Notlagenfonds für Studierende

Allgemeine Informationen


Nach langem Hin und Her haben sich Bund und Länder geeinigt, wie den Studierenden in der Corona-Krise geholfen werden soll. Leider zeigt unsere Erfahrung als Studierendenvertretung, dass unseren Kommiliton*innen mit den beschlossenen Maßnahmen  nicht wirklich geholfen ist. Die Kredite und Notfallfonds reichen weder hinsichtlich ihrer Struktur noch ihrer Höhe aus.

[spoiler title=’– Die vielen Unzulänglichkeiten im Detail –‘ style=’default‘ collapse_link=’true‘]

Die Studierenden, die einen Kredit oder die Nothilfe(n) in Anspruch nehmen müssen, sind zumeist diejenigen, die schon vorher ihr Studium ohne jegliche Unterstützung finanzieren mussten. Hier hat kaum jemand Rücklagen bilden können. Seit Beginn der Corona-Krise haben sie oft überhaupt kein Einkommen mehr, da Jobs wie z.B. in der Gastronomie wegfallen oder HiWi-Stellen nicht verlängert werden. Doch obwohl also seit März das Geld für Miete, Krankenversicherung und Lebensmittel fehlt, dauerte es Wochen, bis die Politik ihre Ankündigungen in die Tat umsetzte und konkrete Hilfsprogramme auflegte – die bei genauerer Betrachtung obendrein nicht das halten, was zuvor versprochen wurde.


» Am 28. April hat das baden-württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) die Einrichtung eines „BW-Nothilfefonds“ verkündet. Studierende, die nachweisen konnten, dass ihr Verdienst seit April entfallen ist, wurde bis zu 450 Euro für die Monate April und Mai zur Verfügung gestellt.

Problematisch dabei:

▻ Es ist kein Zuschuss (wie er etwa in Hessen bewilligt wurde), sondern ein zinsloses Darlehen, das von den Studierenden zurückgezahlt werden muss.

▻ Das Gesamtvolumen dieses Fonds beträgt eine Million Euro. In voller Höhe ausbezahlt, können also gerade einmal 1.111 Studierende von dieser Hilfe profitieren – was bei mehr als 360.000 Studierenden im Land, von denen ca. zwei Drittel Nebenjobs haben (oder: hatten), offenkundig unzureichend ist. 99,5 Prozent aller potenziell Betroffenen gehen also zwangsläufig leer aus.

▻ Wer BAföG oder ein Stipendium bezieht, egal in welcher Höhe, ist ohnehin nicht antragsberechtigt.

▻ Selbst in dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass man den Zuschlag erhält, ist die Freude nur von kurzer Dauer: Studierende können maximal 900 Euro erhalten. Bei den hiesigen Lebenshaltungskosten reicht diese Summe wie etwa die Universität Heidelberg vorrechnet allenfalls einen Monat lang. 

▻ Anträge waren nur bis zum 30.06.2020 möglich. Seither ist das Programm inaktiv.


» Am 30. April hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erklärt, 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung stellen.

Problematisch dabei:

▻ Was die Aufsetzung dieses Fonds, die Freischaltung des entsprechenden Antragsportals respektive den Auszahlungsbeginn angeht, reiht sich seit Anfang April Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit  an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit an Peinlichkeit.

▻ Es gibt 2,9 Millionen Studierende in Deutschland, wobei auch hier ca. zwei Drittel nebenbei jobben und somit als potenziell Betroffene in Frage kommen. Mit 100 Millionen Euro, die bundesweit verteilt werden sollen, kommt man also (auch hier) nicht weit.

▻ Wie Ende Juni bekannt wurde, fließen pro Antrag pauschal 25 Euro an das bearbeitende Studierendenwerk ab. Mehrere Millionen Euro aus diesem Topf werden also gar nicht zur Auszahlung an bedürftige Studierende zur Verfügung stehen (was indes auf eine bewusste Entscheidung des BMBF zurückzuführen ist, wie das Deutsche Studentenwerk ausdrücklich betont).

Die Rede ist von „jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen.“ Selbst im Falle einer maximalen Auszahlung in Höhe von 1500 Euro lässt sich damit allenfalls ein Teil der Lebenshaltungskosten decken, die für die Betroffenen in dieser Zeitspanne angefallen sind. Zumal ja alles andere als gesichert ist, dass es überhaupt zu dieser Auszahlung kommt.  Stattdessen mutet diese Regelung den antragsstellenden Studierenden gleich mehrfache Unsicherheit zu (nämlich für jeden einzelnen dieser Monate) und ist zugleich mit einem wahnwitzigen bürokratischen Aufwand verbunden (was übrigens auch Geld kostet, das sinnvoller eingesetzt werden könnte). Mit der vollmundig versprochenen unbürokratischen, schnellen und wirksamen Hilfe hat das nichts zu tun.

Die Rede ist außerdem von einer „über den Kontostand nachgewiesenen Bedürftigkeit. Je höher der Kontostand ist, desto geringer fällt der Zuschuss aus. Das DSW hat die Grenze der Bedürftigkeit von 500 Euro Kontostand definiert.“ Es ist erstaunlich zynisch, einen derartigen Maßstab anzulegen, und bedeutet abermals einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand.

