Wie tritt man zurück?
Mit dieser Formulierung erklärt ihr den Rücktritt von einem Amt: „Hiermit erkläre ich, [VORNAME NAME], meinen Rücktritt aus / vom [GREMIUM / AMT], zum [DATUM]. [UNTERSCHRIFT]“. Rückt niemand nach, bleibt ihr manchmal kommissarisch im Amt. Wollt oder könnt ihr das Amt nicht kommissarisch fortzuführen, gebt dies daher auch an: „zu einer kommissarischen Fortführung des Amtes sehe ich mich außerstande“.
- in Rücktritt auf Papier muss eigenhändig unterschrieben im Original den Zuständigen zugeschickt werden – bei VS-Gremien und bei Fachräten könnt ihr papierfrei unser Online-Formular nutzen.
1. Rücktritt aus Gremien der Studienfachschaften und als entsandtes StuRa-Mitglied
- Rücktritte werden gegenüber dem Wahlausschuss erklärt (Ausnahme: FS-Finanzverantwortliche)
- Mit diesem online-Formular wird der Wahlausschuss automatisch informiert
Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Fachschaftsratsmitglieder: einige Fachschaftssatzungen haben Sonderregelungen zum Rücktritt. Es ist jedoch immer sinnvoll, die übrigen Mitgliedern des Fachschaftsrats (FSR) zu informieren. In jedem Fall muss der Wahlausschuss darüber informiert werden, um ggf. das Nachrückverfahren oder Nachwahlen einleiten zu können: wahlen@stura.uni-heidelberg.de
Finanzverantwortliche von Fachschaften: informieren den FSR und das Finanzteam über ihren Rücktritt. Wird zugleich ein*e Nachfolger*in bestellt, kann das Finanzteam darüber mit Hilfe eines einzigen Formulars informiert werden (finanzen@stura.uni-heidelberg.de). Die Neubestellung erfolgt über den FSR, daher muss der Wahlausschuss nicht informiert werden.
Ausnahme FS Medizin Mannheim: hier wird die*der Finanzverantwortliche direkt gewählt, daher ist hier auch der Wahlausschuss zu informieren: wahlen@stura.uni-heidelberg.de
Entsandte StuRa-Mitglieder von Fachschaften: sollten ihren Rücktritt auch dem FSR erklären, der auch ein neues StuRa-Mitglied entsenden muss, sofern kein stellvertretendes Mitglied übernimmt.
2. Rücktritt aus VS-Organen auf zentraler Ebene
- Rücktritte sind gegenüber dem Wahlausschuss zu erklären
- Mit diesem online-Rücktritts-Formular wird der Wahlausschuss automatisch informiert
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Referent*innen, StuRa-Mitglieder, Mitglieder der Sitzungsleitung des StuRa, des Vorsitzes der VS sowie von Ausschüssen und Kommissionen: sollte auch die die übrigen Mitglieder „ihrer“ Organe informieren. Die Neuwahl oder Neubestimmung erfolgt (mit wenigen Ausnahmen) im StuRa, die Werbung dafür übernimmt der Wahlausschuss oder das Gremienreferat. Das Präsidium des StuRa, das Gremienteam und der Wahlausschuss werden über das Formular automatisch informiert
3. Rücktritt aus Unigremien
- Rücktritte aus Unigremien sind formal gegenüber dem/der Vorsitzenden des Gremiums (Dekan*in, Rektor*in, Vorsitz der jeweiligen Kommission) zu erklären
- Vorlage für Rücktritt aus Unigremium
- online-Rücktritts-Formular für Fachratsmitglieder
weitere Hinweise zu einzelnen Gremien/Ämtern:
Senat, Senatsausschüsse und Fakultätsräte: hier schickt ihr den Rücktritt am besten direkt an das Wahlamt in der Univerwaltung, das das Nachrück- oder Nachwahlverfahren einleitet und die Vorsitzenden der Gremien informiert.
Fakultätsgremien (Studienkommission, Prüfungsausschüsse Berufungskommission): hier schickt ihr den Rücktritt am besten direkt an die Geschäftsstelle der Fakultät, die die Vorsitzenden der Gremien informiert und das Nachrück-/ Nachwahlverfahren einleitet.
Rücktritte aus dem Fachrat ist dem*der Vorsitzenden des jeweiligen Fachrats mitzuteilen, Kopie an die AG Fachrat, die das Nachrück- oder Nachwahlverfahren einleitet.