Mach mit in deiner Studierendenvertretung!
Eigentlich können in der Studierendenvertretung – offiziell: der Verfassten Studierendenschaft (VS) – alle Studierenden mitwirken. Statt „VS“ werdet ihr meistens eher „StuRa“ hören. „StuRa“ ist die Kurzform von „Studierendenrat“ und es ist auch nicht ganz falsch, statt von „VS“ von „StuRa“ zu reden, denn der StuRa ist das oberste Gremium und Legislativorgan der VS, also mit einem Parlament vergleichbar. Im StuRa können auch tatsächlich alle Studierenden Anträge stellen und mitdiskutieren (aber nicht abstimmen – das können nur Mitglieder).
Realistischerweise wird aber kein Antrag nur im StuRa erarbeitet und ausformuliert. Außerdem diskutiert der StuRa nicht jedes Thema abschließend. Dies geschieht vor und zwischen den StuRa-Sitzungen in kleineren Einheiten, zum Beispiel in den Hochschulgruppen oder Fachschaften, aber vor allem auch in den Referaten oder Arbeitskreisen.
» Was ist ein Referat?
Ein Referat arbeitet zu einem Themenbereich. Insgesamt gibt es einen bunten Kreis an Themen, an denen vom StuRa gewählte Referent*innen arbeiten. Referent*innen vertreten die VS und sind dem StuRa gegenüber rechenschaftspflichtig – also nicht ihrer Partei, Kirche, Hochschulgruppe, Fachschaft oder wem auch immer. Referate arbeiten dem StuRa zu.
Formal ist ein Referat eine beschlussfähige Untergliederung der VS. Es kann mit bis zu vier Referent*innen besetzt sein (Ausnahme: Finanz- sowie QSM-Referat, die mit jeweils bis zu zwei Personen besetzt werden können).
Unterstützt werden Referate von Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen, z.B. das Verkehrsreferat durch den AK Semesterticket oder das Referat für Lehre und Lernen durch die AG Barrierefreiheit. AKs und AGs arbeiten auch thematisch, allerdings in einem engeren Themenbereich und dafür oft differenzierter als Referate. Ihre Mitglieder sind im Gegensatz zu Referent*innen nicht gewählt, können keine Finanzbeschlüsse fassen und nach Außen nur Positionen vertreten, die im StuRa beschlossen wurden. Die Mitarbeit in AKs und AGs ist weniger verbindlich – wohingegen untätige Referent*innen abgewählt werden können.
Die Autonomen Referate haben einen etwas anderen Auftrag: Sie vertreten die Interessen der von ihnen vertretenen Studierenden in der VS und der Universität und engagieren sich gegen die Diskriminierung ihrer jeweiligen Gruppe. Weitere Informationen findet ihr weiter unten.
» Wer kann in Referaten (und AKs) mitmachen?
Mitarbeiten in AKs und Referaten könne alle Interessierten, sie treffen sich öffentlich. Durch Reinschnuppern kann man sich gut einen Einblick verschaffen. Gerade AKs sind eine gute Möglichkeit für einen unverbindlichen Einstieg ins VS-Engagement! Selbstverständlich kannst du auch ohne “Schnupperphase” für ein Amt kandidieren und ein Mandat übernehmen. Schließlich kann man manches nicht vom Spielfeldrand aus, sondern nur in der Mitte des Getümmels lernen.
Referent*in können alle Studierenden der Universität Heidelberg werden, man muss kein StuRa- oder Hochschulgruppen-Mitglied oder aktiv in einer Fachschaft sein, um zu kandidieren – es schließt sich aber auch nicht aus. Wobei wir dir eines versprechen können: Du bist niemals auf dich alleine gestellt! Bei uns wirst du immer Mitstreiter*innen finden, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen!
Der Beginn des Semesters ist eine gute Zeit, um sich ein bisschen umgucken und zu überlegen, ob man nicht doch irgendwo mitmachen will oder sogar zu kandidieren.
