Update zu COVID-19 | № 1|
Ein kleiner Überblick über den gegenwärtigen Stand der Dinge: > Auf Anweisung von Ministerium und Rektorat wird der Vorlesungsbetrieb bis zum 19. April 2020 mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Diese Regelung umfasst auch Lehrveranstaltungen mit Präsenz- bzw. Anwesenheitspflicht. Gegenwärtig sind hiervon also vor allem Blockseminare und Kompaktkurse betroffen. > Der Verwaltungs- und Forschungsbetrieb dagegen …