Lust auf eine interessante, außeralltägliche Aufgabe? Dann solltet ihr jetzt die Ohren spitzen (und schnellstmöglich die Initiative ergreifen), denn: Es gibt die Chance, von der Studierendenschaft als Kandidat*in für den Unirat nominiert zu werden!
Zum 1. Oktober 2023 wird die Position des studentischen Mitglieds im Universitätsrat frei. Das Amt wird für ein volle Amtszeit von in der Regel drei Jahren neu besetzt.
Der Universitätsrat begleitet die Universität, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung sowie der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Universität dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Im Einzelnen ist dieses Gremium (gemäß § 20 LHG) insbesondere zuständig für
» die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder (gemeinsam mit dem Senat),
» die Beschlussfassung über Struktur-und Entwicklungspläne sowie über die Planung der baulichen Entwicklung,
» die Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsvoranschlags oder des Wirtschaftsplans,
» die Feststellung des Jahresabschlusses,
» die Zustimmung zur Gründung von Unternehmen und Beteiligung an Unternehmen,
» die Beschlussfassung auf Vorschlag des Rektorats über Grundsätze für die Ausstattung und für den wirtschaftlichen und aufgabengerechten Einsatz der Mittel für Forschung, Kunstausübung, künstlerische Entwicklungsvorhaben und Lehre nach leistungs- und belastungsorientierten Kriterien und nach Evaluationsergebnissen,
» die Zustimmung zu hochschulübergreifenden Kooperationen von besonderer Reichweite,
» die Stellungnahme zur Grundordnung und deren Änderungen, soweit nicht im Einzelfall die Zustimmung des Unirates vorgeschrieben ist.
Dem Universitätsrat gehören elf Mitglieder an. Diese werden auf Vorschlag einer Findungskommission vom Senat bestätigt und vom Ministerium für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt.
An der Ruprecht-Karls-Universität gehören dem Universitätsrat neben sechs externen Mitgliedern auch fünf Mitglieder der Universität an – darunter (quasi qua Gewohnheitsrecht) auch ein*e Student*in. Vertreten durch ihr wichtigstes Gremium, den StuRa, kann die Studierendenschaft Kandidat*innen nominieren bzw. der Findungskommission vorschlagen.
Interessierte Studierende sollten:
» voraussichtlich noch für mehrere Jahre immatrikuliert und zeitlich in der Lage sein, an etwa alle drei Monate stattfindenden Sitzungen, Umlaufverfahren und weiteren Verpflichtungen teilzunehmen;
» sich mit und in den Organen der universitären und studentischen Selbstverwaltung auskennen;
» sich selbst weitergehend über die Aufgaben des Universitätsrates informiert haben (§ 20 LHG) und in diesem Aufgabenbereich des Universitätsrates Kenntnisse zumindest im Überblick haben;
» bereit sein, auch mit der studentischen Selbstverwaltung im Kontakt und Austausch zu bleiben.
Wenn ihr interessiert seid, kandidiert bis möglichst Freitag, den 4. Mai über dieses Formular. Am Dienstag, den 09. Mai, müsst ihr euch dann im StuRa vorstellen, da die Nominierung(en) der Verfassten Studierendenschaft am 23. Mai bei der Findungskommission eingereicht werden sollen, und der StuRa Beschlüsse in zwei Lesungen fasst.
Die Kandidatur sollte knapp gehalten sein. Sie richtet sich an die StuRa-Mitglieder, die über die Vorschläge der Studierendenschaft an die Findungskommission entscheiden.
Darüber hinaus solltet ihr für das Verfahren vor der Findungskommission dann noch einen gut aussehenden Lebenslauf und ein förmlich gehaltenes Motivationsschreiben vorlegen können.
Mit Fragen könnt ihr euch auch an das Präsidium [praesidium@stura.uni-heidelberg.de] wenden, das euch im Zweifel weiterleitet.