Finanzschulung am 26. Juli 2021, 16:15

Worum geht es?

Die Verfasste Studierendenschaft (VS) darf als (Teil-)Körperschaft öffentlichen Rechts Beiträge erheben und im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ausgeben. Für alle, die sich dafür interessieren, gibt es am kommenden

Finanzschulungen richten sich zwar  auch an die Finanzverantwortliche der Fachschaften und Gruppen – Zielgruppe sind aber genauso Mitglieder des StuRa und der im StuRa vertretenen Listen oder Aktive in Fachschaften oder Referaten, die Entscheidungen über Gelder der Verfassten Studierendenschaft treffen – und alle, die wissen wollen, wofür und wie die VS Geld ausgeben kann.

– für Gruppen

  • wie beantragt man Geld beim StuRa (Antragsverfahren)
  • wie kommt man an das Geld (Abrechnungen)
  • was kann überhaupt finanziert werden

Da der Beschluss des StuRa auch ein politischer Beschluss ist, können Projekte abgelehnt werden, obwohl sie von FSen oder Referaten durchgeführt werden. Wenn euer Projekt Unterstützung vom StuRa erhält, kann eine Abrechnung immer noch an den formalen Vorgaben für die Mittelverwendung scheitern, wie der Finanzordnung. Der StuRa darf nämlich nicht alles finanzieren und bei der Aberechnung könnt ihr darüber hinaus Fehler machen, die zu einer Ablehung der Erstattung führen. Dies passiert zum Beispiel, wenn der Zuschuss pro Person zu hoch ist, Vergleichsangebote oder das StuRa-Logo auf Plakaten fehlen oder Belege nicht mehr im Original vorliegen. Das betrifft auch alle Fachschaften, Referate, Ausschüsse oder den Doktorandenkonvent.

– für Fachschaften, Referate, Doktorandenkonvent

  • wofür darf eine Fachschaft/ein Referat/der Doktorandenkonvent Geld ausgeben
    • Anschaffungen, Verpflegung, Geschenke
  • Rechnungskauf, Vorschüsse
  • Posten im Budgetplan überziehen/Nachtragshaushalt
  • wer unterschreibt Abrechnungen (Finanzverwortliche – und wieviele darf man haben)

Nachdem die größten Abrechnungsfehler schon im ersten Teil geklärt wurden, geht es nun um Formalia, die Fachschaften zusätzlich betreffen. Es wird hier aber vor allem das behandelt, woran Interesse besteht, so bleibt mehr Zeit für konkrete Fragen.

Wie immer kommt am Ende der QSM-Disclaimer:

Das Finanzreferat ist nicht für die QSM zuständig! Wir verweisen euch hier einfach weiter ans QSM-Referat. So viel verraten wir aber: Das QSM-Referat berechnet in den nächsten Wochen die Vollzeitäquivalente (VZÄ) und wird sich, sobald die Höhe der Zuweisungen vom Land feststehen oder die Gerüchte sich verdichten, bei den Fachschaften melden.


Wenn ihr besondere Fragen oder Anregungen für die Schulung habt, dann könnt ihr diese vorab per Mail ans Finanzteam schicken: finanzen [ät] stura.uni-heidelberg.de

Material:

Auch im nächsten Semester gibt es wieder Finanz- und andere Schulungen, die Termine erfahrt ihr gegen Ende der Sommerpause auf der Übersicht über die Gremienschulungen.

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