Annahme von Spenden
Die Verfasste Studierendenschaft darf als Körperschaft öffentlichen Rechts ihre Beiträge nicht spenden, denn sie dürfen nur für die Aufgaben der VS erhoben und verwendet werden. Fachschaften dürfen also beispielsweise ihre Mittel nicht spenden.
Die Verfasste Studierendenschaft kann aber Spenden für ihre Aufgaben annehmen und zwar sowohl Sach- wie Finanzspenden. Spenden können zum Beispiel Fachschaften helfen, Projekte über den Rahmen des Budgets der VS hinaus zu gestalten – z.B. weil für Spenden die Beschränkungen für Ausgaben für Verpflegung nicht gelten oder weil mit Sachspenden Erstitüten voller werden können. Bitte klärt vorher mit dem Finanzteam ab, ob die Spende grundsätzlich möglich ist.
Auch für die Annahme von Spenden muss ein Beschluss gefasst werrden. Bei der Überweisung von Geldspenden muss der Überweisungsbetreff vorher abgeklärt werden, damit die Spende zugeordnet werden kann – „Spende Sommerfest“ ist angesichts der Zahl an Fachschaften zum Beispiel nicht hilfreich. Für Spenden muss dann ein Einnahmeformular wie bei anderen Einnahmen ausgefüllt werden.
Für die Spenden können Spendenquittungen ausgestellt werden – dafür brauchen wir immer eine Adresse des*der Spenders*in. Für eine Spendenbescheinigung bei Sachspenden brauchen wir folgende Angaben: Anzahl, Gebrauchszustand und Verkehrswert der Gegenstände (und eine Gesamtsumme).
Konto der Verfassten Studierendenschaft:
Empfängerin: Verf. Studierendenschaft der Universität Heidelberg.
IBAN: DE 89 6729 0000 0149 6375 83
BIC: GENODE61HD1
Bank: Volksbank Heidelberg