Gesetzbücher

Rechtsberatung

Rechtliche Probleme?

Die Studierendenvertretungen der Universität und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg bieten für Studierende bei rechtlichen Problemen in Kooperation mit dem Anwaltsverein Heidelberg und dem Mieterverein Heidelberg eine unabhängige und unentgeltliche Rechtsberatung an. Die Beratung wird von Fachanwält*innen durchgeführt, zu denen der AK Rechtsberatung des StuRa den Kontakt herstellt.

Die Rechtsberatung der Verfassten Studierendenschaften ist für Studierende von Uni und PH ist unentgeltlich, sie wird über den jeweilien VS-Beitrag finanziert.

Legal problems?

The free legal council („unentgeltliche und unabhängige Rechtsberatung“) offers legal advice by specialized lawyers for students. Please use our form to contact us stating your situation. We will give you feedback, if your case can be covered from one of our lawyers.


++ Der AK Rechtsberatung freut sich über Menschen, die längerfristig bei uns mitmachen. Wir suchen Personen, die zuverlässig, kontinuierlich und eigenverantwortlich Aufgaben bei der Weiterleitung von Anfragen und der organisatorischen Arbeit übernehmen. Melde dich einfach bei uns! ++


Beratungsbereiche (consulting areas):

  • 1. Aufenthaltsrecht (right of residence)
  • 2. BAföG
  • 3. Unterhalts- und Familienrecht (alimony and family law)
  • 4. Arbeitsrecht (labor law)
  • 5. Vertrags- und Verbraucherrecht (Contract law and consumer rights)
  • 6. Hochschul- und Prüfungsrecht (Higher education law and rights of examination)
  • 7. Mietrecht (Law of tenancy) (Hier arbeiten wir teilweise mit dem Mieterverein zusammen)

Wie läuft die Beratung ab?

1. Du wendest dich an uns, den Arbeitskreis Rechtsberatung:

Solltest du Probleme mit dem Formular haben, schick eine Mail an rechtsberatung@stura.uni-heidelberg.de in der du dein rechtliches Problem (ca. 1/2 Seite ) bereits schilderst.

  • Bitte füge eine Immatrikulationsbescheinigung als pdf bei, bei Uni-Studierenden reicht auch die Angabe der Verifikationsnummer, die auf der Immatrikulationsbescheinigung angegeben ist.
  • Wir brauchen zudem die relevanten Dokumente als PDF-Anhang (bei Hochschulrechtsfällen z.B. die Prüfungsordnung und Bescheide/Schreiben, bei Mietrechtsfällen den Mietvertrag und Schreiben)
  • wir können nur Anfragen bearbeiten, bei denen alle notwendigen Dokumente als PDF miteingereicht werden.
  • Wenn du uns eine Telefonnummer schickst, unter der wir dich erreichen können, gerne mit bevorzugten Kontaktzeiten

Diese Anfrage wird von uns dann innerhalb einer Woche bearbeitet – es kann also aufgrund vieler Anfragen einige Tage dauern, bis wir uns melden. Dies liegt auch daran, dass wir uns ehrenamtlich um die Aufrechterhaltung dieses Angebots kümmern.

2. Wir geben dir dann Rückmeldung, ob sich dein Fall in unserem Beratungsrahmen bewegt. Wenn nein, schicken wir dir eine Absage. Wenn ja, melden wir uns bei dir, in der Regel per Mail, und erläutern dir das weitere Vorgehen. In der Regel schicken dir den StuRa-Beratungsschein sowie die Kontaktdaten des Anwalts*der Anwältin, der*die dich telefonisch oder persönlich beraten wird.

  • Für Mietrechtsfälle musst du uns dann noch einen Mietvertrag  schicken.
  • Für Hochschulrechtsfälle musst du uns noch deine Prüfungsordnung und eine Beschreibung, was du dir von der Beratung versprichst, nachreichen – ggf. auch Ablehnungsbescheide oder dergleichen.

3. In dem Telefongespräch mit dem*der Anwält*in wird dann hoffentlich ein erster Weg für das weitere Vorgehen aufgezeigt.

Und nach der Beratung?

4. Anschließend erwarten wir eine kurze Rückmeldung von dir, ob dir die Beratung weitergeholfen hat, ob sich die Situation geklärt hast, ob du Kritik oder Verbesserungsvorschläge hast.

Wir vom AK Rechtsberatung freuen uns außerdem, wenn du uns nach der Beratung (gerne auch in anonymisierter Form, also ohne allzu private Details) kurz berichtest, ob und wie dein Problem gelöst wurde. So können wir die Rechtsberatung kontinuierlich verbessern und dafür Sorge tragen, dass noch mehr Studierenden geholfen wird. Insbesondere bei Prüfungsrechtsfällen können wir die Informationen auch für die künftige Gestaltung von Prüfungsordnungen nutzen.


Weitere Anlaufstellen für eine Rechtsberatung:

[spoiler title=’Vertrauensanwältin des MWK für sexuelle Belästigung‘ style=’white‘ collapse_link=’true‘]
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat eine Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung bestellt. Betroffene haben so die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch anwaltliche Verschwiegenheit, insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse, zu.

