Update zu COVID-19 | № 52 |

Keine 72 Stunden nach der letzten Ausgabe wird es schon wieder Zeit für ein Corona-Update – denn mit der neuesten Version der Corona-Verordnung, die am heutigen Freitag in Kraft getreten ist, ändert sich mal wieder so einiges.

» Weil in Heidelberg die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 lag, kann hier schon am morgigen Samstag die Öffnungsstufe 1 umgesetzt werden. Was die Stadtverwaltung auch bereits angekündigt hat. Bedeutet also: Zwischen 6 und 21 Uhr darf sowohl die Außen- wie Innengastronomie wieder öffnen – wenngleich natürlich unter strengen Auflagen, wozu u.a. eine personelle Obergrenze, eine Maskenpflicht sowie ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis zählt.

» Ebenfalls von den Lockerungen betroffen sind Mensen, Bibliotheken, Badeseen, Freibäder, Sportanlagen, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Hotels, Ferienwohnungen u.v.m.

» Theoretisch dürfen im Freien sogar wieder Präsenz-Lehrveranstaltungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Theoretisch.
[https://www.heidelberg.de/hd,Lde/coronavirus_+die+lage+in+heidelberg.html]
[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/]

» Im Rhein-Neckar-Kreis muss man sich noch etwas gedulden. Schon ab Mittwoch könnten die Lockerungen aber auch dort greifen. Und auch der Stadtkreis Mannheim ist kurz davor, mal wieder unter 100 zu gelangen, sodass es zumindest perspektivisch auch dort gut aussieht.
[https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-rhein-neckar-kreis-corona-lockerungen-fuer-hotels-und-gaststaetten-fruehestens-am-19-mai-_arid,672994.html]
[https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-situation-in-mannheim/inzidenzzahl]

» Auch in Sachen Impfung gibt es Neuigkeiten zu vermelden: Von Montag an wird in Baden-Württemberg – bei niedergelassenen Ärzt*innen – die Impfstoff-Priorisierung für alle vier Vakzine aufgehoben. Also nicht nur für AstraZeneca und Johnson & Johnson, wie es noch vor wenigen Tagen der Fall war. Theoretisch kann nun wirklich jede*r geimpft werden, insofern er*sie einen Termin (respektive einen passenden Impfstoff) ergattern kann.

» In den Impfzentren ist das allerdings auch weiterhin nicht der Fall. Hier bleibt die Priorisierung wohl noch bis Juni bestehen. Ab Montag erhält hier jedoch die gesamte Prioritätengruppe 3 einen Impfanspruch, also auch diejenigen, die sich aus beruflichen Gründen dafür qualifizieren – wie zum Beispiel alle, die an einer Hochschule tätig sind.
[https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/aufhebung-der-priorisierung-100.html]

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Auch weiterhin einen kühlen Kopf wünscht euch:
Eure Studierendenvertretung


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