Satzung

Ordnungen und Satzungen

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg hat sich am 11. Dezember 2013 konstituiert (amtliche Mitteilung). Die wichtigsten staatliche Vorgaben für die VS finden sich in den §§ 65 – 65b des Landeshochschulgesetzes (LHG). Sie besitzt als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der Universität Satzungsautonomie. Das heißt sie erlässt Satzungen, die für ihre Mitglieder bindend sind und in denen sie insbesondere ihre interne Organisation regelt, die ihr übertragenen Aufgaben konkretisiert und deren Umsetzung bestimmt. „Satzungsgeber“ ist gemäß den Bestimmungen der Organisationssatzung der StuRa. Die Organisationssatzung kann auch mittels Urabstimmung geändert werden. Der Organisationssatzung sind weitere Satzungen untergeordnet, diese werden als Ordnungen bezeichnet.

Die VS hat sich nachstehende Satzungen und Ordnungen gegeben:

Zu und aufgrund dieser Satzungen und Ordnungen sind untergeordnete allgemeine Bestimmungen und Richtlinien erlassen worden:

Geschäftsordnungen der zentralen Organe der VS:

Für Finanzangelegenheiten gelten => Rechtsvorschriften zu Finanzangelegenheiten

Fachschaftssatzungen

Im Zuge der Konstituierung der Studienfachschaften wurden ab Januar 2014 in den meisten Fachschaften Urabstimmungen über FS-Satzungen durchgeführt, diese dann im StuRa abgestimmt und die Fachschaft dann auf dieser Grundlage konstituiert und die ersten Fachschaftsräte gewählt, einige Fachschaften wurden nach dem damaligen Regelmodell konstituiert. Die Fachschaftssatzungen sind als Anhang Teil der Organisationssatzung.

Fakultätsfachschaftssatzungen:


Habt ihr Fragen oder Anmerkungen? Wendet euch gerne an die Gremienkoordination.

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