▻ … und, als krönender Abschluss, wurde das Programm bereits Ende September wieder ausgesetzt. Als wäre die Pandemie bereits überstanden, und obwohl noch genug Geld übrig wäre, wie u.a. der fzs moniert.


» Am 30. April hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) außerdem erklärt, Studierenden ab dem 08. Mai 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines – in der Startphase zinslosen – KfW-Darlehens zur Verfügung zu stellen, mit einer maximal monatlichen Auszahlung von jeweils 650 Euro und einem Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro.

Problematisch dabei:

▻ Es ist kein Zuschuss, sondern ein Kredit, der von den Studierenden zurückgezahlt werden muss.

▻ Nach Ablauf der Regelstudienzeit und ab 45 Jahren kann kein Darlehen beantragt werden.

▻ Das Kreditangebot ist nur für den Zeitraum von Mai 2020 bis März 2021 zinslos. Die Studierenden werden anschließend vollständig mit Zinsen und Raten belastet (was eine enorme finanzielle Belastung bedeutet, wie man etwa der hier aufgeführten Beispielrechnung entnehmen kann).

▻ Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhielten erst ab dem 1. Juli 2020 Zugang zum KfW-Kredit. Dabei sind sie es, die in Baden-Württemberg – als einzige Gruppe, und trotz Corona-Krise – Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester zahlen müssen und dadurch besonders gebeutelt sind.

▻ Bei ihnen gestaltet sich auch die Rückzahlung besonders schwierig, da sie aufgrund der im Aufenthaltstitel festgelegten jährlichen Stundenbegrenzung hierfür nicht (noch) mehr neben ihrem Studium arbeiten dürfen.

▻ Auch für sie ist der Kredit nur bis März 2021 zinslos, also für einen noch kürzeren Zeitraum als für die inländischen Studierenden.

▻ Für bereits laufende Studienkredite werden zwar bis März 2021 ebenfalls die Zinsen erlassen. Ein zusätzlicher Notkredit kann jedoch nicht beantragt werden. Wer also die eigene Studienfinanzierung auf Nebenjob plus KfW-Kredit aufgebaut hat, steht vor einem gewaltigen Problem. [/spoiler]

Vor diesem Hintergrund sehen wir uns – Kraft unseres Auftrags, wie er im Landeshochschulgesetz formuliert wurde, und mehr noch im Geiste eines menschlichen und solidarischen Miteinanders – in der Pflicht, (noch) mehr zu leisten als bisher.

Schon seit einigen Jahren haben wir für Studierende, die unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, das Notlagenstipendium als Überbrückungsinstrument geschaffen. Die Auszahlung dieses Stipendiums kann sich auf bis zu drei Monate erstrecken, jeweils bis zum BAföG-Höchstsatz, je nach ermitteltem Bedarf. 

Allerdings stoßen auch wir als Studierendenvertretung an unsere Grenzen. Dass das bestehende Notlagenstipendium unlängst deutlich aufgestockt wurde, ist zwar ein schöner Anfang. Dieses Geld reicht (a) jedoch nicht für alle Betroffenen aus und kann (b) qua Gesetz nur den Studierenden der Ruprecht-KarlsUniversität zugutekommen. In Heidelberg gibt es jedoch mehr als nur eine Hochschule und die Krise trifft alle Studierende, egal, wo sie studieren.

In Kooperation mit den anderen Studierendenvertretungen wollen wir unser Notlagenstipendium daher auf alle Kommiliton*innen in Heidelberg ausweiten. Bei rund 40.000 Studierenden gibt es eine Menge zu tun. Dafür benötigen wir Ihre Spenden!

 

Informationen für Spender*innen


Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts können wir für Spenden zu Zwecken, die unserem gesetzlichen Auftrag (§ 65 Abs. 2 LHG) entsprechen, Spendenbescheinigungen ausstellen.

Spenden Sie bitte unter dem Stichwort “Notlagenfonds” an:

Empfänger: Verf. Studierendenschaft der Universität Heidelberg
IBAN: DE 89 6729 0000 0149 6375 83
BIC: GENODE61HD1
Bank: Volksbank Heidelberg

Für die Ausstellung einer Spendenquittung brauchen wir eine Adresse des*der Spendenden. Diese können Sie gerne an finanzen@stura.uni-heidelberg.de senden. Unter dieser Adresse stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung.

 

Informationen für Studierende // information for students


» Die Vergabe der Gelder über diesen Notlagenfonds wird sich nach denen des Notlagenstipendiums orientieren, wobei die Vergabe durch eine hochschulübergreifende Kommission erfolgen soll.

Bedeutsamster Unterschied: Wenn Du nicht an der Universität Heidelberg immatrikuliert bist, füge bitte eine Studienbescheinigung deiner entsprechenden (Heidelberger) Hochschule bei!

Ansonsten läuft das Verfahren analog zu diesem hier: https://test.stura.uni-heidelberg.de/angebote/notlagenstipendium/

» The distribution and allotment of funds is organized for the most part in the same way as with the regular hardship payment.

The most important difference: If you are not a student of Heidelberg University, please attach documentation pertaining to your relevant institution (located in Heidelberg)!

Aside from that, please follow the instructions here: https://test.stura.uni-heidelberg.de/angebote/notlagenstipendium/

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