Update zu COVID-19 | № 35 |

In Sachen Corona-Maßnahmen hat sich in den vergangenen Tagen mal wieder einiges getan. Hier das Wichtigste, was ihr darüber wissen müsst:

» Seit Samstag gilt in Baden-Württemberg die „Corona-Verordnung Absonderung“, in der die (größtenteils bereits geltenden) Quarantäne- und Isolationsregeln einheitlich festgelegt sind. Eine der Änderungen: Das reguläre Zeitintervall der häuslichen Quarantäne beträgt fortan nur noch 10 (statt wie bislang 14) Tage. Überdies sind in der Verordnung einige Konstellationen beschrieben, in denen man sich umgehend selbständig in Quarantäne begeben muss, auch wenn (noch) keine Anordnung der örtlich zuständigen Behörde erfolgt ist.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/

» Ab dem morgigen Dienstag gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Die bereits geltenden Maßnahmen werden mit diesem Erlass verlängert, teilweise aber auch noch zusätzlich verschärft. Eine entscheidende Neuerung: Statt bisher zehn dürfen sich fortan nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen (wobei Kinder bis 14 Jahre nicht zur Personenzahl zählen und für Verwandte teilweise Sonderregeln gelten). Diese Obergrenze gilt selbst dann, wenn zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen bestehen. Wenn in einem Haushalt mehr als fünf Personen wohnen, darf man also im Regelfall keinen Besuch mehr bekommen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

» Was die (bundesweit diskutierten) Ausnahmeregelungen für die Feiertage angeht, wurde hingegen noch kein endgültiger Beschluss getroffen. Dies soll erst Mitte Dezember geschehen. Für Baden-Württemberg zeichnet sich derzeit ab, dass die Lockerungen lediglich auf den 23. bis 27. Dezember beschränkt sein werden, also nicht etwa für Silvester gelten werden. In diesem kurzen Zeitraum dürften die Kontaktbeschränkungen dann insoweit gelockert werden, als die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben wird und Treffen mit bis zu zehn Personen – unabhängig von ihrem Verwandtheitsgrad – ausnahmsweise zulässig sind.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

» Apropos Treffen: Wie uns erst kürzlich wieder signalisiert wurde, hat es sich noch nicht allerorts herumgesprochen, dass sich Fachschaften, studentische Initiativen etc. bei uns – einfach & bequem – virtuelle Räume einrichten lassen können. Stichwort „StuRaKonf“. Mehr zu diesem kostenlosen Angebot eurer Studierendenvertretung erfahrt ihr u.a. hier:
https://test.stura.uni-heidelberg.de/angebote/virtuelle-raeume/

» Wenn ihr in Heidelberg wohnt, dürftet ihr in Kürze einen „Dankeschein“ im Briefkasten haben. Dabei handelt es sich um eine städtische Solidaritätsaktion für Heidelberger Geschäfte, Betriebe etc., die bis zum 31. Januar 2021 läuft. Bei einem Einkauf in Höhe von mindestens zehn Euro könnt ihr einmalig diesen Bon abgeben. Für euch springt unmittelbar zwar nichts heraus, es ist also kein Gutschein, Rabattcode oder so. Euer Lieblingsladen kann dadurch aber von der Stadt einen Zuschuss in Höhe von zehn Euro erhalten (und auf diese Weise versuchen, die Corona-Krise zu überleben, was wiederum auch in eurem Sinne sein dürfte).
https://www.heidelberg.de/hd/HD//27_11_2020/dankeschein+einsetzen+und+helfen.html
https://www.vielmehr.heidelberg.de/

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Einen dampfenden Becher Früchtetee wünscht euch
Eure Studierendenvertretung


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