Update zu COVID-19 | № 68 |

… und schon wieder ein Covid-Update. Diesmal aber mit einem klaren Fokus auf dem Geschehen an den Hochschulen. Denn am Donnerstag hat das baden-württembergische Wissenschaftsministerium auf die jüngsten rechtlichen wie pandemischen Entwicklungen reagiert und eine modifizierte „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ erlassen – deren wichtigsten Änderungen ab dem morgigen Montag gelten.

» Dies ist einerseits die Einführung einer 2G-Regelung, die „frühestens ab 29. November 2021“ in der „Alarmstufe II“ gilt. Sie umfasst explizit die „Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in geschlossenen Räumen und die Nutzung studentischer Lernplätze außerhalb der Bibliothek“. Davon ausgenommen sind gewisse Praxisveranstaltungen, Prüfungen – und: die Nutzung der Bibliotheken, für die auch weiterhin 3G gilt. (Für die Ausleihe und Rückgabe wiederum ist auch weiterhin kein 3G-Nachweis nötig.)

» Die andere gravierende Änderung betrifft die Durchführung von Tests: Die Ausnahmeregelung, die Hochschulen Stichprobenkontrollen erlaubte, findet – jedenfalls in der „Alarmstufe II“ – nunmehr keine Anwendung mehr.
[https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrie/]

» Die Universität Heidelberg hat ihr Testkonzept bereits entsprechend umgestellt. Ab Montag erfolgt in allen Präsenzveranstaltungen die Überprüfung im Rahmen einer Vollkontrolle. In einigen Räumlichkeiten der Universität wird diese Kontrolle montags bis freitags zu den üblichen Öffnungszeiten zentral organisiert. In allen übrigen Veranstaltungsräumen und Gebäuden (v.a. außerhalb von Campus Altstadt sowie Neuenheimer Feld) sind die Lehrenden bzw. Fakultäten hierfür verantwortlich und dokumentieren die Nachweiskontrolle in einem kurzen Formblatt.
[https://www.uni-heidelberg.de/de/newsroom/massnahmen-der-universitaet-zum-schutz-vor-dem-coronavirus]

» War es das? Oder kommen weitere Restriktionen? Einerseits hat ein Regierungssprecher am heutigen Sonntag weitere Verschärfungen angekündigt, ohne – abseits des Profifußballs – konkrete Anwendungsfelder zu benennen. Anderseits scheint auch weiterhin die Leitvision zu gelten, welche die Wissenschaftsministerin in einem Rundschreiben vom 16.11. folgendermaßen skizzierte (und unter der Woche wieder bekräftigte): „Unsere Hochschulen sind rechtlich und organisatorisch als Präsenzhochschulen konzipiert und entsprechend ausgestattet. Dies schließt nicht aus, dass es ergänzende Onlineangebote gibt oder dass Präsenzangebote durch Online-Elemente bereichert werden. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Präsenz. Diese bewusste Entscheidung des Landes als Hochschulträger prägt auch die Wissenschaftsfreiheit der an diesen Einrichtungen Tätigen. Ich gehe davon aus, dass mit diesem gemeinsamen Verständnis auch der Präsenzbetrieb im laufenden Wintersemester 2021/2022 erfolgreich durchgeführt werden kann.“
[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/schaerfere-massnahmen-corona-bw-100.html]
[https://www.uni-heidelberg.de/de/dokumente/schreiben-der-ministerin-16-november-2021/download]
[https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-studienbetrieb-soll-helfen-praesenzlehre-an-hochschulen-aufrecht-zu-erhalten/]

» Abschließend noch der Hinweis: Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sucht studentische Hilfskräfte für die Unterstützung von Mobilen Impfteams bzw. Impfstützpunkten! Und zwar im Grunde schon jetzt. Alles, was ihr dazu wissen müsst, findet ihr unter [sturahd.de/covid19personal].

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Noch nie ein großer Fan des Omikrons war:
Eure Studierendenvertretung


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