Update zu COVID-19 | № 55 |

24,1 in Mannheim, 19,7 im Rhein-Neckar-Kreis und sogar 9,9 in Heidelberg: Die am gestrigen Freitag vermeldeten Inzidenzzahlen machen richtig Freude. Und die neuen Regelungen, die ab Montag gelten, auch.
[https://www.gesundheitsamt-bw.de/fileadmin/LGA/DocumentLibraries/SiteCollectionDocuments /05_Service/LageberichtCOVID19/COVID_Lagebericht_LGA_210604.pdf]

» Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung in vielerlei Hinsicht auf links gedreht, die Öffnungsstufen in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht modifiziert und sogar eine neue Schwelle eingeführt, sodass es sich wirklich lohnt, alle Einzelheiten auf ihrer offiziellen Website nachzulesen. Hier aber schon mal die Höhepunkte dessen, was ab übermorgen in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis gilt (und nicht viel später vermutlich auch in Mannheim, wo zudem morgen eine neue Öffnungsstufe erreicht wird):

› Im Freien ist grundsätzlich kein Test-, Impf- oder Genesennachweis mehr nötig. Sei es bezüglich Gastronomie, Schwimmbäder oder auch Kulturveranstaltungen.

› Im Innenbereich gilt diese Pflicht zwar auch weiterhin. Dafür gibt es hier die erfreuliche Neuerung, dass die Gastronomie ab sofort wieder bis 01:00 Uhr geöffnet haben darf.

› Zudem sind von nun an eine ganze Reihe von Veranstaltungen wieder mit recht beträchtlichen Kapazitäten möglich. Unter anderem auch Feiern in gastgewerblichen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, falls ein Hygienekonzept sowie ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorliegen.

› Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für private Treffen gelten nichtsdestotrotz auch weiterhin. Kinder unter 14 einmal ausgenommen, sind auch weiterhin maximal zehn Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt – anders als etwa in Bayern oder Hessen, wo es diese Haushaltsregelung so nicht (mehr) gibt.
[https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-baden-wuerttemberg-beginnt-mit-den-lockerungen-am-montag-ein-unbeschwerter-sommer-_arid,682984.html]
[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/]

» Gute Nachrichten gibt es auch vom Studierendenwerk. Nicht nur ist seit kurzem die Außenbestuhlung in den Marstallhof zurückgekehrt. Auch das Marstallcafé ist zurück – und hat ab Montag sogar wieder von 12 bis 20 Uhr geöffnet.
[https://www.instagram.com/p/CPnVBg9l9-G]

» Hiwis aufgepasst: Über den Betriebsärztlichen Dienst bietet die Universität Heidelberg ab sofort Corona-Schutzimpfungen für ihre Mitarbeiter*innen an – und zwar ausdrücklich auch für die studentischen Beschäftigten.
[https://www.uni-heidelberg.de/de/newsroom/informationen-zum-coronavirus/impfangebot-fuer-mitarbeiterinnen-der-universitaet]

» Ein Trost für alle anderen: Ab Montag wird auch in den baden-württembergischen Impfzentren die Priorisierung aufgehoben. Wirklich jede*r kann ab übermorgen also versuchen, über [impfterminservice.de] einen Vermittlungscode und anschließend einen Termin zu erhalten – auch wenn die Chancen dafür in den kommenden Wochen (zumindest auf diesem Wege) wegen all der terminierten Zweitimpfungen wohl nicht allzu gut stehen…
[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/priorisierung-in-impfzentren-ab-7-juni-aufgehoben]

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Trotzdem viel Glück bei der Terminvergabe (respektive euch gewogene Hausärzt*innen) wünscht:
Eure Studierendenvertretung


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