Willkommen im Gremien-Dschungel

Willkommen im Gremien-Dschungel: Ein Wegweiser


Diese Übersicht informiert über akademische Gremien an der Universität Heidelberg, in denen Entscheidungen für die Gesamtuniversität getroffen oder vorbereitet werden. Informationen über studentische Gremien wie den Fachschaftsrat oder den StuRa findet ihr auf anderen Flyern.


 

 

 

 

 

 

 


» Einige Grundbegriffe «

Statusgruppen und Gruppenuni

In den Gremien der Universität sind in der Regel Mitglieder aller universitärer Statusgruppen vertreten. Man spricht daher von der Gruppenuniversität. Die fünf Statusgruppen sind:

  • Hochschullehrer*innen, d.h. (Junior-)Professor*innen und Hochschuldozent*innen („Profs“)
  • Akademische Mitarbeiter*innen („Mittelbau“)
  • Doktorand*innen (seit 03/2018; nur in Baden-Württemberg der Fall)
  • Studierende
  • Mitarbeiter*innen aus Administration & Technik („Sonstige“)

Die Hochschullehrer*innen haben nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1972 die Mehrheit in den Gremien. Faktisch haben die anderen Gruppen daher oft nicht viel zu sagen. Dass in den Gremiensitzungen oftmals nicht mehr so viel diskutiert wird, liegt also nicht nur an der Menge der Unterlagen.

Fach und Fakultät – Institut und Seminar

Die kleinsten Einheiten der Universität sind die Fächer. Sie werden in Instituten bzw. Seminaren zusammengefasst (diese unterscheiden sich nur minimal in der Organisationsform, daher wird oft und auch in diesem Flyer nur von Instituten gesprochen). Institute können ein ganzes Einzelfach (z.B. Anglistik) oder Teilfächer eines Faches (z.B. Strafrecht) umfassen.

Fakultäten sind Zusammenschlüsse verschiedener Institute. Die Universität Heidelberg besteht aus 12 Fakultäten. An einigen Fakultäten – z.B. der Juristischen – kann man nur ein Fach studieren. Hier fallen Fakultätsebene und Fachebene zusammen. Viele Fakultäten – z.B. die Neuphilologische – fassen jedoch mehrere Fächer zusammen.


Gremien auf Instituts- oder Fachebene


Institute werden meist von einem Direktorium geleitet, in dem traditionell nur Professor*innen stimmberechtigte Mitglieder sind. Manchmal umfasst er auch beratende Mitglieder aus anderen Gruppen, oder es gibt nur eine Direktor*in.

Fallen Fach und Fakultät zusammen oder sind nur wenige Fächer in einer Fakultät zusammengefasst (s.u.), werden fachbezogene Themen wie Lehrangebot, Prüfungsordnungen, Examensfeiern, Bibliotheksöffnungszeiten etc. direkt auf Fakultätsebene beraten.


In der Philosophischen und Neuphilologischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften werden fachbezogene Themen in Fachräten besprochen. Die Ergebnisse werden an die Gremien der Fakultät weitergegeben oder gleich im Fach umgesetzt.

 

 

 

 

 

In Fächern mit weniger als drei Hochschullehrer*innen reduziert sich die Zahl der Plätze im Fachrat nach der Anzahl der Professuren (2-2-2-1), in einem Fach mit nur einer Professur erhält die Administration & Technik keinen Platz (1-1-1-0).


Gremien auf Fakultätsebene


Die Fakultät wird vom Dekanat geleitet. Es besteht aus einer Dekan*in, 1-2 Prodekan*innen und einer der Studiendekan*innen. Das Dekanat bestimmt u.a. die Lehraufgaben der Lehrenden, führt die Dienstaufsicht über die Einrichtungen und ist für die Mittelverwendung verantwortlich.  An großen Fakultäten mit vielen Fächern wird dies vorher auf Fachebene besprochen.

