Update zu COVID-19 | № 1|

Ein kleiner Überblick über den gegenwärtigen Stand der Dinge:   > Auf Anweisung von Ministerium und Rektorat wird der Vorlesungsbetrieb bis zum 19. April 2020 mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Diese Regelung umfasst auch Lehrveranstaltungen mit Präsenz- bzw. Anwesenheitspflicht. Gegenwärtig sind hiervon also vor allem Blockseminare und Kompaktkurse betroffen.   > Der Verwaltungs- und Forschungsbetrieb dagegen …

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