Mitglieder für Senatsausschüsse ab Winter 21/22 gesucht

Der Senat ist das zentrale interne Entscheidungsgremium der Universität, dort werden Prüfungsordnungen, Berufungslisten, Titelverleihungen, Grundsatzerklärungen und anderes (meist) abschließend beraten und beschlossen. Da das eine ganze Menge ist und der Senat nicht alles ausführlich beraten kann, werden einige Diskussionen in Senatsausschüsse ausgelagert. Wie der Senat haben (zumindest die meisten) Senatsausschüsse Mitglieder aus den Statusgruppen der Hochschullehrer*innen, der akademischen Mitarbeiter*innen, der Mitarbeiter*innen aus Administration & Technik – und der Gruppe der Studierenden. In einigen Senatsausschüssen sind einige Plätze für Studierende frei(geworden).

Nachfolgend findet ihr eine Liste mit den freien Plätzen für Studierende und Kurzinfos zum Ausschuss. Wer sich dafür interessiert, findet in der Ämterübersicht weitere Infos oder kann sich beim Gremienreferat oder den angegebenen Arbeitskreisen genauer informieren. Wenn ihr gleich kandidieren wollt, findet ihr Infos dazu am Ende des Beitrags.

Senatsausschuss für Lehre (SAL):

  • 3 Mitglieder
  • 3 Stellvertreter*innen

»Was macht der Ausschuss?

Kommission für die Marsilius-Studien

  • 2 Mitglieder
  • 1 Stellvertreter*in

» Was macht die Kommission?

Die Kommission berät über die Marsiliusstudien, ein buntes Veranstaltungsangebot aus verschiedenen Fächern, für deren Besuch man ein Zertifikat erhält. In den wenigen Sitzungen im Jahr wird über das Veranstaltungsangebot und damit zusammenhängende Fragen beraten.

Beratende Senatskommission für die Verleihung der Bezeichnung „apl. Prof.“

  • 1 Mitglied
  • 1 Stellvertreter*in

» Was macht die Kommission?

Die Kommission prüft alle Anträge auf Verleihung des Titels außerplanmäßiger Professor (apl. Prof.) vor der Beschlussfassung im Senat. Die Kommission tagt in der Regel nicht mehr, die „Beratung” erfolgt im Umlaufverfahren. Da die allermeisten apl.Prof.-Titel in der Medizn verliehen werden, werden für dieses Amt traditionell vor allem Medizinstudierende gesucht.

Senatsausschuss für Gleichstellungsangelegenheiten

  • 1 Mitglied
  • 1 Stellvertreter*in

» Was macht der Ausschuss?

Die Kommission verabschiedet Empfehlungen zur Gleichstellung und berät über damit zusammen hängende Themen. Sie tagt ca. ein mal pro Semester. Die nächste Amtszeit könnte spannend werden, da der neue Gleichstellungsplan der Uni ansteht und in der Kommission vorbereitet wird.

Kommission für die Vergabe der Deutschlandstipendien

  • 2 Stellvertreter*innen

» Was macht die Kommission?

und schließlich gibt es noch den

Pool der SBQE (Senatsbeauftragte für Qualitätsentwicklung)

  • sehr, sehr viele freie Plätze (theoretisch könnten alle Studierenden kandidieren)

» Was macht der Pool?


Infos zur Arbeitsweise

» Was sollte ich mitbringen?

Es ist in jedem Fall hilfreich, wenn du selbst bereits in der VS aktiv bist und die Abläufe in der Uni etwas kennst oder an anderer Stelle bereits mit Themen befasst habt, die in den Gremien beraten werden. Hilfreich, aber keine Voraussetzung sind Erfahrungen in anderen Gremien wie Fach- oder Fakultätsräten, Studienkommissionen, Prüfungsausschüssen etc.

» Was erwartet der StuRa von mir?

Der StuRa erhofft sich von Kandidat*innen, dass sie die studentische Perspektive in den jeweiligen Senatsausschuss einbringen und ihre Arbeit – sofern rechtlich zulässig und möglich – mit den betroffenen Referaten und Arbeitskreisen besprechen und ggf. Anträge  bzw. Positionierungen in den StuRa einbringen.

Bei den Ausschüssen sollte man grundsätzlich bereit sein, jede Sitzung vor- und nachzubereiten und an der Sitzung teilzunehmen. Bei den SBQE entspannter – wenn ihr für ein Verfahren keine Zeit habt, sagt ihr einfach ab und jemand anderes aus dem Pool übernimmt.

» Was kommt als Stellvertreter*in auf mich zu?

Auch Stellvertreter*in können und sollen an der Vorbereitung der Sitzungen mitwirken und nehmen nicht nur an Sitzungen teil, wenn Mitglieder verhindert sind, sondern auch, wenn ein Thema ansteht, mit dem sie sich besser auskennen. Es ist also ein guter Einstieg, um Mitglieder zu entlasten und später als Mitglied volle Verantwortung zu übernehmen.


Infos zur Kandidatur und Wahl

» Wer kann kandidieren? und wie?

Jede*r eingeschriebene*r Studierende*r der Universität Heidelberg kann kandidieren.

Dafür musst du einige Angaben machen und einen kurzen Text (keinen Lebenslauf!) verfassen, in dem du dich kurz vorstellst und darlegst, warum du kandidierst. Deine Kandidatur wird mit der Abgabe des Formulars automatisch beim Präsidium eingereicht und auf der Kandidaturenseite veröffentlicht.

» Wie läuft die Wahl ab?

Mitglieder von Senatsausschüssen werden im Senat gewählt. Der StuRa kann dem Senat Studierende für Senatsausschüsse vorschlagen. Interessierte kandidieren hierfür erst im StuRa. Zur Vorstellung deiner Kandidatur kommst du in die StuRa-Sitzung. Die Kandidat*innen stellen sich dann der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern (1. Lesung). In der darauffolgenden Sitzung findet dann – aller Voraussicht nach – die Wahl im StuRa statt (2. Lesung). Anschließend wird dein Name im Senat vorgeschlagen, im Senat findet auch die eigentliche Wahl statt.

Wer dieses Semester noch vorgeschlagen will, muss sich ein bisschen ranhalten und am sollte besten bis 1. Juli mittags kandidieren. Kandidaturen, die bis zum 5. Juli, 19:00, eingehen, können – sofern die Kandidierenden persönlich in der Sitzung erscheinen – aber noch in der StuRa-Sitzung am 5. Juli in erste Lesung und am 19. Juli in zweite Lesung gehen und damit noch dieses Semester beschlossen werden (es gibt nur noch zwei StuRa-Sitzungen dieses Semester). Die nächste Senatssitzung ist dann am 27.09.

Wenn ihr euch nach dem 5. Juli entscheidet, zu kandidieren, tut dies auf jeden Fall zeitnah, es kann immer sein, dass es noch eine Sondersitzung des StuRa gibt,

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