Als Ergebnis des Workshops „Zivilklausel“ auf dem StuRa-Arbeitswochenende vom 9.-11. Januar 2015 hatte sich eine Arbeitsgruppe Zivilklausel gegründet. Diese Arbeitsgruppe führte die auf dem Arbeitswochenende begonnene Diskussion um die Zivilklausel fort. Fragen die in der Arbeitsgruppe unter anderem bearbeitet wurden:
- Vor- und Nachteile einer harten und weichen Zivilklausel
- Die Vor- und Nachteile einer universitätsweiten Zivilklausel und von institutsweiten Zivilklauseln
- Wie sich militärische von ziviler Forschung unterscheiden lässt
- Rechtliche Probleme bei der Durchsetzung einer Zivilklausel
- Wie kann die Studierendenschaft und die restliche Hochschulöffentlichkeit informiert und eingebunden werden
- Sinnhaftigkeit und Umsetzung einer Urabstimmung
Was ist eine Zivilklausel?
Eine Zivilklausel bezeichnet eine in der Satzung festgeschriebene Selbstverpflichtung der Universität oder diverser Institute, keine Rüstungs- bzw. Militärforschung zu betreiben. Derzeit existieren an 16 Hochschulen bzw. Universitäten bundesweit eine Zivilklausel.
Der StuRa hat am 3. Juli 2018 eine Position beschlossen.