» Autonome Referate
Ergänzend zu den themenorientierten Referaten gibt es autonome Referate für strukturell benachteiligte Studierendengruppen. Ein autonomes Referat ist eine aktive Gruppe gesellschaftlich benachteiligter Studierender, die ihrer Benachteiligung in der Universität bzw. der VS eigenständig entgegen treten und sich für die Belange ihrer Gruppen einsetzen. Für die Wahl dieser Referent*innen haben die jeweiligen Autonomen Referate daher Vorschlagsrecht. Die Wahl findet regulär im StuRa statt.
Wenn ihr Referent*in werden wollt, kandidiert also nicht direkt im StuRa, sondern lasst euch vom betreffenden Autonomen Referat vorschlagen – reicht eure Kandidatur aber auch über das Online-Formular ein. Gegenwärtig sind zwei Referate ohne Referent*in. Bei den Autonomen Referaten gibt es in diesem Fall weiterhin ein Referat, sofern sich eine Gruppe betroffener Studierende weiterhin trifft; im Idealfall finden sich unter diesen Studierenden auch künftige Referent*innen… Es gibt folgende vier Autonomen Referate:
- Referat für Betroffene von geschlechtsspezifischer Diskriminierung (ohne Referent*innen)
- Referat für von Diskriminierung aus Gesundheitsgründen betroffene Studierende (Autonomes Gesundheitsreferat) (kommissarisch besetzt)
- Referat für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung aufgrund kultureller Zuschreibungen (ohne Referent*innen)
- Referat für Betroffene von sexualitätsbezogener Diskriminierung.
» Wie kandidiert man für ein Referat?
Auf freie Plätze in einem Referat kann man jederzeit kandidieren und wird dann für ein Jahr gewählt. Da die Amtszeit der Referent*innen nicht gleichzeitig beginnt, sind meist amtsältere und amtsjüngere Referent*innen gemischt. Das erleichtert Neuen den Einstieg. Es ist immer besser, zu mehrt zu sein – bei un(ter-)besetzten Referaten kann man aber auch gleich mit ein oder zwei Interessierten gemeinsam kandidieren und/oder sich umhören, ob es andere Interessierte gibt, die mitkandidieren wollen.
Aktuell sind von den 14 Referaten nur das Finanz- und das Ökoreferat voll besetzt, allerdings enden hier in den nächsten Monaten auch Amtszeiten. Alle anderen Referate, darunter so wichtige wie das Referat für Lehre und Lernen oder das Sozialreferat, sind unterbesetzt – und zum Teil enden hier auch in den nächsten Monaten Amtszeiten. Nur noch kommissarisch besetzt ist das QSM-Referat. Die Amtszeit einiger Referent*innen, z.B. im Kultur- oder Verkehrsreferat, laufen im November bzw. im Dezember aus. Gänzlich unbesetzt ist beispielsweise das Öffentlichkeitsreferat.
- Ämterübersicht
dieser Übersicht könnt ihr auch entnehmen, welche Referate freie Plätze haben bzw. wann Plätze frei werden
Eine Kandidatur sollte einen kurzen (!) Text mit Informationen zu dir und deiner Motivation für die Kandidatur enthalten.
Wenn du deine Kandidatur eine Woche vor einer StuRa-Sitzung einreichst, spätestens bis zum Beginn der StuRa-Sitzung, wird sie in der StuRa-Sitzung das erste Mal vorgestellt. Die Kandidat*innen stellen sich dort der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung (2. Lesung) findet dann – aller Voraussicht nach – die endgültige Wahl statt. Die nächsten Sitzungen sind am 19.10., 02.11., 16.11. und 30.11.21.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich an das jeweilige Referat oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden.
Dich interessiert die Thematik, aber du willst erst nochmal darüber nachdenken? Dann kannst du auch einfach bei den nächsten Treffen eines Referats oder AKs vorbeischauen. Du kannst dort Fragen stellen, Einblicke in die Arbeit bekommen und, wenn es dich anspricht, später kandidieren. 😉
Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!