SchliKo-Mitglieder gesucht

Du vermittelst gerne und ergreifst nicht gleich Partei in einem Streitfall? Du überlegst dir, wie Regeln fair auszulegen sind und weniger, wie du sie in deinem Sinne anwenden kannst? Du warst vielleicht schon mal in der Fachschaft, in einer  Hochschulgruppe oder beim StuRa aktiv? Dann könnte dich dieser Kandidaturauruf für die Schlichtungskommission interessieren:


– Gesucht: Mitglieder für die Schlichtungskommission –

  • 6 Mitglieder (möglichst je 3 Männer und Frauen)

Die Schlichtungskommission (SchliKo) ist neben der Referatekonferenz und dem Studierendenrat das dritte gesetzlich vorgeschriebene Organ der Verfassten Studierendenschaft. Die SchliKo ist für Streitigkeiten zwischen Organen der VS und für die Prüfung von Wahlen zuständig.

Die SchliKo kann von allen Studierenden mit der Behauptung angerufen werden, die Studierendenschaft habe ihre gesetzlichen Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 LHG überschritten. Außerdem ist sie als Wahlprüfungsausschuss auf Antrag zuständig bei der Anfechtung aller Wahlen innerhalb der Verfassten Studierendenschaft. Angerufen wird sie auch bei Unklarheiten über Zuständigkeiten – z.B. ob der Wahlausschuss oder die RefKonf darüber entscheidet, wie Passagen der Wahlordnung zu lesen sind. Hier soll sie ggf. auch Vorschläge für neue Regelungen erarbeiten.

Sitzungen der SchliKo finden zwar im Vergleich zu anderen Gremien eher selten statt. Allerdings können Verfahren auch mal zeitintensiver werden.

 » Was erwartet mich? Was sollte ich mitbringen?

Um ihrer Aufgabe nachzukommen, sollten SchliKo-Mitglieder die Abläufe in den Gremien der VS kennen und häufiger an Sitzungen von Gremien teilgenommen haben bzw. während ihrer Amtszeit teilnehmen. Auch ein gewisser Überblick über die Satzungen und Ordnungen der VS ist äußerst hilfreich. Die SchliKo beschäftigt sich oft mit Fragen im Grenzbereich von Formalien und Inhalten – z.B. ob Tippfehler und falsche Jahresangaben in einer Wahlbekanntmachung das Wahlergebnis beeinflussen oder was “BAföG-Höchstsatz” in der Härtefallordnung bedeutet.

Die Tätigkeit erfordert Verantwortungsbewusstsein und z.B. bei Wahlprüfungen große Sorgfalt und Gründlichkeit, ist aber auch interessant und abwechslungsreich. Erfahrungen mit Mediationen und Vermittlungssituationen sind von Vorteil. Bei konkreten rechtlichen Fragen kann die Rechtsabteilung der Universität die SchliKo unterstützen, juristische Vorkenntnisse sind jedoch hilfreich.

Weitere Informationen findest du auch in der allgemeinen Ämterübersicht:

» Wer kann für die SchliKo kandidieren?

Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für die SchliKo kandidieren. Sie dürfen jedoch nicht Mitglied eines anderen zentralen Organs der Verfassten Studierendenschaft sein. Die SchliKo soll aus drei Männern und drei Frauen bestehen.

» Wie laufen die Kandidatur und die Wahl ab?

Die SchliKo wird in der zweiten StuRa-Sitzung eines Kalenderjahrs gewählt, dies ist 2023 die Sitzung am 24. Januar 2023. Um zu kandidieren, musst du zur StuRa-Sitzung am 10. Januar  (1. Lesung) über das Kandidaturformular kandidieren, dort findest du auch Informationen zum Kandidaturverfahren.

Die Kandidatur wird in der Sitzung am 10. Januar persönlich vorgestellt (1. Lesung), die Kandidat*innen stellen sich dort der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung am 24. Januar (2. Lesung) findet dann die Wahl statt.

Die Mitglieder der SchliKo müssen vom StuRa mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden. Sollten nicht alle Plätze besetzt werden, werden die verbleibenden Plätze erneut ausgeschrieben. Werden mehr Kandidat*innen gewählt als Plätze zu besetzen sind, entscheidet die absteigende Reihenfolge der Ja-Stimmen.


Wenn du Fragen zur SchliKo bzw. zum Wahlverfahren hast, kannst du dich an die amtierenden SchliKo (schliko@stura.uni-heidelberg.de oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.

Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!

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