By Oliver Fink (Oliver Fink) [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0 )], via Wikimedia Commons" href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Universit%C3%A4t_Heidelberg_Alte_Aula_Eingangsbereich.jpg

Arbeit in Unigremien

In eurem Studium studiert ihr ein oder mehrere Fächer oder Teilfächer. Zuständig für die Durchführung der Lehre in den (Teil-)Fächern sind eines oder mehrere Institute. Mehrere Institute (oder Seminare) werden zu Fakultäten zusammengefasst. Teilweise – beispielsweise bei der Fakultät für Physik und Astronomie – umfasst die Fakultät nur ein eigentliches Studienfach. In anderen Fällen – beispielsweise der Philosophischen Fakultät – umfasst die Fakultät verschiedene, unabhängig voneinander studierbare Fächer wie Musikwissenschaft, Philosophie, Vorderasiatische Archäologie und andere. Je nachdem, ob Fach und Fakultät zusammenfallen oder nicht, werden Entscheidungen für das Fach vor allem auf Fakultäts- oder Institutsebene in gewählten Gremien besprochen. Fakultätsübergreifende uniweite Entscheidungen wwerden in Gremien auf Uniebene beraten.

Überblicksreader und -flyer

Gremien auf Instituts-, Fach- und Fakultätsebene

Der Fachrat wird gebildet aus Mitgliedern aller Statusgruppen eines Faches. Es gibt ihn nur in der Neuphilologischen und Philosophischen Fakultät sowie der Fakultät für Verhaltens- und empirische Kulturwissenschaften. Der Fachrat entwickelt Vorschläge und Konzepte zu Studium, Lehre und damit verbundene Aufgaben innerhalb eines Fachs und bereitet Entscheidungen im Fakultätsrat vor

Der Fakultätsrat berät und beschließt über die Belange, die die einzelnen Fächer und die dazugehörigen Institute der Fakultät betreffen. Dort wird über Schaffung und Schließung von Studiengängen, Berufung neuer Professoren und Professorinnen, Studiengebührenverteilung, das semesterliche Lehrangebot, Struktur- und Entwicklungspläne und vieles mehr beraten. In den Fakultätsräten sitzen sechs bis acht gewählte Studierende. Die Fakultätsräte wählen bis zu drei Studienkommissionen, in denen über Angelegenheiten von Studium und Lehre beraten und Empfehlungen an die Fakultätsräte erarbeitet werden. Außerdem werden Berufungs- und Prüfungskommissionen im Fakultätsrat gewählt.

Studentische Mitglieder: die aktuellen studentischen Mitglieder der Fachräte und Fakultätsräte erfahrt ihr im Dekanat oder bei der Fachschaft / den Fachschaften.

Mitglied werden: Für den Fachrat kandidiert man individuell, die Wahlen finden im Wintersemester statt. Für die Wahlen zum Fakultätsrat müssen Studierende sich zusammentun und eine Liste aufstellen, die Wahlen finden im Sommersemester statt. Die Mitglieder von Prüfungsausschüssen, Studien-, Berufungs-, oder anderer Kommissionen werden im Fakultätsrat direkt gewählt.

Gremien auf Uniebene

Der Senat ist das zentrale Organ der Universität, welches alle grundlegende Entscheidungen der Universität beschließt. Dies umfasst Berufungen, Schließung oder Umstrukturierung von Instituten, Prüfungsordnungen, Satzungen, Zulassungszahlen und vieles mehr.  Strategische und politische Entscheidungen werden jedoch zunehmend in Arbeitsgruppen des Rektorats bzw. direkt ins Rektorat verlagert.

Der Universitätsrat ist zuständig für die Entwicklung der Universität und schlägt Maßnahmen zur Profilbildung und zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vor. Der Unirat beaufsichtigt offiziell die Geschäftsführung des Rektorats (Aufsichtsrat). Dem Unirat gehören sechs außeruniversitäre Mitglieder aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft an sowie fünf Universitätsmitglieder, darunter ein Student. Die Mitglieder werden auf Vorschlag einer Auswahlkommission vom Ministerium eingesetzt.

 


.Kopfbild: Oliver Fink CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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