» Gewählt wurden: Peter Abelmann (33/1/1) und Diana Zhunossova (29/2/3) zu den beiden Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft, Stella Wernicke (30/1/3) in das LeLe-Referat, Ole Fuchs (27/6/1) in das Sozialreferat, Kim Keller (29/1/2) in das 4EU+-Committee, Alina Marotta (32/2/0) und Jessica Mantei (24/7/3) zu stellvertretenden Mitgliedern der StuWe-Vertretungsversammlung sowie Peter Abelmann (35), Annalena Wirth (29), Magdalena Schwörer (25), Simon Kleinhanß (24), Daniel Gáspár (21) und Johannes Knop (18) zu ordentlichen Mitgliedern der StuWe-Vertretungsversammlung. Herzlichen Glückwunsch!
» Gesucht werden: neue Öko-Referent:innen! Mehr dazu hier.
Außerdem wichtig:
» Neun Kandidat:innen, aber nur sieben ordentliche Plätze: Angesichts dieser Ausgangssituation war die Wahl zur StuWe-Vertretungsversammlung mit besonderer Spannung erwartet worden. Das kurz vor Mitternacht verkündete Ergebnis war dann aber sogar noch aufregender als erwartet. Für den siebten und letzten Platz herrschte nämlich Stimmengleichheit – was zur Folge hat, dass es nächsten Dienstag zu einer Stichwahl zwischen den entsprechenden beiden Bewerber:innen kommt (falls sich im Vorfeld nicht eine andere Lösung findet).
» Diese Wahl (und die Aussprache zuvor) war aber längst nicht der einzige lebhafte TOP. Die erste intensivere Debatte des Abends gab es über den Entschluss des Verkehrsreferats, den vor zwei Wochen eingebrachten Antrag auf Kündigung des Semesterticket-Rahmenvertrags zurückzuziehen. Wie im zugehörigen Bericht ausgeführt wurde (den ihr als TOP 5.3. auch in den Sitzungsunterlagen findet, inklusive Mails vom VRN und der Uni-Rechtsaufsicht), hat sich die Ausgangssituation seither nämlich entscheidend geändert: Eine Verrechnung der zweckgebundenen Semesterbeiträge mit dem – zum 01.03.2023 eingeführten – 365-Euro-Ticket ist nun doch möglich. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte der Rahmenvertrag nach geltender Rechtsauffassung zwingend gekündigt werden müssen. So aber erschien es dem Verkehrsreferat sinnvoller, von dieser Maßnahme abzusehen.
→ Über diese Entscheidung bestand von Seiten einiger StuRa-Mitglieder jedoch mindestens mal Diskussions-, wenn nicht sogar Widerspruchsbedarf. Im Zuge dieser Aussprache wurden die einzelnen Vertragskomponenten aufgesplittet, ihr Nutzen für diverse unterschiedliche Personengruppen erörtert und auch über verschiedene Interpretationen des Solidaritätsgedankens gestritten. Dabei wurde deutlich: Der Gesamtbetrag, den der VRN durch den Solidarbeitrag erhält (also 22,80 Euro/Person), ist für die Studierendenschaft in toto betrachtet unvorteilhaft. Hier zahlt sie – salopp gesprochen – drauf. Was aber auch deutlich wurde: Die Abend- und Wochenendregelung (die über zusätzliche 12,50 Euro/Studi finanziert wird) erfreut sich unverändert großer Beliebtheit und wollte von niemandem so richtig angetastet werden.
→ Da es aber unmöglich ist, den Vertrag zu kündigen und nur diese Regelung aufrechtzuerhalten – realiter, weil es dafür keine bestehende rechtliche Grundlage gibt und der VRN auch keinerlei entsprechende Bereitschaft signalisiert hat; wahrscheinlich aber auch ganz grundsätzlich, da es kein entsprechendes Beispiel dafür in Baden-Württemberg gibt und die Rechtsaufsicht erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit hegt –, folgte die Mehrheit des Studierendenrats letztlich trotzdem der Auffassung des Verkehrsreferats. Das schlug sich dann auch in einem aussagekräftigen Votum wieder: Nachdem der StuRa einstimmig beschlossen hatte, auf eine zweite Lesung zu verzichten und somit schon in dieser Sitzung eine Entscheidung zu treffen, entschied er sich mit 32/6/1 Stimmen gegen die Kündigung des Vertrags.
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» Eine weitere Kontroverse entbrannte um einen Antrag (TOP 6.1), der eine Aufstockung der Listenplätze im StuRa zur Folge hätte. Dazu muss man wissen, dass ihre Sitzanzahl an die Wahlbeteiligung gekoppelt ist: Bei einem Wert von 50 Prozent erhalten die Listen die gleiche Anzahl an Sitzen, wie die maximale Gesamtzahl der Vertreter:innen der 49 Studienfachschaften beträgt. Würde die Wahlbeteiligung null Prozent betragen, würden sie dagegen überhaupt keine Sitze im StuRa erhalten. Bei den bisherigen Wahlen lag die Wahlbeteiligung irgendwo zwischen 12 und 20 Prozent, was zwischen 16 und 24 Sitzen entsprach.
→ Der eingebrachte Antrag sieht nun vor, den Wert von 50 auf 30 Prozent zu senken – und damit den gesamten Verteilungsschlüssel zugunsten der Listen zu verändern. Gerade von Seiten einiger Fachschaften wurde diesem Ansinnen vehement widersprochen, was wiederum zu scharfen Entgegnungen und grundsätzlicheren Debatten über Wahlen, Wahlbeteiligung und demokratische Legitimität führte. Eine Entscheidung fiel in dieser Sitzung allerdings noch nicht. Der Antrag wurde regulär in erste Lesung gegeben.
» Ob in der 156. Sitzung darüber abgestimmt werden kann? Das wird – da es eine Änderung der Organisationssatzung bedeuten würde – davon abhängen, ob das dafür notwendige Quorum an ordentlich stimmberechtigten Mitgliedern anwesend sein wird. Eben jene 2/3-Mindestmarke war in der gestrigen Sitzung jedenfalls nicht gegeben, weshalb die ausstehenden TOP 6.3 bis 6.6 (einmal mehr) vertagt werden mussten.
» Auch der neue VS-Haushalt wurde gestern nicht beschlossen – wenn auch nicht aus Quorums-, sondern aus Zeitgründen. Hier rechnete man aber ohnehin mit drei Lesungen, sodass der Aufschub von Präsidium und VS-Finanzteam als nicht sonderlich tragisch erachtet wurde, trotz der Wichtigkeit dieses Themas.
» Ein maßgeblicher Grund für diese Entspanntheit: Die nächste Sitzung des StuRa findet ausnahmsweise nicht erst in zwei Wochen, sondern schon am nächsten Dienstag statt. Dann mit dem all dem, was dieses Mal nicht geschafft wurde, aber sicherlich auch wieder einigen neuen Diskussionsthemen und Anträgen.
Die Sitzungsunterlagen und Protokolle des StuRa finden sich stets hier.
Den Informellen Kurzbericht von der letzten StuRa-Sitzung findet ihr hier.
Die nächste Sitzung des StuRa findet ausnahmsweise schon kommende Woche statt, also am 29. November 2022. Bis dann!