Senatsausschüsse und -kommissionen mit studentischen Mitgliedern
Im Senat kann nicht alles diskutiert werden, vor allem keine Detailfragen. Daher werden einige Beschlüsse in Senatsausschüssen vorbereitet und dort intensiver diskutiert, der Senat selber stimmt dann oft nur noch ab. Es gibt zahlreiche Senatsausschüsse, von denen einige auch studentische Mitglieder haben – in anderen sitzen nur professorale Mitglieder. Die beratenden Ausschüsse verabschieden Empfehlungen, Beschlüsse fällt dann der Senat, der jedoch nicht an die Empfehlungen gebunden ist. Die Senatsausschüsse tagen nichtöffentlich.
Der StuRa kann Vorschläge für studentische Ausschussmitglieder beschließen, die dann im Senat zur Wahl gestellt werden. (Die im folgenden angegebenen Nummern sind die uniinterne Zählung)
(5) Gesamtfakultät für Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften:
(2 stud. Mitglieder, 2 Stellvertreter*innen) berät z.B. Änderungen der Habilitations- und Promotionsordnungen der betroffenen Fakultäten, Vergabe von Preisen und die Terminierung von Promotionsfeiern. Tagt zur Zeit 3 bis 4 mal im Semester.
(6) Senatsausschuss Lehre (SAL)
(8) Kommission für die Marsiliusstudien
(2 stud. Mitglieder, 2 StellvertreterInnen) berät über die Marsiliusstudien, ein buntes Veranstaltungsangebot aus verschiedenen Fächern, für deren Besuch man ein Zertifikat erhält.
(16) Grundordnungskommission
(1 stud. Mitglied) Passt die Grundordnung an jeweils neue Gesetzeslagen an. Wird nur für diesen Zweck bei Bedarf neu gebildet und dann wieder aufgelöst. Mitglieder sollten die Strukturen der Uni Heidelberg sehr gut kennen. Vorbereitungsintensiv, aber die wenigen Sitzungen selber sind nicht sehr zeitaufwendig.
(17) Beratende Senatskommission für die Verleihung der Bezeichnung „apl. Prof.”:
(1 stud. Mitglied) prüft alle Anträge auf Verleihung des Titels außerplanmäßiger Professor (apl. Prof.) vor der Beschlussfassung im Senat. Tagt inzwischen nicht mehr, die „Beratung” erfolgt im Umlaufverfahren.
(19) Zentraler Zulassungsausschuss für alle NC-Fächer:
(1 Mitglied, 1 Stellvertreter*in) nimmt die Auswahl der Studierenden für die NC-Fächer unter den „Bildungsausländer*innen“ (keine EU-Bürger*innen und auch kein inländischer Schulabschluss) vor. Die Vergabe dieser Plätze erfolgt nicht nur nach Noten, da Ausbildungssysteme international nur schwer vergleichbar sind. Kenntnisse der ausländischen Bildungssysteme sowie der Anforderungen in den Ziel-Studiengängen sind daher hilfreich. Ferner entscheidet der Ausschuss über die Vergabe der Befreiungsplätze von der Studiengebühr für Nicht-EU-Bürger*innen. Tagt vor dem Wintersemester ca. fünf mal à zwei bis bis 7 Stunden und erledigt Angelegenheiten im Umlaufverfahren. Im Sommersemester fällt nur sehr wenig Arbeit an.
(21) Senatsausschuss für Gleichstellungangelegenheiten:
(1 Mitglied, 1 Stellvertreter*in) verabschiedet Empfehlungen zur Gleichstellung und berät über damit zusammen hängende Themen. Tagt ca. ein mal pro Semester.
Kommission zur Vergabe der Deutschlandstipendien
(2 Mitglied, 2 Stellvertreter*nnen) tagt mindestens zwei Mal jährlich: einmal im Oktober und einmal im Februar. Die Sitzungen dauern jeweils ca. 2 Stunden, die für konstruktive und ergebnisorientierte Diskussionen genutzt werden. Dabei geht es um die Weiterentwicklung der Vergabekriterien und Auswahlverfahren sowie die Vergabe und Verlängerung der Stipendien selbst. Um die Akquisition neuer Unternehmen für die Stiftung weiterer Stipendien kümmert sich das Dezernat Stiftungen und Vermögen. Die Stifter*innen können Einfluss auf die Stipendienverleihung ausüben, indem sie 60% ihrer gestifteten Stipendien an bestimmte Studiengänge binden.
Kommissionsmitglieder erhalten die Unterlagen der Bewerber*innen und erstellen eine persönliche Rangliste, die während der Sitzung begründet, diskutiert und abgestimmt wird. Entsprechend ist die Vorbereitung zeitaufwendig.
Council for Graduate Studies (CFGS)
(2 Mitglieder – aber nur Doktorand*innen) Das Council for Graduate Studies formuliert, unbeschadet der Zuständigkeiten anderer Gremien der Universität, Empfehlungen und Richtlinien zur Ausbildung von Doktorand*innen. Es tagt einmal im Semester. Die Doktoranden, nach Möglichkeit aus verschiedenen Fields of Focus, werden vom Senat auf Vorschlag des Vorstands des Doktorandenkonvents für ein Jahr gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.