Update zu COVID-19 | № 51 |

» Gute Neuigkeiten für alle Geimpfte und Genese: Für sie sind am Sonntag einige Lockerungen in Kraft getreten, und zwar völlig unabhängig vom jeweiligen lokalen Inzidenzwert. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld gelten für sie nicht mehr, nächtliche Ausgangsbeschränkungen ebenso wenig, und auch das Thema Quarantäne hat sich für sie erledigt (insofern es sich um keine Virusvariante handelt oder sie Symptome zeigen). Zumal sie auch kein negatives Testergebnis mehr vorlegen müssen, wo das erforderlich ist, etwa beim Friseurbesuch oder beim Einkaufen. Was dagegen auch weiterhin auch für diese Gruppe gilt: Abstandsregeln und Maskenpflicht.

» Als geimpft gilt man übrigens erst 14 Tage nach Erlangen des vollständigen Impfschutzes, in der Regel also nach Erhalt der zweiten Spritze. Als genesen wiederum gilt man qua positiven PCR-Nachweis – der jedoch mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein muss. Liegt die Erkrankung länger zurück, kommt man nicht in den Genuss dieser Privilegien (respektive verliert diesen Status wieder).
[https://www.tagesschau.de/inland/verordnung-lockerung-genesene-101.html]
[https://www.deutschlandfunk.de/corona-regeln-lockerungen-fuer-geimpfte-und-genesene-was.1939.de.html?drn:news_id=1256516]

» Apropos Impfen: Auch da geht es einigermaßen voran. Zwar hinkt Baden-Württemberg anderen Bundesländern wie Bayern oder Hessen insofern hinterher, als dort alle Hochschul-Beschäftigten bereits einen Impfanspruch haben (und zwar nicht nur Profs, sondern auch studentische Hilfskräfte). Schon in wenigen Tagen sollte es aber auch hierzulande der Fall sein, dass aus „Perspektivisch anspruchsberechtigt (Mitte Mai)“ „impfberechtigt“ wird und dann auch alle, die an Hochschulen tätig sind, einen Impftermin vereinbaren können.
[https://impfen-bw.de]

» Bleibt natürlich noch die Frage, wie es mit denjenigen aussieht, die einfach „nur“ studieren (also der Majorität der Universitätsangehörigen). Hier schwanken die Einschätzungen der Auguren, ob es im Juni mit der Impfberechtigung klappt oder nicht. Was allerdings schon jetzt ginge: Sich mit den Vakzinen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson impfen zu lassen, wenn man das möchte. Die Impfpriorisierung wurde für diese beiden Impfstoffe jedenfalls aufgehoben. Es gilt allerdings auch weiterhin: Eigentlich sollen sie an Senior*innen ab 60 Jahren verabreicht werden, für die Jüngeren empfiehlt die Ständige Impfkommission auch weiterhin nur Biontech/Pfizer und Moderna…
[https://www.deutschlandfunk.de/biontech-pfizer-astrazeneca-johnson-johnson-und-co-corona.2897.de.html?dram:article_id=482250]

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Viel Glück und Ausdauer in der Impflotterie wünscht euch:
Eure Studierendenvertretung


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