Update zu COVID-19 | № 78 |

Wie am Dienstag – im letzten Covid-Update – bereits vermeldet, sind ab morgen die meisten Corona-Maßnahmen passé. Was die Maskenpflicht angeht, scheint das Hausrecht jedoch gewisse Spielräume zu lassen, was Universität sowie Stadt wie folgt zu nutzen versuchen:

» Falls in Innenräumen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht in allen Bereichen der Universität grundsätzlich auch weiterhin, für alle Anwesenden, eine Maskenpflicht.

» Dies gilt allerdings nicht für Studierende, falls es sich um den Studienbetrieb handelt (wie kürzlich ja bereits kommuniziert). Darunter fallen alle Präsenzlehrveranstaltungen, Prüfungen, Beratungssituationen und die Bibliotheken. Hier ist die Maske für Studierende selbst dann nicht verpflichtend, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (Das Tragen wird allerdings ausdrücklich empfohlen).

» Außerhalb des Studienbetriebs (also z.B. bei Gremiensitzungen, Kultur-, Vortrags- und Informationsveranstaltungen und zusätzlichen Kursangeboten) müssen hingegen auch Studierende eine Maske tragen, falls der Mindestabstand in Innenräumen nicht eingehalten werden kann. Theoretisch würde auch der Hochschulsport dazu zählen, ist während der Sportausübung davon aber ausdrücklich ausgenommen (wie u.a. auch in der abgebildeten, farbenfrohen Grafik ersichtlich ist).
[https://www.uni-heidelberg.de/de/newsroom/massnahmen-der-universitaet-zum-schutz-vor-dem-coronavirus]
[https://www.uni-heidelberg.de/de/dokumente/rundschreiben-des-kanzlers-31-maerz-2022/download]
[https://www.uni-heidelberg.de/de/dokumente/corona-regularien-fuer-praesenzveranstaltungen-der-universitaet-heidelberg/download]

» Und sonst so? Auch die Stadt Heidelberg macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält „bis auf Weiteres an der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in städtischen Einrichtungen fest“. Dazu zählen u.a. die Innenräume des Zoos, das Theater, das Rathaus, die Bürgerämter und die Stadtbücherei.
[https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberg-ffp2-pflicht-in-staedtischen-einrichtungen-bleibt-vorerst-_arid,858157.html]

» Wie ebenfalls schon am Dienstag kommuniziert, gilt eine Maskenpflicht auch weiterhin in medizinischen Einrichtungen (z.B. Arztpraxen oder Kliniken), Heimen (z.B. für Senior:innen oder Geflüchtete) und dem ÖPNV.

» Wie das euer Lieblingsdönerladen, eure Stammkneipe oder der Supermarkt an der Ecke handhaben? Gute Frage. Die Möglichkeit dazu bestünde, der flächendeckende Wille wohl eher nicht. Also am besten einfach auf etwaige Beschilderungen beim Eingang achten…

Schon auf den nächsten Winkelzug gespannt ist:
Eure Studierendenvertretung


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