Wahlen zum Fachschaftsrat (FSR)

Wahlen zum Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat (FSR) ist das gewählte Gremium der Verfassten Studierendenschaft (VS) auf der Fachschaftsebene. Wahlen finden in der Regel alle zwei Semester statt, im Semester vor dem Beginn der neuen Amtszeit. Regelungen zu den jeweiligen Fachschaftsräten finden sich in den Fachschaftssatzungen. Eine Wahl kann auch außerplanmäßig Turnus stattfinden, wenn eine Wahl für ungültig erklärt wurde, eine Nachwahl notwendig wird (z.B. weil der FSR sonst handlungsunfähig würde).

Fachschaftsrats-Wahlen können in besonderen Fällen auch als Urnen-Wahl durchgeführt werden, z.B. wenn für Nach- oder Neuwahlen der zentrale Wahltermin ungünstig liegt. In dem Fall bitte frühzeitig mit dem Wahlausschuss Kontakt aufnehmen.

Wahlen im Sommersemester 2023

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Bei Problemen kann das Formular erneut erzeugt werden, die dadurch enstehenden „Doppelkandidaturen“ werden vom Wahlausschuss bereinigt.

Anmeldung von Fachschaftsratswahlen

Organisiert wird die Wahl von einem Wahlraumausschuss, der eng mit dem jeweiligen Fachschaftsrat zusammenarbeitet. Der Wahlraumausschuss macht die Wahl im Fach bekannt, organsiert einen geeigneten Ort, an dem die Wahl abgehalten werden kann, motiviert bei Urnenwahlen die Wahlhelfer*innen, die die Wahlurne beaufsichtigen und unterstützt Kandidat*innen dabei, sich im Fach vorzustellen.

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