Urabstimmungen
Bei Urabstimmungen stimmt die gesamte Studierendenschaft oder die Studierenden einer Studienfachschaft zu außerordentlich relevanten Themen ab, meistens parallel zu den StuRa-Wahlen im Sommersemester. Außerdem werden die ersten Satzungen einer Fachschaft in der Regel per Urabstimmung bestätigt.
Im Wintersemester 20/21 steht eine Urabstimmung an:
Wie kann ich eine Urabstimmung durchführen lassen?
Eine Urabstimmung zu einem relevanten Thematik kann auf zwei verschiedene Wege herbeigeführt werden:
- auf Beschluss des StuRa mit absoluter Mehrheit oder
- auf Antrag von mindestens 5% der Studierenden. Dafür müssen binnen 6 Wochen Unterschriften auf vom Wahlausschuss ausgegebenen Unterschriftenlisten gesammelt werden. Regelungen und Grundlagen dazu findet ihr in der Organisationsatzung, der Wahlordnung und ggf. Ausführungsbestimmungen.
Um einen Antrag auf Durchführung einer Urabstimmung zu einer Fachschaftssatzung zu stellen, fülle dieses Formular aus.
Kontakt
Mit Fragen wendet euch an den Wahlausschuss.