Zentralmensa

Arbeit in den Gremien des Studierendenwerks

Das Studierendenwerk Heidelberg ist eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts zur sozialen Betreuung und Förderung der Studierenden in den ihm zugeordneten Hochschulen.

Zugeordnete Hochschulen:

  • Hochschulen in Heidelberg: Universität, Pädagogische Hochschule (PH), Hochschule für Jüdische Studien, Hochschule für Kirchenmusik
  • Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
  • Hochschule Heilbronn
  • mehrere Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)

Organe:

Die Geschäftsführerin ist derzeit Tanja Modrow.

Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung des Studierendenwerks und wählt den Verwaltungsrat, sie nimmt Jahresbericht und Jahresabschluss entgegen und diskutiert darüber. Sie tagt öffentlich, in der Regel einmal im Jahr. Neben anderen Mitgliedern hat die Vertretungsversammlung je sieben vom StuRa gewählte studentische Mitglieder und stellvertretende Mitglieder. Die übrigen studentischen Mitglieder werden von den Studierendenvertretungen anderer Hochschulen im Geschäftsbereich des Heidelberger StuWe gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt jeweils ein Jahr, beginnen am 15. Oktober.

Der Verwaltungsrat ist das Aufsichtsgremium des StuWe. Er tagt nichtöffentlich zweimal pro Jahr. Er ernennt, entlässt und überwacht die Geschäftsführung, bestellt die Wirtschaftsprüfer*innen und genehmigt den Jahresabschluss.

Dem Verwaltungsrat gehören neben anderen Mitgliedern vier Studierende an, die von mindestens zwei verschiedenen Hochschulen kommen sollen. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und beginnt jeweils am 15. Oktober.


Anlaufstellen

Weitere Informationen

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