QSM

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[dropcap style=“default, circle, box, book“]QSM[/dropcap] ist Bürokratie und Verwaltung, trocken wie es eigentlich nur Jurist:innen aushalten – oder? Leider ist natürlich ein bisschen etwas dran, nicht ohne Grund werden oft alle Verantwortungen zu QSM auf eine Person in der Fachschaft abgeschoben, und dann kümmert sich kaum noch jemand darum. Doch eigentlich geht es ja um ziemlich viel Geld. 1.781.000€ – ab übernächstem Jahr sogar 1.959.100€! Und damit können wir eigentlich eine Menge Kreatives in der Lehre tun. Es lohnt sich also, sich ein wenig mit QSM zu beschäftigen : D

 

Das Referat für Qualitätssicherungsmittel (QSM) betreut und koordiniert die Ausübung des Vorschlagsrechts der Verfassten Studierendenschaft durch die Studienfachschaften und die zentrale QSM-Kommission.

Rechtliche und interne Regelungen zu QSM (geordnet nach ihrer unmittelbaren Wichtigkeit):

Bei Fragen wendet Euch bitte rechtzeitig an das QSM-Referat.


QSM-Termine


Qualitätssicherungsmittel 2023


Umwidmen von QSM

Umwidmung von Mitteln ist möglich, wenn Veranstaltungen nicht durchführbar oder absehbar weniger Mittel benötigt werden (z.B. bei reduzierter Biböffnung wg. Corona).

  • Der Fachschaftsrat beschließt hierzu die Umwidmung und schickt den Beschluss per Mail ans Institut (z.B. die budgetverantwortliche Person). Damit kann sich das Institut dann an die zuständige Sachbearbeiterin in der ZUV wenden und die Umwidmung beantragen.
  • Diese Umwidmung ist erforderlich, damit die Änderungen auch für externe (z.B. das MWK) nachvollziehbar sind und weil es zu Änderungen in der Stufe der Verwendung kommen kann.
  • Beachtet den Hinweis auf Restmittel – vielleicht wollt ihr die Mittel gar nicht umwidmen, weil es ohnehin keinen adäquaten Ersatz gibt, dann meldet einfach, dass sie nicht ausgegeben werden können und sie fließen in Projekte, die aktuell noch nicht finanziert werden können.

Die Fachschaften sollten sich vorher mit dem QSM-Referat in Verbindung setzten.


QSM-Restmittel

QSM, die nicht ausgegeben werden, fließen am Ende des Vergabezeitraums an die UB. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass Restmittel entstehen, können sie auch noch benutzt werden, um Projekte, die von der QSM-Kommission mangels Geld nicht bewilligt wurden, zu finanzieren. Für das Wintersemester 22/23 mussten mehrere Projekte zurückgestellt werden, die so noch finanziert werden könnten.

Durch eine erste Meldung im Juli 22 kann bereits das erste Projekt finanziert werden.


Bewilligte Anträge

Haushaltsjahr 2023

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2021:

Haushaltsjahr 2020:

Haushaltsjahr 2019:

Haushaltsjahr 2018:


Kontakt

Fritz Kai Beck
c/o StuRa-Büro
Albert-Ueberle-Str. 3-5
69120 Heidelberg
Tel.: 06221/ 54-2456

E-Mail: qsm@stura.uni-heidelberg.de


Sprechstunde

behelfsweise könnt ihr in die Finanzsprechstunde kommen

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