50 Jahre keine paritätische Mitbestimmung in Unigremien

Eine – kurze – Folge der 68er-Bewegung war die gleichberechtigte Mitbestimmung von Studierenden und Mitarbeitenden in den höchsten Gremien der Hochschulen. Bis Ende der 60-er Jahre des 20. Jahrhunderts waren in den meisten Hochschulen nur Lehrstuhlinhaber:innen in den Gremien vertreten. Als Folge der 68-er-Bewegung wurde sehr kurze Zeit bundesweit die Drittelparität eingeführt, so dass eine kurze Zeitspanne lang die Studierenden in den akademischen Senaten so viele Stimmen wie die Professor*innen und Mitarbeiter:innen hatten – Drittelparität bzw. Viertelparität. Das bedeutet, dass alle Mitgliedergruppen (Professor*innen, Studierende, Mitarbeitende und gegebenenfalls auch wissenschaftliche Mitarbeitende) in den beschlussfassenden Gremien der Hochschulen ausgewogene Stimmenanteile haben.

Vor genau 50 Jahren, am 29. Mai 1973, wurde die erstrittene Drittelparität allerdings durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wieder aufgehoben. In der Folge wurden die Stimmanteile der nichtprofessoralen Statusgruppen in den Hochschulgremien abgebaut, oft bis an die gesetzliche Untergrenze und so, dass die professoralen Mitglieder die anderen Gruppen immer überstimmen können. Studierendenvertreter*innen zweifeln schon länger, ob das 50 Jahre alte Urteil und seine aktuelle Auslegung überhaupt noch angemessen für eine moderne Hochschulpolitik ist. Immer wieder führt die professorale Mehrheit dazu, dass Beschlüsse durchgedrückt werden und Prüfungsordnungen beispielsweise erst nach Änderungen mehrere Semester später studierbar werden – weil man die studentischen Verbesserungsvorschläge in der ersten Runde weggestimmt hatte.

Als Fortschritt auch nach 1973 kann man jedoch festhalten, dass weiterhin Mitglieder der anderen Statusgruppen in den Kollegialorganen wie den Fakultätsräten und Senaten vertreten sein müssen. Allerdings gibt es immer noch Gremien, denen keine Studierenden und oft auch keine Mitarbeiter:innen angehören. Hierzu gehören z.B. die Rektoraten und Institutsdirektorien, aber auch von den Hochschulen eingrichtete Beiräte oder weitere Gremien. Diese Gremien begleiten Prozesse zwar „nur“ oder bereiten Entscheidungen vor, doch de facto beeinflussen sie die folgenden Entscheidungen stark, denn vorbereitete Anträge werden selten noch ausfürhlich beraten, meist nur noch abgestimmt.

Ein Beispiel dafür ist beispielsweise die Findungskommissoin der Uni Heidelberg. Sie erarbeitet den Vorschlag für neue Rektoratsmitglieder und hat vier professorale Mitglieder, so dass bei der Suche neuer Rektor:innen oder neuer Kanzler:innen für die Uni keine Studierenden beteiligt sind. Studierende sind erst beteiligt, wenn es zur konkreten Abstimmung geht. Diese findet nach einer Befragung der verbleibenden Kandidat:innen im Senat statt. Im Senat sind von 41 Plätzen nur 4 Plätze für Studierende vorgesehen sind (es gibt auch noch 4 Plätze für Promotionsstudierende. Allerdings zeichnet sich der Senat nicht durch Diskussionsfreudigkeit aus – und vor allem kann man dort nicht wie die Findungskommission auch mögliche Kandidat:innen ansprechen oder in der Vorauswahl aussortieren. Der StuRa erarbeitet übrigens gerade einen Antrag, um auch ein studentisches Mitglied in der Findungskommission zu ermöglichen.

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