Die baden-württembergische Landesregierung hat heute grundlegende Änderungen an ihrer Corona-Verordnung beschlossen, die ab dem morgigen Mittwoch gelten – und einige Lockerungen mit sich bringen.
» So geht es von der „Alarmstufe“ zwar noch nicht in die (nahezu restriktionsfreie) „Basisstufe“, aber doch immerhin in die „Warnstufe“ zurück.
» In den meisten Bereichen gilt deshalb statt der 2G- wieder die 3G-Regel. Auch nicht-immunisierte Personen erhalten also wieder Zugang, falls sie einen tagesaktuellen Test vorlegen können. So etwa in den Bereichen Gastronomie (u.a. also auch Mensen), Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie öffentliche Veranstaltungen (u.a. also Theater).
» Grundlegend neu ist, dass Clubs und Diskothen ab morgen wieder öffnen dürfen. Unter 2G+ – dafür aber ohne Maskenpflicht auf der Tanzfläche.
» Letzteres bleibt indes eine signifikante Ausnahme von der Regel. In geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt grundsätzlich auch weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
» Und auch bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften gibt es durchaus noch Restriktionen: Nicht-immunisierte Personen müssen sich dabei auch weiterhin auf einen Haushalt plus zehn Personen beschränken.
» Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre hingegen werden hier auch weiterhin nicht mitgerechnet. Für sie gelten bei privaten Treffen oder Feiern also keinerlei Einschränkungen bei der Personenanzahl.
[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-kehrt-in-die-warnstufe-zurueck/]
[https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf]
» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.
Viel Spaß auf der Tanzfläche wünscht euch:
Eure Studierendenvertretung
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