Mal wieder Neues in Sachen Corona – und, wie sollte es auch anders sein: mal wieder nicht die allerbesten Neuigkeiten.
» Heidelberg lag während dieser Pandemie eigentlich immer unter dem Landesdurchschnitt, hat sich in den letzten Tagen aber zu einem Corona-Hotspot entwickelt. Und zwar so sehr, dass ab heute nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen gelten. Zwischen 21 und 5 Uhr darf diese Personengruppe das Haus nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen. Selbiges gilt auch für den Stadtkreis Mannheim. Im Rhein-Neckar-Kreis hingegen ist dies aktuell noch nicht der Fall.
[https://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/service/14_01_2022+naechtliche+ausgangsbeschraenkungen+ab+samstag+fuer+nicht-immunisierte+personen.html]
[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ausgangsbeschraenkungen-in-bw-100.html]
» Unter der Woche wurde zuerst eine neue Corona-Verordnung und anschließend auch eine neue Corona-Verordnung Studienbetrieb verabschiedet. Abgesehen von Erleichterungen in Sachen Quarantänemodalitäten gibt es darin eigentlich nur eine studirelevante Neuerung zu vermelden: Im Innenbereich ist eine OP-Maske nicht mehr ausreichend, hier muss es für Personen ab 18 Jahren zwingend eine FFP2-Maske sein. Und zwar ausdrücklich auch an der Universität Heidelberg sowie in der UB.
» Lediglich für Beschäftigte stellt sich die Lage anders dar, hier darf es auch weiterhin eine OP-Maske sein. Und zwar, weil hier eine bundesweite Regelung für Arbeits- und Betriebsstätten greift. Gleiches gilt auch für den öffentlichen Verkehr, sodass hier – für alle – ebenfalls keine FFP2-Pflicht besteht.
[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/regeln-der-alarmstufe-ii-bleiben-bestehen]
[https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrie/]
[http://ub.blog.uni-heidelberg.de/2022/01/12/ffp2-masken/]
[https://www.uni-heidelberg.de/de/newsroom/massnahmen-der-universitaet-zum-schutz-vor-dem-coronavirus]
» In Sachen Präsenzlehre bleibt hingegen für Erste alles beim Alten. Oder, wie es in der Begründung der Corona-Verordnung Studienbetrieb, u.a. mit Verweis auf die hohe Impfquote unter Studierenden, explizit heißt: „Ziel ist es daher weiterhin, im Rahmen des verantwortungsvollen Gesundheitsschutzes und des gesamtgesellschaftlichen Beitrags zur Eindämmung der Pandemie den Studienbetrieb im Grundsatz als Präsenzstudienbetrieb stattfinden lassen zu können.“
[https://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mwk/intern/dateien/pdf/Begr%C3%BCndung_CVO_Studienbetrieb__vom_11_Januar_-_ENDG%C3%9CLTIG.pdf]
» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.
Einen herzergreifenden Tag des deutschen Schlagers wünscht euch:
Eure Studierendenvertretung
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