Was ist der Fachrat?
In drei Fakultäten – der Philosophischen Fakultät, der Neuphilologischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften – gibt es Fachräte.
Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft der Mitglieder einer oder mehrerer Einrichtungen der Universität. Er entwickelt und koordiniert Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundenen Aufgaben innerhalb eines Fachs. Er unterstützt insbesondere das Direktorium und die Fakultät bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Fächer mit Fachrat
- Ägyptologie
- Alte Geschichte
- American Studies
- Anglistik
- Assyriologie
- Bildungswissenschaft
- Byzantinische Archäologie und Kunstgeschichte
- Computerlinguistik
- Cultural Heritage
- Deutsch als Fremdsprache
- Ethnologie
- Germanistik
- Gerontologie & Care
- Geschichte
- Iberomamerikanische Studien
- Islamwissenschaft
- Japanologie
- Klassische Archäologie
- Klassische Philologie
- Klassische und Moderne Literaturwissenschaft
- Kunstgeschichte (Europäische)
- Mittelalterstudien
- Musikwissenschaft
- Ostasiatische Kunstgeschichte
- Osteuropastudien
- Philosophie
- Psychologie
- Religionswissenschaft
- Romanistik
- Semitistik
- Sinologie
- Slavistik
- Sport
- Südasienwissenschaften
- Transcultural Studies
- Übersetzen und Dolmetschen
- Ur- & Frühgeschichte/Vorderasiatische Archäologie
Wie setzt sich der Fachrat zusammen?
Der Fachrat besteht aus Vertreter*innen von vier Mitgliedsgruppen.
Im Regelfall sind das
- 3 hauptberufliche Hochschullehrer*innen
- 3 akademische Mitarbeiter*innen (der sog. „Mittelbau“)
- 3 Studierende
- 2 Mitarbeiter*innen aus Administration und Technik
> In Fächern mit weniger als drei Professor*innen ändert sich der Mitgliederschlüssel zu 2-2-2-1 respektive 1-1-1-0.
> Stellen sich weniger Personen zur Wahl, als Plätze vorhanden sind, bleiben die Plätze unbesetzt. Es kann jedoch nachgewählt werden.
> Gibt es mehr Kandidat*innen als Plätze, werden zugleich Stellvertreter*innen gewählt.
> Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre.
Was macht der Fachrat?
Gemäß seiner Satzung vom 16.12.2010 befasst sich der Fachrat insbesondere mit folgenden Themen:
- Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern,
- Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume,
- Planung des Lehrangebots,
- Lehrevaluation,
- Information der Mitglieder des Fachs über die Arbeit des Fachrats und Möglichkeiten zur Mitarbeit.
Der Fachrat ist zwar lediglich ein beratendes Gremium, d.h. die Entscheidungsrechte der Professor*innen und des Fakultätsrats bleiben unangetastet. Nichtsdestotrotz können seine Entscheidungen und Empfehlungen großes Gewicht haben. Zudem erhaltet ihr Einblicke in wichtige Abläufe und Themengebiete. Die Mitarbeit lohnt sich also!
Was ist der Unterschied zum Fakultätsrat?
Der Fakultätsrat ist das zentrale Beratungsgremium der Fakultät. Die Philosophische Fakultät beispielsweise umfasst jedoch mehr als 20 Fächer, während im Fakultätsrat maximal 8 Studierende und 4 akademische Mitarbeiter*innen sitzen, viele Fächer also nur professoral vertreten sind.
Die Studienkommission, die Entscheidungen zu Studium und Lehre für den Fakultätsrat vorbereitet, hat sogar nur bis zu 4 studentische Mitglieder. Es gibt maximal 6 weitere Sitze, die mit Professor*innen besetzt werden können. Mitarbeiter*innen müssen in der Studienkommission nicht vertreten sein. Fakultäten mit 2-3 Fächern können mehrere Studienkommissionen, jeweils für ein Fach, einsetzen.
Für kleine Fächer ist es mitunter aber unmöglich, eine derartige Studienkommission zu besetzen, z.B. wegen einer zu geringen Anzahl an Professor*innen.
An Fakultäten mit vielen Fächern kann daher in Studienkommission(en) oder dem Fakultätsrat nicht sinnvoll über fachliche Detailfragen beraten werden. Genau aus diesem Grund gibt es an der Philosophischen Fakultät, der Neuphilologischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften Fachräte, um die Entscheidungen des Fakultätsrats auf Fachebene vorzubereiten.
Ein weiterer Vorteil: Fachräte werden nicht – wie die Studienkommissionen – einfach im Fakultätsrat von oben bestellt, sondern ihre Mitglieder werden von den jeweiligen Statusgruppen unmittelbar gewählt. Die Fachräte sind somit stärker demokratisch legitimiert.
Und was ist jetzt der Unterschied zum Fakultätsrat?
Der Fachschaftsrat ist ein Organ der Studierendenvertretung. In ihm sitzen folgerichtig ausschließlich Studierende. Fachschaftsräte gibt es in 49 Fächern.
Der Fachrat dagegen ist ein Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Neben Studierenden sind daher auch Vertreter*innen der Hochschullehrer*innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und der Mitarbeiter*innen aus Administration und Technik Mitglied. Wie bereits ausgeführt, gibt es zudem nicht in jedem Fach einen Fachrat, sondern nur in 37 Fächern dreier bestimmter Fakultäten. In den zehn anderen Fakultäten gibt es keine Fachräte.
Was ist bei der Fachratswahl zu beachten?
In den Fachratsfächern können alle Studierende der entsprechenden Fächer kandidieren und wählen, unabhängig vom Abschlussziel ihres Studiengangs (also auch Promotionsstudierende) und dem jeweiligen prozentualen Fachanteil. Bei den Studierenden muss jedes Jahr, bei allen anderen Mitgliedern alle zwei Jahre gewählt werden.
Die Universität hat zwar in der Fachratssatzung festgelegt, dass die amtierenden studentischen Fachrät*innen die Organisation der Wahl übernehmen, in der Praxis hat sich aber folgendes Verfahren bewährt:
Für die Studierenden melden entweder die Fachschaft, ein Wahlteam oder die amtierenden studentischen Fachrät*innen die Wahl bei der AG Fachrat an, welche daraufhin die Wahlunterlagen vorbereitet. Die Urnenwahl wird dann von der Fachschaft (oft zeitgleich zu den Wahlen zum Fachschaftsrat) durchgeführt.
Für die übrigen Statusgruppen melden Mitglieder des akademischen Mittelbaus oder der Institutsverwaltung die Wahl bei der AG Fachrat an. Diese übernimmt auch hier die Zusammenstellung und Zustellung aller Wahlunterlagen. Die Wahl erfolgt per Briefwahl.
Jede einzelne Kandidatur muss darüber hinaus – idealerweise von den jeweiligen Kandidat*innen selbst – online angemeldet werden. Das entsprechende Formular findet sich unter http://test.stura.uni-heidelberg.de/fachrat-kandidaturformular.
All diese Informationen entstammen diesem (mittlerweile aber etwas veralteten) Flyer.