Zivilklausel

Als Ergebnis des Workshops „Zivilklausel“ auf dem StuRa-Arbeitswochenende vom 9.-11. Januar 2015 hatte sich eine Arbeitsgruppe Zivilklausel gegründet. Diese Arbeitsgruppe führte die auf dem Arbeitswochenende begonnene Diskussion um die Zivilklausel fort. Fragen die in der Arbeitsgruppe unter anderem bearbeitet wurden:

  • Vor- und Nachteile einer harten und weichen Zivilklausel
  • Die Vor- und Nachteile einer universitätsweiten Zivilklausel und von institutsweiten Zivilklauseln
  • Wie sich militärische von ziviler Forschung unterscheiden lässt
  • Rechtliche Probleme bei der Durchsetzung einer Zivilklausel
  • Wie kann die Studierendenschaft und die restliche Hochschulöffentlichkeit informiert und eingebunden werden
  • Sinnhaftigkeit und Umsetzung einer Urabstimmung

Was ist eine Zivilklausel?

Eine Zivilklausel bezeichnet eine in der Satzung festgeschriebene Selbstverpflichtung der Universität oder diverser Institute, keine Rüstungs- bzw. Militärforschung zu betreiben. Derzeit existieren an 16 Hochschulen bzw. Universitäten bundesweit eine Zivilklausel.

Der StuRa hat am 3. Juli 2018 eine Position beschlossen.

Kontakt: ak-zivilklausel@stura.uni-heidelberg.de

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