Allgemeine Informationen
[spoiler title=’– Die vielen Unzulänglichkeiten im Detail –‘ style=’default‘ collapse_link=’true‘]
Die Studierenden, die einen Kredit oder die Nothilfe(n) in Anspruch nehmen müssen, sind zumeist diejenigen, die schon vorher ihr Studium ohne jegliche Unterstützung finanzieren mussten. Hier hat kaum jemand Rücklagen bilden können. Seit Beginn der Corona-Krise haben sie oft
bis zu 450 Euro für die Monate April und Mai zur Verfügung gestellt.
Problematisch dabei:
▻ Es ist kein Zuschuss (wie er etwa in Hessen bewilligt wurde), sondern ein zinsloses Darlehen, das von den Studierenden zurückgezahlt werden muss.
▻ Das Gesamtvolumen dieses Fonds beträgt eine Million Euro. In voller Höhe ausbezahlt, können also gerade einmal 1.111 Studierende von dieser Hilfe profitieren i mehr als 360.000 Studierenden im Land, von denen ca. zwei Drittel Nebenjobs haben (oder: hatten), offenkundig unzureichend ist. 99,5 Prozent aller potenziell Betroffenen gehen also zwangsläufig leer aus.
▻ Wer BAföG oder ein Stipendium bezieht, egal in welcher Höhe, ist ohnehin nicht antragsberechtigt.
▻ Selbst in dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass man den Zuschlag erhält, ist die Freude nur von kurzer Dauer: Studierende können maximal 900 Euro
▻ Anträge waren nur bis zum 30.06.2020 möglich. Seither ist das Programm inaktiv.
» Am 30. April hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärt, 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung stellen.
Problematisch dabei:
▻ Was die Aufsetzung dieses Fonds, die Freischaltung des entsprechenden Antragsportals respektive den Auszahlungsbeginn angeht, reiht sich seit Anfang April Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit.
▻ Es gibt 2,9 Millionen Studierende in Deutschland, wobei auch hier ca. zwei Drittel nebenbei jobben und somit als potenziell Betroffene in Frage kommen. Mit 100 Millionen Euro, die bundesweit verteilt werden sollen, kommt man also (auch hier) nicht weit.
▻ Wie Ende Juni bekannt wurde, fließen pro Antrag pauschal 25 Euro an das bearbeitende Studierendenwerk ab. Mehrere Millionen Euro aus diesem Topf werden also gar nicht zur Auszahlung an bedürftige Studierende zur Verfügung stehen (was indes auf eine bewusste Entscheidung des BMBF zurückzuführen ist, wie das Deutsche Studentenwerk ausdrücklich betont).
▻ Die Rede ist von „jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.“ Selbst im Falle einer maximalen Auszahlung in Höhe von 1500 Euro lässt sich damit allenfalls ein Teil der Lebenshaltungskosten decken, die für die Betroffenen in dieser Zeitspanne angefallen sind. Zumal ja alles andere als gesichert ist, dass es überhaupt zu dieser Auszahlung kommt. Stattdessen mutet diese Regelung den antragsstellenden Studierenden gleich mehrfache jeden einzelnen dieser Monate)
▻ Die Rede ist außerdem von einer „über den Kontostand nachgewiesenen Bedürftigkeit. Je höher der Kontostand ist, desto geringer fällt der Zuschuss aus. Das DSW hat die Grenze der Bedürftigkeit von 500 Euro Kontostand definiert.“ Es ist erstaunlich zynisch, einen derartigen Maßstab anzulegen, und bedeutet abermals einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand.
▻ … und, als krönender Abschluss, wurde das Programm bereits Ende September wieder ausgesetzt. Als wäre die Pandemie bereits überstanden, und obwohl noch genug Geld übrig wäre, wie u.a. der fzs moniert.
» Am 30. April hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) außerdem erklärt, Studierenden ab dem 08. Mai 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines – in der Startphase zinslosen – KfW-Darlehens zur Verfügung zu stellen, mit einer maximal monatlichen Auszahlung von jeweils 650 Euro und einem Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro.
Problematisch dabei:
▻ Es ist kein Zuschuss, sondern ein Kredit, der von den Studierenden zurückgezahlt werden muss.
▻ Nach Ablauf der Regelstudienzeit und ab 45 Jahren kann kein Darlehen beantragt werden.
▻ Das
▻ Personen
▻ Bei ihnen gestaltet sich auch die Rückzahlung besonders schwierig, da sie aufgrund der im Aufenthaltstitel festgelegten jährlichen Stundenbegrenzung hierfür nicht (noch) mehr neben ihre
▻ Auch für sie ist der Kredit nur bis März 2021 zinslos, also für einen noch kürzeren Zeitraum als für die inländischen Studierenden.
▻ Für bereits laufende Studienkredite werden zwar bis März 2021 ebenfalls die Zinsen erlassen. Ein zusätzlicher Notkredit kann jedoch nicht beantragt werden. Wer also die eigene Studienfinanzierung auf Nebenjob plus KfW-Kredit aufgebaut hat, steht vor einem gewaltigen Problem. [/spoiler]
Vor diesem Hintergrund sehen wir uns
Informationen für Spender*innen
Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts können wir für Spenden zu Zwecken, die unserem gesetzlichen Auftrag (§ 65 Abs. 2 LHG) entsprechen, Spendenbescheinigungen ausstellen.
Spenden Sie bitte unter dem Stichwort “Notlagenfonds” an:
Empfänger: Verf. Studierendenschaft der Universität Heidelberg
IBAN: DE 89 6729 0000 0149 6375 83
BIC: GENODE61HD1
Bank: Volksbank Heidelberg
Für die Ausstellung einer Spendenquittung brauchen wir eine Adresse des*der Spendenden. Diese können Sie gerne an finanzen@stura.uni-heidelberg.de senden. Unter dieser Adresse stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.
Informationen für Studierende // information for students
» Die Vergabe der Gelder über diesen Notlagenfonds wird sich nach denen des Notlagenstipendiums orientieren, wobei die Vergabe durch eine hochschulübergreifende Kommission erfolgen soll.
Bedeutsamster Unterschied: Wenn Du nicht an der Universität Heidelberg immatrikuliert bist, füge bitte eine Studienbescheinigung deiner entsprechenden (Heidelberger) Hochschule bei!
Ansonsten läuft das Verfahren analog zu diesem hier: https://test.stura.uni-heidelberg.de/angebote/notlagenstipendium/
» The distribution and allotment of funds is organized for the most part in the same way as with the regular hardship payment.
The most important difference: If you are not a student of Heidelberg University, please attach documentation pertaining to your relevant institution (located in Heidelberg)!
Aside from that, please follow the instructions here: https://test.stura.uni-heidelberg.de/angebote/notlagenstipendium/