Nach dem „gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern“ verschärft Baden-Württemberg erneut die Corona-Maßnahmen. Und zwar ab dem morgigen Samstag. Eine kleine Auswahl an Neuerungen, die in der Alarmstufe II gelten:
» Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G.
» In der Gastronomie gilt fortan 2G+, also Geimpften-/Genesenennachweis plus tagesaktueller negativer Schnelltest (in Mensen jedoch nur für externe Besucher*innen).
» Weihnachtsmärkte sind untersagt, wie auch der Verkauf und Konsum von Alkohol auf ausgewählten öffentlichen Plätzen.
» Clubs und Diskotheken müssen schließen.
» Sport-, Kultur- bzw. Großveranstaltungen werden publikumstechnisch reduziert. Fortan sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität und höchstens 750 Besucher*innen erlaubt.
» In Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt überdies grundsätzlich 2G+ – darunter ausdrücklich auch: Bibliotheken.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gemeinsam-gegen-die-vierte-welle/
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
» Aus studentischer Sicht ist spannend, inwiefern diese Verschärfung auch für die Universitätsbibliotheken gilt (wo für Studierende bislang noch 3G möglich war) respektive wann & wie die dafür maßgebliche „Corona-Verordnung Studienbetrieb“ modifiziert wird. Momentan scheinen leider noch keine verlässlichen Informationen dazu vorzuliegen. Daher empfiehlt es sich, einfach den Blog der UB [ub.blog.uni-heidelberg.de] aufmerksam zu verfolgen, wo entsprechende Änderungen kommuniziert werden (würden).
» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.
Trotzdem ein schönes erstes Dezemberwochenende wünscht:
Eure Studierendenvertretung
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