Update zu COVID-19 | № 36 |
Keine Ausgangssperre, aber Ausgangsbeschränkungen, die dem ziemlich nahekommen: So lässt sich die neue Corona-Verordnung zusammenfassen, die in ganz Baden-Württemberg ab dem heutigen Samstag gilt. » Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist ab sofort nur noch aus „triftigen Gründen“ erlaubt. Dazu zählen insbesondere Studium, Beruf, Sport, Arzttermine, Einkaufen und Gassigehen. Zudem bleiben in diesem Zeitraum …