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Engagement-Bescheinigung

Ihr habt euch an der Uni engagiert – zum Beispiel in einer Hochschulgruppe oder als Mitglied eines Gremiums – und braucht nun eine Bestätigung darüber? z.B. für die Krankenkasse, für ein Stipendium oder für die Masterzulassung? Hier erfahrt ihr, wie ihr Bestätigungen erhaltet.

Hochschulgruppen

Die Verfasste Studierendenschaft kann keine Bestätigungen für das Engagement in Hochschulgruppen ausstellen – dies müssen die Hochschulgruppen selber machen. Wenn ihr für eine Hochschulgruppe in einem Gremium wart oder in Kooperation mit einem Referat/AK aktiv wart, gelten die Ausführungen weiter unten.
Das Land Baden-Württemberg betreibt eine Plattform für die Ausstellung von Bescheinigungen für bürgerschaftliches Engagement. Dort findet ihr Vorlagen, die ihr für eure Hochschulgruppe nutzen könnt – ihr könnt darüber auch Bestätigungen erstellen.

Engagement in der Verfassten Studierendenschaft (VS)

Nach der Wahl in den Studierendenrat (StuRa) oder einen Fachschaftsrat (FSR) erhaltet ihr eine Benachrichtigung, dass ihr gewählt seid. (Ausnahme: in Jura erstellt die Fachschaft die Bestätigungen über die Wahl in den FSR selber). Oft reicht diese Benachrichtigung den Stellen, die von euch Bestätigungen wollen. Habt ihr die Benachrichtigung verlegt oder braucht eine ausführlichere Bestätigung, könnt ihr eine beantragen.

Auch wenn ihr in der Verfassten Studierendenschaft in Referaten, Ausschüssen, Arbeitskreisen (AK) oder dergleichen aktiv wart, könnt ihr eine Bestätigung erhalten. Bitte gebt im Feld „Bemerkungen“ des Formulars an, wenn ihr eine ausführlichere Bestätigung braucht und schickt am besten gleich Formulierungen mit – nutzt dazu das Feld „Sonstiges“. Wenn ihr die Bestätigung fürs BAföG-Amt oder Prüfungsausschüsse braucht, weist uns bitte darauf hin, hierfür gibt es besondere Vorgaben.

Eine (ausführliche) Bestätigung über das Engagement im Fach kann euch eure Fachschaft, konkret der Fachschaftsrat (FSR), ausstellen, der FSR kann hierzu Vorlagen von der Gremienkoordination erhalten. Sofern ihr euch auch fach- oder fakultätsintern in Uni-Gremien wie dem Fachrat oder der Studienkommission betätigt habt, bestätigen auch die Institutsleitungen oder Dekanate so etwas. In einigen Fächern gibt es Vereinbarungen, welches Engagement die Institutsleitung Studierenden darüber hinaus bestätigt (z.B. ehrenamtliche Tutorien, Verwaltungsaufgaben etc.) – erkundigt euch vor Ort.

Unigremien

Eine Bestätigung, dass ihr in den Senat, Fakultätsrat oder einen Senatsausschuss gewählt seid, erhaltet ihr nach der Wahl vom Wahlamt der Uni. Wenn ihr ausführlichere Bestätigungen wollt, müsst ihr mit den Vorsitzenden der Gremien – beim Senat, dem*der Rektor*in und bei den Fakultäten dem*der Dekan*in – Kontakt aufnehmen. Bei Problemen könnt ihr euch auch an den Wahlausschuss des StuRa wenden, vielleicht kann er helfen.

Beim Fachrat handelt es sich um ein Unigremium, aber die Univerwaltung hat keine Ressourcen, um die Wahl durchzuführen, daher macht dies die Verfasste Studierendenschaft und stellt auch die Mitgliedsbescheinigung aus. Die Standardbescheinigung erhalten alle Mitglieder nach der Wahl oder bei Amtsmitgliedern zu Beginn der Legislatur. Wenn ihr eine ausführlichere wollt, versucht es trotzdem erst einfach fachintern (s.o.) oder wendet euch an die AG Fachrat.

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