[/spoiler]

[spoiler title=’Rechtsberatung beim Landgericht Heidelberg‘ style=’white‘ collapse_link=’true‘]

Der Anwaltsverein Heidelberg (der auch die StuRa-Rechtsberatung durchführt) führt im Landgericht Heidelberg (Kurfürstenanlage 15, Raum 1210 und 1211), alle zwei Wochen mittwochs, von 13 bis 15 Uhr eine ebenfalls kostenlose Rechtsberatung durch niedergelassene Rechtsanwälte im Amtsgericht Heidelberg an. Mehr Informationen und Termine findet ihr dort.

WICHTIG: Bitte lasst euch dort nur beraten, wenn ihr bei uns keinen passenden Termin erhalten habt! Die dortige Beratung ist für ALLE; nicht nur für Studierende.

[/spoiler]

[spoiler title=’Rechtsberatung des Studierendenwerks Heidelberg‘ style=’white‘ collapse_link=’true‘]

Das Studierendenwerk Heidelberg bietet wöchentlich, dienstags von 14.30-16.00 Uhr eine kostenlose Rechtsberatung an. Die Beratung erfolgt ausschließlich in der Sprechstunde (Studierendenausweis notwendig), im ServiceCenter am Uniplatz (Grabengasse 14). Telefonische sowie schriftliche Auskünfte können nicht erteilt werden.

[/spoiler]

[spoiler title=’Stud. Rechtsberatung „Law & Legal“‚ style=’white‘ collapse_link=’true‘]

Die studentische Rechtsberatung „Law & Legal“ berät im Raum Heidelberg. Anfragen können im Kontaktformular getätigt werden. Die Beratung ist kostenlos und wird von Jura-Studierenden vorgenommen.

Der Verein berät in Heidelberg in folgenden Rechtsgebieten: Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Sachenrecht, Erb- und Familienrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftrecht, Urheberrecht & Gewerblicher Rechtsschutz und Verwaltungsrecht.

[/spoiler]

[spoiler title=’Pro Bono – studentische Rechtsberatung e.V.‘ style=’white‘ collapse_link=’true‘]
Dieser studentische Verein bietet Hilfe im Zivilrecht, Arbeits-und Sozialrecht an. In diesen Rechtsgebieten erfolgt die Hilfe ausschließlich schriftlich. Asylrechtliche Angelegenheiten werden auch persönlich betreut.

[/spoiler]

[spoiler title=’Beratung für Existenzgründer*innen durch das Gründungsmanagement der Uni‘ style=’white‘ collapse_link=’true‘]
Existenzgründungen von Studierenden der Universität Heidelberg werden durch das Gründungsmanagement der Universität gefördert, dies umfasst auch die Beratung zu rechtlichen Fragen.

[/spoiler]

[spoiler title=’Beratung in Mietrechtsfragen durch den Mieterverein‘ style=’white‘ collapse_link=’true‘]
Der Mieterverein Heidelberg bietet eine Schnuppermitgliedschaft für Studierende für 25 Euro an – im Rahmen dieser Schnuppermitgliedschaft können Studierende sich beraten lassen und es kann ein Schreiben aufgesetzt werden. Im Rahmen der StuRa-Rechtsberatung können keine Schreiben aufgesetzt werden, wir raten euch daher, eine Schnuppermitgliedschaft zu überlegen.

Der Mieterverein in Heidelberg bietet in der Poststraße 46 (Nähe Stadtbücherei) täglich Sprechstunden an, Termine vorab per Mail oder Telefon vereinbaren. Die Rechtsberatung durch den Mieterverein Heidelberg ist aber auch in den  regionalen Beratungsstellen in Wiesloch, Walldorf, Schwetzingen, Sinsheim und Eberbach möglich – erkundigt euch bei Bedarf.

[/spoiler]

[spoiler title=’Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen durch den DGB‘ style=’white‘ collapse_link=’true‘]
Wenn ihr Fragen zum Werkstudierendenstatus, zu Freigrenzen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Krankenversicherung oder dergleichen habt, könnt ihr euch beim Hochschulinformationsbüro (HIB) des DGB oder über students at work arbeitsrechtlich beraten lassen.

[/spoiler]


Was tun, wenn es doch zum Prozess kommt?

Damit auch Menschen mit wenig Geld die Hilfe von Anwälten und Gerichten in Anspruch nehmen können, gibt es die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe gibt es für außergerichtliche Beratung und anwaltliche Hilfe. Prozesskostenhilfe kann man erhalten, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar ist.

Wer Beratungshilfe erhält, muss jedoch einen Eigenbetrag von 10€ bezahlen. Informationen und Antragsformulare zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe findet ihr auf der Homepage der Stadt Heidelberg und zwar hier und hier.

Kontakt

AK Rechtsberatung

Mitglieder: Martin Kriha, Valerie Steigleder, Kirsten Heike Pistel

E-Mail: rechtsberatung(at)stura.uni-heidelberg.de

Tel: 06221/54-4476 (Sandgasse) oder 54-2456 (StuRa-Büro)

(Stand: April 2022)

Nach oben scrollen