Robbe

Beauftragte

Die Bestellung von Beauftragten ist vorgeschrieben, sie nehmen Verwaltungsfunktionen wahr. Beauftragte werden von der Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit bestellt oder die Aufgaben sind Referent*innen von Amts wegen übertragen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten sind:

Aufgrund inneruniversitärer Regelungen gibt es darüber hinaus:

  • die*den EDV- und Telefonbeauftragte(n) (dem*der Referent*in des EDV-Referats übertragen).
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