Finanzierung von Verpflegung
Die Regelungen gelten für Veranstaltungen der Verfassten Studierendenschaft (VS) und des Doktorandenkonvents und entsprechend auch für Gruppen, die von ihnen unterstützt werden. Gruppen rechnen Verpflegung mit anderen Ausgaben über den Haushaltsposten 621 (Unterstützung von Gruppen) ab; bei größeren Abrechnungen die Verpflegung bitte getrennt von anderen Kosten ausweisen.
- Ohne Beleg kann nichts abgerechnet werden – es gibt keine Pauschalen
- Verpflegung wird nach der Bewirtungsrichtlinie in der Regel nur bei grundsätzlich öffentlichen Veranstaltungen, die länger als zwei Stunden dauern, erstattet.
- Beachtet neben der Finanzordnung auch die Bewirtungsrichtlinie und die Nachhaltigkeitsrichtlinie
Kauf auf Rechnung
Bitte versucht, wo ihr nur könnt, auf Rechnung zu kaufen. Das geht nicht beim Supermarkt um die Ecke, aber ihr könnt über die VS bei Rewe auf Rechnung bestellen. Vielen Bäckereien in Heidelberg liefern auch auf Rechnung – ihr müsst einfach nachfragen.
Das lohnt bei kleinen Veranstaltungen nicht so sehr, aber wenn ihr euch höhrene Beträgen wie 100 Euro nähert, wird das vielleicht relevant, weil dann niemand so hohe Beträge vorstrecken muss.
Wenn ihr über die VS bei Rewe bestellen wollt, macht ihr, nachdem ihr einen Beschluss dafür gefasst habt, einen Termin im StuRabüro zur Bestellung aus (einkauf@stura.uni-heidelberg.de).
Obergrenzen und Haushaltsposten für Verpflegung
Für Fachschaften, autonome Referate und den Doktorandenkonvent gilt:
- maximal 12% (aber nicht mehr als 840 Euro) des Fachschaftsbudgets dürfen für „interne“ Veranstaltungen und
- maximal 40% der Zuweisungen für „externe“ Veranstaltungen pro Jahr für Verpflegung ausgegeben werden.
- Unter dem Posten 540 werden Kosten für “interne” Verpflegung – also die Verpflegung der FS-Sitzungen oder FS-Wochenenden abgerechnet.
- „Externe“ Verpflegung (z.B. bei Weihnachtsfeiern, Erstieinführungen, Vorträge etc.) wird unter dem Posten 750 abgerechnet, um zu sehen, ob die 40% überschritten werden. Die restlichen Kosten der Veranstaltungen werden unter dem Posten 7 (710, 720, etc.) abgerechnet,
Wenn ihr Einnahmen (z.B. Eigenbeteiligungen) habt oder Spenden erhaltet, könnt ihr diese zusätzlich für Verpflegung verwenden – es handelt sich ja nicht um Zuweisungen an die FS.
Obergrenzen pro Person
Die Bewirtungsrichtlinie legt Obergrenzen pro Person für Ausgaben bei einzelnen Veranstaltungen fest:
- für ein Frühstück nicht mehr als 5,80 Euro pro Person
- für ein Mittagessen maximal 14,50 Euro pro Person
- für ein Abendessen nicht mehr als 8,70 Euro pro Person
- Abendessen bei einer Abendveranstaltung, die vier Stunden und länger dauert und für die es
kein Mittagessen durch die VS gab: 14,50 € € pro Person - Verpflegung für eine ganztägige Veranstaltung (z.B. Ersti-tag/-wochenenden):
29,- € pro Person
Kein Fleisch
Die Nachhaltigkeitsrichtlinie legt fest, dass ihr eure Verpflegung nachhaltig und vegetarisch sein soll und ihr kein Fleisch mit VS-Mitteln finanzieren dürft. Das geht nur in besonderen Fällen und muss vorher begründet und abgeklärt sein. Wenn ihr Einnahmen habt, könnt ihr nicht-vegetarische Verpflegung damit finanzieren. Ihr dürft aber keine Gelder der FS bzw. der VS für Fleisch ausgeben.
