Allgemeines
Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten finden jedes Sommersemester statt. In der Statugsgruppe der Studierenden werden zwei Wahlgruppen unterschieden: 1. die grundständigen Studierenden, sowie 2. die eingeschriebenen Doktorand*innen (=Promotionsstudierenden). Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Je nachdem, wie viele Plätze zu besetzen sind und wie viele Kandidaturen eingehen, findet Verhältnis- oder Mehrheitswahl statt.
Die Mitglieder der drei übrigen Statusgruppen (Hochschullehrer*innen, Akademische Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen in Administration & Technik) werden in der Regel alle vier Jahre gewählt. Wenn alle Mitglieder einer Statusgruppe ausscheiden und es keine Ersatzmitglieder gibt, wird bei den Hochschullehrer*innen unverzüglich, bei den übrigen Gruppen im nächsten Sommer (also beim nächsten Studierenden-Wahltermin) für die verbleibende Amtszeit nachgewählt. Die letzten regulären Wahlen dieser Mitgliedsgruppen fanden im Sommersemester 2019 statt.
Option für eine andere Wahlfakultät bzw. Statusgruppe
Die Option muss vor dem Abschluss des Wählerverzeichnisses durchgeführt sein. Wendet euch wegen einer Option so früh wie nur irgend möglich ans Wahlamt der Universität.
Wahltermine 2023
Im Folgenden findet ihr entweder Informationen zur letzten Wahl oder — sobald sie vorliegen — die Informationen zur anstehenden Wahl. Achtet also immer auf die Jahreszahlen!
Die Wahlen der studentischen Mitglieder des Senats und der 13 Fakultätsräte der Universität Heidelberg im Sommersemester 2023 finden von Dienstag, 20. Juni, 11:00 bis Montag, 26. Juni 2023, 11:00, online statt. Weitere Einzelheiten finden sich in der Wahlbekanntmachung (s.w.u.), sobald sie online ist.
Kandidatur / Listenaufstellung
Wahlen zum Senat
- je 4 Plätze für grundständige Studierende und Promotionsstudierende
- max 12 Kandidat*innen pro Liste. ACHTUNG: es können nur maximal zwei Personen pro Wahlgruppe aus derselben Fakultät gewählt werden, daher sollte man Personen aus verschiedenen Fakultäten aufstellen (berücksichtigt wird allerdings nur die Wahlfakultät – wer mehr als ein Fach studiert, kann durch Option die Fakultät ändern). Sobald zwei Personen aus derselben Fakultät in den Senat gewählt sind, dürfen keine weiteren Mitglieder aus derselben Fakultät einen Platz erhalten, das gilt auch listenübergreifend. Die Personen mit den meisten Stimmen erhalten die ersten beiden Plätze, alle weiteren Mitglieder dieser Fakultät bleiben bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt und es rücken Personen aus anderen Fakultäten dieser Liste auf.
- bei einer Liste mit grundständigen Studierenden braucht ihr 20 Unterschriften von Unterstützer*innen aus derselben Wahlgruppe für den gesamten Wahlvorschlag
- bei einer Liste mit Promotionsstudierenden braucht ihr 7 Unterstützer*innen aus derselben Wahlgruppe für den gesamten Wahlvorschlag
- Bei den Unterstützer*innen ist die Fakultätszugehörigkeit unerheblich und die Unterstützer*innen können selber Kandidat*innen sein
Wahlen zu den Fakultätsräten
- Die Zahl der Plätze für jede Fakultät und Gruppe einzeln geregelt – vgl. die Wahlbekanntmachung (s.u.) oder auch im Merkblatt zu den Fakultätsratswahlen (s.u.)
- Man darf NUR in einer Fakultät kandidieren (vgl. die Informationen zur Option). Sicherheitshalber sollte daher, wer mehr als ein Fach studiert, für die Fakultät, an der man kandidieren will, optieren.
- Für eine Liste mit grundständigen Studierenden braucht ihr 10 Unterschriften von Unterstützer*innen aus derselben Wahlgruppe und -fakultät.
- Für eine Liste mit Promotionsstudierenden braucht ihr 4 Unterstützer*innen aus der selben Wahlgruppe und -fakultät.
- An den Medizinischen Fakultäten sind beide Gruppen zusammengefasst, hier braucht ihr 10 Unterschriften, egal aus welcher Gruppe
- die Unterstützer*innen können selber Kandidat*innen sein
- Zuordnung der Studienfachschaften zu den Fakultäten zur Orientierung
- Merkblatt Fakultätsratswahlen
Briefwahl ist nicht möglich
Formalia
Fristen
- Einsicht ins Wählerverzeichnis: 10. – 16 Mai 2023 während der regulären Dienstzeiten im Wahlamt
- die Option von eingeschriebenen Doktorand*innen muss bis spätestens Freitag, 26. Mai mitgeteilt werden (s.o.)
- Einreichefrist für Kandidaturerklärungen und Wahlvorschläge: 19. Mai 2023, 16:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt der Universität in der Univerwaltung, Seminarstraße 2, Raum 324/326, Telefon 06221/54-12120, Fax: 06221/54-12129, Raum 251 A. Bei Fristproblemen oder Nachfragen direkt dort und so früh wie möglich nachfragen.
Formulare
Formulare und Merkblätter gibt es ausgedruckt vor Ort im Wahlamt und digital auf der Website des Wahlamtes:
- Wahlbekanntmachung 2023
- Merkblatt Wahlvorschläge 2023
- Kandidaturformular 2023 (aka Zustimmungserklärung)
- Formular Wahlvorschlag Studierende (außer Med HD/MA) 2023
- Formular Wahlvorschlag Promotionsstudierende und sonstige Mitarbeiter*innen 2023
- Formular Wahlvorschlag Studierende und Promotionsstudierende Med HD/MA 2023
Kontakt
- Wahlamt der Universität Heidelberg, Frau Sandra Ott, Univerwaltung, Seminarstraße 2, Fax: 06221/54-12129, Telefon: 06221/54-12120/12101, Raum 251 A, E-Mail: sandra.ott@uni-heidelberg.de.
- Manchmal kann euch auch die AG Wahlen oder das Gremienteam helfen