Was macht das VS-Mitglied in Senat oder Fakultätsrat?
Die Verfasste Studierendenschaft (VS) kann nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) Vertreter*innen mit beratender Stimme in die zentralen und dezentralen Gremien der akademischen Selbstverwaltung entsenden. Es können auch stellvertretende Mitglieder gewählt werden.
Gesetzliche Grundlage
VS-Mitglied im Senat
Das VS-Mitglied im Senat und ggf. das stellvertretende Mitglied werden im StuRa gewählt. Das VS-Mitglied im Senat vertritt die Gremien der VS und deren Positionierungen im Senat. Es soll den Austausch zwischen der Studierendenvertretung und den Gremien der akademischen Selbstverwaltung am Leben halten und daher eng in die Aktivitäten der VS eingebunden sein, zumal wichtigen Diskussionen im Senat oft spontan entstehen und nicht aus der Tagesordnung ersichtlich sind. Da man die Bedeutung von Entscheidungen besser versteht, wenn man grob mit den Diskussionen vertraut ist, sollte man auch die Diskussionen und Abläufe innerhalb der Uni kennen. Der Senat tagt nicht öffentlich, daher ist der Infofluss aus dem Senat in die VS nur bedingt möglich, umso wichtiger ist daher, ggf. Positionierungen in den Gremien der VS zu beschleunigen oder zu initiieren, damit sie im Senat eingebracht werden können.
Diese Aufgabe unterscheidet sich grundlegend von der der 4 gewählten studentischen Mitglieder im Senat. Diese sind gewählt, um ihre persönliche politische Position im Senat einzubringen oder auch durchzusetzen – da sie ein freies Mandat haben. Die Aufgabe des VS-Mitglieds ist im Gegensatz dazu, keine persönliche Position, sondern die Position der VS vorzutragen und in die Diskussion einzubringen. Stimmrecht hat das VS-Mitglied nicht, es kann jedoch Anträge oder Kandidaturvorschläge des StuRa einbringen.
VS-Mitglied im Fakultätsrat
- Jura (§ 9 lit. h)
- Mathematik und Informatik ( § 4)
- Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften
Das VS-Mitglied im Fakultätsrat vertritt die Gremien der VS, insbesondere die Fachschaftsräte, die Studiengänge vertreten, die der betreffenden Fakultät zugeordnet sind, und deren Positionierungen im Fakultätsrat. Es soll den Austausch zwischen den Gremien der VS, insbesondere dem Fachschaftrat / den Fachschaftsräten der Fakultät und den Gremien der akademischen Selbstverwaltung am Leben halten und daher eng in die Aktivitäten der VS eingebunden sein. Da man die Bedeutung von Entscheidungen besser versteht, wenn man grob mit den Diskussionen vertraut ist, sollte man auch die Diskussionen und Abläufe innerhalb der Uni kennen. Der Fakultätsrat tagt nicht öffentlich, daher ist der Infofluss in die Fachschaft(en) nur bedingt möglich, umso wichtiger ist daher, ggf. Positionierungen in den Gremien der VS zu beschleunigen oder zu initiieren, damit sie im Senat eingebracht werden können.
Diese Aufgabe unterscheidet sich grundlegend von der der gewählten studentischen Mitglieder im Fakultätsrat. Diese sind gewählt, um ihre persönliche politische Position im Senat einzubringen oder auch durchzusetzen – da sie ein freies Mandat haben. Die Aufgabe des VS-Mitglieds ist im Gegensatz dazu, keine persönliche Position, sondern die Position der VS vorzutragen und in die Diskussion einzubringen. Stimmrecht hat das VS-Mitglied nicht, es kann aber Anträge der Fachschaftsräte einreichen. Bei Themen wie QSM oder fachübergreifenden Fragen, z.B. Inklusion oder Lehramtsstudium, Nutzung von Räumen und dergleichen ist das VS-Mitglied daher wichtig.