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Urabstimmung zum Semesterticket 2019

Urabstimmung über das Semesterticket vom 07. – 09. Mai 2019


Endergebnis: Beide Fragen wurden mit 67,2 bzw. 61,1 Prozent aller Stimmen positiv beantwortet. Die Studierendenschaft hat also entschieden, das Semesterticket beizubehalten und die Abend- und Wochenendregelung auszuweiten. (Siehe auch hier und hier.)


Worum geht es?

Vom 7. bis 9. Mai 2019 findet eine Urabstimmung zum Semesterticket statt. Die Studierenden der Universität Heidelberg entscheiden darüber, ob das VRN-Semesterticket zu den unterbreiteten Konditionen bis 2024 verlängert werden soll, und falls ja, ob dies in der Maxi- oder der Miniatur-Version geschehen soll.

Wie lautet der genaue Wortlaut der Abstimmung?

#1 Soll das Semesterticket in den nächsten fünf Jahren für einen von allen Studierenden zu Semesterbeginn bezahlten Grundbeitrag von 29,30 Euro inkl. der bisherigen Abend- und Wochenendregelung und einer weiteren Preissteigerung des Ticketpreises von bisher 170 Euro um 5 Euro jährlich, mit einer Verschiebung der nächsten Preiserhöhung vom WiSe2019 auf das SoSe2020, weiterhin angeboten werden? Also:

  • ❖ Anhebung des Grundbeitrags auf 29,30 Euro (Einmalige Anhebung um 3,50 Euro, davon 1,50 Euro für die Abend- und Wochenendregelung)
  • ❖ Jährliche Anhebung des Kaufpreises um 5,00 Euro (Momentaner Kaufpreis vor Ort: 170 Euro)
  • ❖ Verschiebung der nächsten Kaufpreiserhöhung vom WiSe 2019 auf das SoSe2020

( ) JA ( ) NEIN

#2 Die bisherige Abend- und Wochenendregelung gilt abends ab 19 Uhr sowie ganztags an Wochenenden und Feiertagen. Für Studierende mit Studienort Heidelberg beinhaltet diese die Waben 125, 135 und 145 und für Studierende mit dem Studienort Mannheim (Medizin Mannheim) die Waben 74, 84, 94, 104 des VRN-Verbundgebietes. Soll für eine zusätzliche Anhebung des Grundbeitrags pro Studierenden um 6 Euro eine Ausweitung der Abend- und Wochenendregelung auf das gesamte VRN-Verbundgebiet (ohne Westpfalz) erfolgen, wenn der Vertrag zu den in Frage 1 beschriebenen Konditionen zustande kommt? (Der Grundbeitrag für alle Studierende stiege dann von 29,30 Euro auf insgesamt 35,30 Euro/Semester.)

  • Wabenlegende: 125 (Heidelberg, einschließlich Schlierbach und Ziegelhausen), 105 (Schriesheim und Dossenheim), 135 (Eppelheim) 145 (Rohrbach bis Nußloch, einschließlich Leimen, St. Ilgen, Sandhausen), 74 (Sandhofen, Schönau etc.), 84 (Käfertal, Feuerwache Nord, Feudenheim), 94 (Neckarstadt, LU-Mitte, MA-Hbf), 104 (Neckarau, Seckenheim, Friedrichsfeld, etc.)

( ) JA ( ) NEIN

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Stimmberechtigt sind alle Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, deren Name am 3. Mai in das entsprechende Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses Verzeichnis kann am 23.04., 26.04. und 30.04. jeweils von 17 bis 22 Uhr und nach Vereinbarung, spätestens aber ab dem 23. April beim Wahlausschuss eingesehen werden. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 30.04.2019 22 Uhr eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Antrag auf Berichtigung nicht mehr zulässig.

Wo und wann kann ich abstimmen?

Alle Studierenden können in jedem der Wahllokale ihre Stimme abgeben, eine spezielle Zuordnung von Studierenden einzelner Studiengänge zu einem speziellen Wahllokal erfolgt nicht. Die Abstimmung ist in folgenden Wahllokalen möglich: » Neue Universität (Universitätsplatz 1, EG, Foyer): 11 bis 16 Uhr » Kollegiengebäude (Marstallstraße 2-4, gegenüber der zeughaus-Mensa): 11 bis 16 Uhr » Theoretikum (INF 306, OG): 11 bis 16 Uhr » Campus Bergheim (Bergheimer Str. 58, Eingangsbereich): 11 bis 16 Uhr » Klinikum Mannheim (Haus 42, im Foyer vor der Bibliothek): 11 bis 16 Uhr » Hörsaalzentrum Chemie (INF 252, Foyer): 9 bis 16 Uhr

Gibt es eine Mindestwahlbeteiligung?

Die gibt es in der Tat: Gemäß § 8 Abs. 2 der Organisationssatzung ist eine Urabstimmung erst ab einer Wahlbeteiligung von mindestens 10% gültig.

Wann findet die zugehörige Urversammlung statt?

Die Urversammlung die gemäß § 7 Abs. 4 OrgS „der Information und dem Meinungsaustausch der Studierenden über das Thema, das zur Urabstimmung gestellt werden soll” dient findet am Donnerstag, den 25. April ab 17 Uhr im Neuen Hörsaal Physik (Albert-Ueberle-Straße 7) statt.

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