Schlichtungskommission (SchliKo)

Aufgaben

Die SchliKo kann von allen Studierenden mit der Behauptung angerufen werden, die Studierendenschaft habe ihre gesetzlichen Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 LHG überschritten. Außerdem ist sie auf Antrag zuständig bei der Anfechtungen oder Prüfung aller Wahlen innerhalb der Verfassten Studierendenschaft. Ihre Aufgabe ist auch, Empfehlungen bei Streitigkeiten zwischen und (meist rechtlich) unklaren Zuständigkeiten von Organen der VS abzugeben.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit der SchliKo ergeben sich insbesondere aus § 65a Abs. 9 LHG sowie der Organisationsatzung.

Mitglieder

Die Schlichtungskommission hat sechs Mitglieder, für die Beschlussfähigkeit sind 3 Mitglieder notwendig. Mitglieder dürfen keinem anderen zentralen Organ der VS angehören. Die Mitglieder werden in der zweiten StuRa-Sitzung eines Kalenderjahrs gewählt.  Für ihre Wahl benötigen Kandidat*innen eine Zweidrittelmehrheit.

Aktuelle Mitglieder sind:

  • Joris Frenz
  • Paula Grünewald
  • Felicitas Nettels

Nächste Sitzung

Keine anstehende Sitzung.

Sitzungen der Schlichtungskommission sind grundsätzlich öffentlich.

Cloud-Besprechungsraum der Schlichtungskommission

Protokolle

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Beschlüsse, Empfehlungen und Entscheidungen

Kontakt

Schlichtungskommission der VS
StuRa-Büro
Albert-Ueberle-Straße 3-5
69120 Heidelberg
Telefon: 06221 / 54-2456 oder -3456
Fax: 06221 / 54-1612456
E-Mail: schliko@stura.uni-heidelberg.de

 

[09.06.2023]

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