Türchen № 17

№ 17: BEZAHLBARE (UND SICHERE) MOBILITÄT

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Die letzte Woche vor der vorlesungsfreien Zeit hat begonnen und damit die vielleicht letzte Gelegenheit, noch einmal eure Freund*innen und Kommiliton*innen zu sehen, bevor sie sich über ganz Deutschland zerstreuen und erst im neuen Jahr nach Heidelberg zurückkehren. Viele von euch werden die nächsten Tage daher nutzen, um noch einmal den Heidelberger Weihnachtsmarkt zu besuchen und sich dabei das ein oder andere alkoholische Warmgetränk zu genehmigen. Vielleicht geschieht das beim Mittellateinischen Weihnachtsliedersingen, vielleicht als Einstimmung auf den gemütlichen Jahresausklang eurer Fachschaft, womöglich aber auch schon am heutigen Montag, wenn der Glühwein für Studierende wieder (zumindest etwas) preisgünstiger angeboten wird.

An welchem Tag ihr auch immer euren Besuch plant: Das eigene Fahrrad solltet ihr dabei tunlichst zuhause lassen. Zwar liegt der Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit für Radfahrer*innnen bei 1,6 Promille. Erst bei diesem Pegel müsst ihr fest mit einer Strafanzeige und drei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen, falls ihr euch noch auf das Rad schwingt und kontrolliert werdet. Doch was viele nicht wissen: Schon bei 0,3 Promille droht euch eine Strafanzeige samt Geldstrafe, wenn bei einer Kontrolle eure Fahruntüchtigkeit festgestellt wird, etwa aufgrund einer unsicheren Fahrweise oder des Missachtens von Verkehrsregeln. Dieser kritische Punkt kann schneller erreicht sein, als man gemeinhin glauben möchte, gerade wenn ihr euch in die verführerischen Arme der Feuerzangenbowle begebt.

Das eigene Fahrrad daheim stehen lassen? Doch wie soll man sonst zum Weihnachtsmarkt kommen? Keine Sorge: In ihrem Bemühen um bezahlbare Mobilität hat die Verfasste Studierendenschaft zwei Angebote geschaffen, die (auch) in dieser Situation überaus praktisch sind.

Auf dem Hinweg seid ihr keineswegs auf euer eigenes Rad angewiesen (das wir ansonsten übrigens außerordentlich schätzen), sondern könnt einfach auf ein Leihrad von VRNnextbike zurückgreifen. Dieses Angebot hat die Verfasste Studierendenschaft für euch ausgehandelt und im letzten Sommersemester zur Urabstimmung gestellt, wo schließlich 67,27 % aller Wähler*innen einer dreijährigen Kooperation zugestimmt haben. Ihr müsst euch nur schnell für diesen Dienst registrieren, falls ihr es nicht ohnehin schon getan habt, schon kann es losgehen.

Die 30 ersten Minuten einer jeden Fahrt sind für euch kostenlos. Das sollte in Heidelberg ausreichen, um so gut wie jede Strecke zurückzulegen. Anschließend würden pro halbe Stunde 0,50 Euro fällig, was euer Weihnachtsmarkt-Budget also auch nicht allzu signifikant belasten sollte, sollte die Anreise wider Erwarten doch länger dauern.  (Zumal die 2,40 Euro, die in diesem Semester pro Studierende*r fällig gewesen wären, aus den Rücklagen der Verfassten Studierendenschaft bezahlt wurden und euch somit erspart blieben.)

Und zurück? Nehmt ihr einfach den Bus oder die Straßenbahn. Ab 19 Uhr (und am Wochenende und an Feiertagen sogar ganztags) greift für uns Heidelberger Studierende die VRN-Abendregelung. Ein validierter Studierendenausweis genügt, um den ÖPNV in den Waben 125, 105, 135, 145 kostenlos nutzen zu dürfen, also abgesehen vom Stadtgebiet Heidelberg auch in Dossenheim, Schriesheim, Eppelheim, Leimen, Sandhausen und Nußloch. (Für die rund 1700 Studierenden der Medizinischen Fakultät Mannheim gilt diese Regelung übrigens stattdessen für die Waben 74, 84, 94 und 104.) Ausgehandelt wurde diese Regelung im Zuge der letzten Semesterticket-Verhandlungen und wird dadurch finanziert, dass von allen Studierenden jeweils fünf Euro pro Semester erhoben wird. Gemeinsam organisiert zu sein, zahlt sich also auch hier aus.

Kurzum: Einfach & flexibel hin, sicher & komfortabel zurück, und das alles (zusatz)kostenfrei die Verfasste Studierendenschaft macht es möglich. Einem geselligen letzten Abend mit euren Kommiliton*innen steht damit nichts mehr im Wege. (Wobei es natürlich gute Gründe dafür gäbe, auf Alkohol zu verzichten und stattdessen einem heißen Becher Punsch eine Chance zu geben. Der kann nämlich genauso lecker sein und wäre sogar noch einen Tick günstiger.)


Schon gewusst? Der Studierendenrat hat in der Finanzordnung festgelegt, dass bei allen von der Verfassten Studierendenschaft durchgeführten Veranstaltungen (und damit auch allen Veranstaltungen der Fachschaften)  kostenlos genussfähiges Wasser ausgegeben und auf dieses hingewiesen werden muss, sofern alkoholische Getränke verkauft beziehungsweise ausgeschenkt werden. Ebenso schreibt die Finanzordnung vor, dass für VS-eigene Veranstaltungen nicht mit oder für Alkohol geworben werden darf, gerade im Sinne von Lockangeboten wie „2 für 1“, „Happy Hour“ oder „Freibier“. Die Missachtung dieser Auflagen kann die Streichung, Nichtauszahlung und Rückforderung von finanziellen Mitteln nach sich ziehen.


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