Wahlen

Anmeldung Urabstimmung

Anmeldung Urabstimmung

– nur für UA einer FS-Satzung in einer Studienfachschaft –

Urabstimmungen über Fachschaftssatzungen finden in aller Regel nicht mehr statt! In seltenen Ausnahmefällen, nach der Zusammenlegung oder Neugründung von Fachschaften kann dies in bestimmten Fällen passieren. Die Regelungen dazu findet Ihr in § 1 Absatz 2 Anhang A (Konstitution der Studienfachschaften) der Organisationssatzung. Solltet Ihr Euch um eine solche Urabstimmung bemühen müssen, habt Ihr das aber mit den zuständigen Organen eh schon lang und breit abgeklärt – man gründet nicht mal so nebenher eine Fachschaft neu.


28 Tage (mind. 15 Vorlesungstage) vor dem ersten Urabstimmungstag muss die Bekanntmachung bei euch aushängen. Bitte beachtet, dass der zentrale Wahlausschuss für die Vorbereitung auch nochmal mindestens 6 Werktage für die Vorbereitung der Bekanntmachung braucht.

Weitere Infos zu den Wahlen:

Nach oben scrollen