Pfand
Wir erstatten kein Pfand. Denkt also bitte von vorneherein, wenn ihr Abrechnung macht, daran, Pfand auf dem Kassenzettel zu markieren (zu unterstreichen ist besser, als sie zu markern, dadurch verblasst nämlich die Farbe schneller) und den Pfand abzuziehen. Wenn es sich um eine offene Rechnung handelt, die als ganze beglichen werden muss, dann erstatten wir den Rechnungsbetrag — fordern von euch aber eine nachträgliche Einzahlung des Pfandgeldes, sobald ihr Leergut bzw. Leerbehälter zurückgebracht habt. Wir kommen dazu zwar auch auf euch zu, einfacher ist aber, wenn ihr euch aktiv meldet und einen Einzahlungstermin vereinbart.
- => Einzahlungen
Alkohol
Für einen risikoarmen Konsum von Alkohol wurde durch den StuRa ein Grenzwert von 30g Reinalkohol pro Person und Tag festgelegt, wenn der Alkohol aus VS-Geldern (egal, ob es von der Fachschaft, von einem Referat oder dem StuRa/der Refkonf kommt) gezahlt wird. Um nachzuvollziehen, dass diese Grenze eingehalten wurde, gibt es eine Exceltabelle, in die ihr eingebt, was, wie viel und mit wie viel % getrunken wurde. Das Formular berechnet, wieviel Gramm Reinalkohol pro Person das entspricht.
Wenn Alkohol ausgeschenkt wird, ist auch sicherzustellen, dass ausreichend kostenloses Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird. Einige Fachschaften achten auch darauf, dass immer mindestens eine Person des Orgateams nüchtern bleibt – vielleicht ist das ein Anregung für euch.
Hinweise zu speziellen Veranstaltungen
Bei Sommerfesten, bei denen erkennbar nicht der Austausch, sondern das Feiern im Vordergund steht, müsst ihr Einnahmen machen, um die Veranstaltung finanziert bekommen, ihr könnt nicht alle kostenlos verköstigen.
Bei kleineren Feiern, zum Beispiel am Jahresende, die nicht um des Konsums willen veranstaltet werden, sondern einen Rahmen für Aussprache und Austausch bieten, kann Verpflegung über die VS finanziert werden — ggf. ist aber eine Eigenbeteiligung zu erheben oder ihr bittet die Teilnehmenden, etwas mitzubringen, insbesondere, wenn die Verpflegung auch der Sättigung der Teilnehmenden dient.
Bei Kultur- und Informationsveranstaltungen wie Filmabenden oder Vorträgen können Snacks und einfache Erfrischungsgetränke gereicht werden, orientiert euch hier beim Pro-Kopf-Betrag am Betrag fürs Frühstück
Coronaregelungen
Während der Corona-Pandemie könnt ihr Weihnachtspäckchen oder Verpflegungspäckchen für einzelne Studierende oder für Kleingruppen ausgeben, die dann z.B. bei gemeinsamen Videokonferenzen, bei Wanderungen, Picknicks zum Beispiel in Kleingruppen verzehrt werden. Achtet hier darauf, dass die Lebensmittel nicht bei Hitze verderben und möglichst verpackt sind. Sollten die Kosten dadurch höher als 4,80 pro Person werden, meldet euch bitte vorher.
Nach vorheriger Absprache könnt ihr auch während Videokonferenzen Verpflegung abrechnen, die die Leute individuell vor ihrem Rechner während des Treffens verzehren. Dies geht zum Beispiel bei besonders langen Sitzungen (z.B. QSM-Sitzung) aber nur, wenn ihr das vorher mit dem Finanzteam abklärt.