Gesucht: 2-6 Mitglieder für das Präsidium des StuRa
Am 1. Oktober beginnt das Wintersemester – und damit auch die IX. Legislatur des StuRa. Pünktlich zum Vorlesungsstart wird die erste Sitzung am Dienstag, den 19. Oktober abgehalten. In dieser ersten Sitzung, die vom Wahlausschuss eingeladen und eröffnet wird, muss als erste Amtshandlung gleich ein neues Präsidium – aka Sitzungsleitung des StuRa – gewählt werden. Sollten sich keine Kandidat*innen finden, müsste die Sitzung umgehend wieder beendet werden. Die Mitglieder würden dann erneut eingeladen werden, bis sich endlich ein Präsidium findet und das zentrale Legislativorgan der Studierendenschaft handlungsfähig wird.
Da es bereits zwei Interessierte gibt, sieht es aber so aus, als würde dieses Schreckensszenario nicht real. Auch sind Mitglieder des bisherigen Präsidiums bereit, sich mit Interessierten zu treffen (online oder offline). Es ist auf jeden Fall besser, das Amt mit mehr Personen als zwei zu besetzen, da die Aufgaben dann besser verteilt werden können und es mehr Spaß macht.
Was macht das Präsidium?
Das Präsidium besteht aus zwei bis sechs Mitgliedern. In erster Linie nehmen sie Anträge entgegen und bereiten aufgrund dieser die StuRa-Sitzungen vor, leiten sie und bereiten sie nach. Dazu zählen beispielsweise auch das Führen von Anwesenheitslisten und Protokollen, die Durchführung der Wahlen in der StuRa-Sitzung sowie die Dokumentation und Weiterleitung von Beschlüssen.
In den Sitzungen gilt es – natürlich unter Achtung der Neutralität und im Rahmen der Geschäftsordnung –, die oft kontroversen Diskussionen zu moderieren und Anträge zur Abstimmung zu bringen. Der StuRa tagt in der Vorlesungszeit alle 14 Tage. Die Sitzungen dürfen maximal sechs Stunden dauern. Meist gehen sie aber nicht länger als 23 Uhr, erst recht in Zeiten von COVID-19, wo der Redebedarf (und damit auch die Sitzungsdauer) erfahrungsgemäß kürzer als gewohnt ausfielen. Das kann sich aber vielleicht ändern, denn bisher ist geplant, die Sitzung als Hybridsitzung durchzuführen.
Zwischen den Sitzungen ist das Präsidium Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Studierendenrats und kommuniziert wichtige Angelegenheiten mit den Engagierten in den jeweiligen Referaten, Kommissionen, AKs etc. Zudem sind die Präsidiumsmitglieder beratende Mitglieder der RefKonf, des Exekutivorgans der Verfassten Studierendenschaft.
Pro durchgeführter Sitzung erhält jedes Mitglied der Sitzungsleitung eine kleine Aufwandsentschädigung.
Wer kann für das Präsidium kandidieren?
Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für das Präsidium kandidieren. Dabei ist es möglich, aber keineswegs erforderlich, selbst Mitglied des Studierendenrats zu sein. Das Amt wird nach Möglichkeit geschlechterquotiert besetzt (aktuell haben wir jedoch mehr männliche Kandidaten).
Als Mitglied des Präsidiums solltest du selbstverständlich Spaß an der Moderation von Diskussionen haben und ein gewisses Maß an Kommunikationsfähigkeit mitbringen. Es ist nützlich, wenn du selbst bereits einige StuRa-Sitzungen besucht hast. Dies ist aber keine Voraussetzung.
Beachte bitte außerdem, dass die StuRa-Sitzungen in diesem Semester aller Voraussicht nach als Hybridsitzung abgehalten werden, um auch denen, die aktuell an einer Präsenzsitzung nicht teilnehmen können oder wollen, die Teilnahme zu ermöglichen – und wer weiß, ob nicht wieder aufgrund äußerer Entwicklungen vollständig auf Online-Sitzungen umgestellt werden muss. Du solltest also technisch in der Lage sein, an Videokonferenzen teilzunehmen. Dazu kannst du zur Not allerdings auch ins StuRa-Büro kommen.
Wie läuft die Wahl zum Präsidium ab?
Um für die Sitzungsleitung zu kandidieren, solltest du im Idealfall bis Dienstag, den 12. Oktober 2021 kandidieren, dann kommt deine Kandidatur sicher in die Sitzungsunterlagen. Deine Kandidatur sollte dabei einen kurzen (!) Text mit Informationen zu dir und deiner Motivation für die Kandidatur enthalten. Die Kandidatur erfolgt über das Kandidaturformular – dort findest du auch weitere Informationen zum Kandidaturverfahren.
Hinweis am Rande: Durch das (grundsätzlich ungeliebte, aber in Ausnahmesituationen nicht unübliche) Mittel der Spontankandidatur können Bewerbungen selbst dann noch auf die Tagesordnung gelangen, wenn sie nicht frühzeitig eingereicht wurden. Theoretisch wäre dies sogar noch in der jeweiligen StuRa-Sitzung möglich. Daran sollte es also nicht scheitern! ? Da im Fall des Präsidiums allerdings im Gegensatz zu allen anderen Wahlen nur eine Lesung stattfindet, ist es gerade hier gut, wenn die Kandidatur in den Unterlagen vorliegt.
Sollten nicht gleich sechs Personen kandidieren (und alle gewählt werden), kannst du deine Kandidatur übrigens auch noch zu einer späteren Sitzung einreichen.
Wenn du Fragen zum Amt bzw. zum Verfahren hast, kannst du dich an die Mitglieder des bisherigen Präsidiums (sitzungsleitung@stura.uni-heidelberg.de) oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden. Außerdem gibt es ein FAQ zur Kandidatur für das Präsidium. Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!