Die Bestellung von Beauftragten ist vorgeschrieben, sie nehmen Verwaltungsfunktionen wahr. Beauftragte werden von der Referatekonferenz auf unbestimmte Zeit bestellt oder die Aufgaben sind Referent*innen von Amts wegen übertragen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten sind:
- der*die Behindertenbeauftragte;
- der*die Datenschutzbeauftragte(n);
- der*die Beauftragte für den Haushalt;
- der*die Sicherheitsbeauftragte(n).
Aufgrund inneruniversitärer Regelungen gibt es darüber hinaus:
- die*den EDV- und Telefonbeauftragte(n) (dem*der Referent*in des EDV-Referats übertragen).