwerbehinderte können sich den Anteil für das Semesterticket und VRNnextbike (insgesamt also rund ein Fünftel des Semesterbeitrags) rückerstatten lassen.
Für die Rückerstattung muss der vollständige Antrag inklusive Anlagen binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Beitrag entrichtet wurde, bei der Verfassten Studierendenschaft eingegangen sein.
Für die Vollständigkeit sind eine Kopie des Schwerbehindertenausweises samt Beiblatt mit gültiger Wertmarke sowie ein Zahlungsnachweis beizufügen – z.B. also ein Immatrikulationsnachweis oder eine Kopie eines Kontoauszugs (alle anderen Zahlungen darauf könnt ihr schwärzen). Bitte nutzt NICHT das Formular des Studierendenwerks!
- Antrag Rückerstattung Beitragsanteil Semesterticket und VRNnextbike für Schwerbehinderte (noch nicht online ausfüllbar)
- oder ihr nutzt noch das Formular vom Sommersemester (online ausfüllbar)
3. Rückerstattung für Studierende anderer Hochschulen:
Studierende, die an einer anderen Hochschule bereits den Grundbeitrag für das Semesterticket und/oder den Beitrag für VRNnextbike gezahlt haben, können sich diese auf Antrag rückerstatten lassen. (Beim Semesterticket wird aber nur der Grundbeitrag, nicht der komplette Beitrag fürs Semesterticket erstattet).
Für die Rückerstattung muss der vollständige Antrag inklusive Anlagen binnen eines Monats nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für das der Beitrag entrichtet wurde, bei der VS eingegangen sein.
- Antrag Rückerstattung Beitragsanteil Semesterticket und VRNnextbike für Studierende anderer Hochschulen (noch nicht online ausfüllbar)
- oder ihr nutzt noch das Formular vom Sommersemester (online ausfüllbar)
4. KEINE Rückerstattung bei Urlaubssemestern
Beurlaubte Studierende haben keinen Anspruch darauf, sich den Semesterbeitrag ganz oder auch nur teilweise rückerstatten zu lassen. Hierauf wird auch im Merkblatt der Universität zur Beurlaubung ausdrücklich hingewiesen. (Es sei denn natürlich, es liegt ein anderer Grund wie z.B. eine Schwerbehinderung vor.)
Keine Frage: 186,35 Euro sind eine Menge Geld. Nicht jede:r kann diesen Betrag mal eben so zusammenkratzen – erst recht, wenn noch andere finanzielle Belastungen hinzukommen bzw. man gerade generell eine harte Zeit durchlebt. Genau aus diesem Grunde bietet die Verfasste Studierendenschaft verschiedene Hilfs- und Beratungsangebote wie z.B. das Härtefallstipendium an. Gerade in einer Notlage lassen wir euch nicht im Stich! Ausführliche Infos und die entsprechenden Kontaktdaten findet ihr hier.