 

 

 

 

 


Beratungsgremium der Fakultät ist der Fakultätsrat. Er berät z.B. über die Einrichtung/Schließung von Studiengängen, Besetzung von Professuren oder das Lehrangebot der Fächer. Die meisten Fakultätsbeschlüsse müssen anschließend im Senat (s.w.u.) bestätigt werden.

 

 

 

 

 

 

Die genaue Zusammensetzung der einzelnen Fakultätsräte lautet wie folgt:

» Phil – 8/3/5/3
» Neuphil – 8/3/5/3
» WiSo – 8/3/5/2
» Biowiss – 8/3/5/2
» Math/Info – 8/2/5/1
» Chem/Geo – 6/2/5/1
» Jura – 8/2/4/2
» Theo – 6/2/4/1
» Phys/Astro – 6/2/4/1
» VerEmpKul – 6/1/4/1

» Der Fakultsrät der Medizinischen Fakultät Heidelberg sowie der Medizinischen Fakultät Mannheim stellt einen Sonderfall gemäß § 27 LHG dar. Er besteht 7 Studierenden (inkl. Doktorand*innen), 4 Akademischen Mitarbeiter*innen, 1 Mitarbeiter*in aus Administration und Technik sowie exakt 14 Hochschullehrer*innen.


Für Lehre und Studium wählt eine Fakultät bis zu 3 Studienkommissionen. Sie arbeiten dem Fakultätsrat zu. In Fakultäten mit bis zu drei Fächern gibt es pro Fach eine Studienkommission. An den anderen Fakultäten gibt es hingegen nur eine Studienkommission und dafür in den Fächern jeweils Fachräte (s.o.). [Ausnahme: WiSo-Fakultät]

Eine Studienkommission besteht aus max. 10 Mitgliedern, davon genau vier Studierende, wobei ein studentisches Mitglied aus dem Fakultätsrat stammt. Den Vorsitz über die Studienkommission hat die Studiendekan*in inne. Die genaue Zusammensetzung variiert nach Fakultät/Fach.


Gremien auf Universitätsebene


Geleitet wird die Universität vom Rektorat. Es vertritt die Uni nach außen und koordiniert die interne Zusammenarbeit.

 

 

 

 


Der Senat ist das Beschlussgremium über den Fakultäten und tagt unter dem Vorsitz der Rektor*in. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. Empfehlungen zur Berufung von Professor*innen, die Einrichtung/Aufhebung von Studiengängen sowie der Beschluss von Prüfungs- oder Zulassungsordnungen.

 

 

 

 

 

 

 

Der Senat wird komplettiert durch die vier Prorektor*innen, die zwölf Dekan*innen, soweit sie dem Senat nicht bereits als Wahlmitglied angehören, sowie die Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft (jeweils als stimmlose, aber beratende Mitglieder).

Die meisten Beschlüsse des Senats bedürfen anschließend noch weiterer Zustimmungen, z.B. des Rektorats, Universitätsrats oder Wissenschaftsministeriums. Die Arbeit wird teilweise in Senatsausschüssen vorbereitet.


Du willst noch mehr wissen?

Neben den universitären Gremien sind die Gremien des Studierendenwerks (StuWe) für die Studierenden von Bedeutung. Die Vertreterversammlung des StuWe berät über allgemeine Fragen und wählt den Verwaltungsrat, der die Geschäftsführung berät und überwacht.

Außerdem gibt es Gremien der Selbstorganisation der Studierenden und Doktorand*innen – die Verfasste Studierendenschaft (mit Fachschaftsräten, dem Studierendenrat und der Referatekonferenz) sowie den Doktorandenkonvent. Weitere Infos dazu findet ihr auf anderen Flyern.

Auf Uniebene gibt es zudem noch weitere Gremien wie den Universitätsrat, verschiedene Beiräte und Senatsausschüsse. Detaillierte Informationen über sie sowie die vorgestellten Gremien findet ihr im Gremienreader unter test.stura.uni-heidelberg.de/gremienarbeit. Dort findet ihr auch ein Organigramm.

Stand: Mai 2019


All diese Informationen finden sich auch in diesem Flyer, der hier auch als gedrucktes Exemplar kostenfrei erhältlich ist.

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