Am Freitag, den 22. Januar 2021 fand eine Corona-Sondersitzung statt, in der zehn Positionierungsanträge erarbeitet wurden.
» (Mindestens) fünf davon hatten auch mit der in Kürze beginnenden Prüfungsphase zu tun – und wurden daher als derart dringlich erachtet, dass sie schon in der StuRa-Sitzung am 26. Januar beschlossen wurden. Das eröffnete die Chance, dass die entsprechenden Forderungen möglichst schnell mit Uni, UB, StuWe & Co. besprochen werden konnten und erste Verbesserungen vielleicht schon dann greifen, wenn es (zumindest CP-mäßig) wirklich zählt. Ganz konkret handelte es sich dabei um Anträge in Sachen „Bibliotheken„, „Corona-Freischuss„, „Klausurenphase„, „Lernräume und -orte“ sowie „Studierende mit Kind„.
» In der StuRa-Sitzung am 09. Februar konnten vier weitere Positionsanträge verabscheidet werden. Genauer gesagt: zu den Themen “Corona und Soziales”, „Mensa-Essen„, „Online-Sprechstunden“ sowie „Qualität der digitalen Lehre„.
» In der StuRa-Sitzung am 23. Februar wurde ergänzend noch eine „Freischuss für Medizin„-Positionierung verabschiedet und in der Sitzung am 20. April schließlich auch noch eine Positionierung in Sachen „WLAN“ beschlossen.
Was genau der StuRa unter den Oberbegriffen vorschlägt und fordert, könnt ihr den jeweiligen Positionspapieren entnehmen. Entweder via Klick auf den jeweiligen Link – oder aber unten stehend für euch aufgeführt:
BIBLIOTHEKEN
Der Studierendenrat der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg fordert, dass die Universitäts-eigenen Bibliotheken einen Dienst einrichten, um auf Anfrage Aufsätze und Bücher der Fachbibliotheken eingescannt Student*innen und Dozent*innen zur Verfügung zu stellen. Alle Bibliotheken, auch fachspezifische und Fakultätsbibliotheken, sollen verpflichtend den Studierenden Möglichkeiten des Scans und der Ausleihe per Abholung zur Verfügung stellen, auch in Präsenzbibliotheken.
Das Inanspruchnehmen dieser Services soll fakultätsübergreifend sein. Studierende aller Fachrichtungen sollen die Möglichkeit haben, auch fachfremde Literatur auszuleihen. Die Limits sollen von den einzelnen Bibliotheken selbst festgelegt werden, je nach Nachfrage und Kapazitäten.
Um die Kapazitäten zu erhöhen, ist die Universität dazu angehalten, mehr Mitarbeitende einzustellen. Die Ausleihe per Abholung soll so möglich sein, dass die Studierenden und Mitglieder der Universität die Räume betreten und, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, die Bücher selbst aussuchen können. Um die Kapazitäten zu entlasten, soll auch ein eigenständiges Scannen vor Ort möglich sein. Dafür sollen Drucker und Scanner in den Vorräumen der Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden.
Der Studierendenrat der Universität Heidelberg fordert des Weiteren die Landesregierung dazu auf, eine Ausleihe von Literatur jederzeit möglich zu machen.
Für Studierende, die einer Risikogruppe angehören oder sich nicht am Studienort befinden, soll weiterhin die Ausleihe per Lieferung möglich sein. Diese soll für einen niedrigen Pauschalbetrag angeboten werden. Alternativ ist die Universität dazu angehalten, Alternativen wie bspw. einen Fahrradlieferservice innerhalb Heidelbergs anzubieten.
Um wissenschaftliches Arbeiten gewährleisten zu können, soll ein Arbeiten in den Bibliotheken sobald wie möglich wieder erlaubt sein. Dafür sollen Luftfilter in den Bibliotheken eingebaut werden. Mit der Einhaltung der Abstandsregeln und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch am Arbeitsplatz sollen die Arbeitsplätze wieder zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren soll ein Verlassen des Sitzplatzes für eine Stunde möglich sein, ohne dass der Platz geräumt werden muss.
Sollten sich Änderungen in der Landesverordnung ergeben, soll die Universität per Mail alle Studierenden über die hochschul- und bibliotheksspezifischen Regelungen informieren.
CORONA UND SOZIALES
Die Notlagenfonds der Universität Heidelberg sollen in dem Maße aufgestockt werden, dass alle Studierenden, deren finanzielle Situation eine Fortsetzung des Studiums unmöglich oder unzumutbar machen würde, ausreichend abgesichert werden. Studentische Angestellte der Universität sollen trotz Ausfall mit vollständigem Gehalt weiterbezahlt werden. Die Universität soll ihr Recht nutzen, bis zu 5% der ausländischen Studierenden von den Studiengebühren zu befreien. Hierbei sollen finanziell bedürftige Studierende berücksichtigt werden, die aufgrund von Corona-bedingten Einschränkungen in ihrem Studium beeinträchtigt werden. Auch soll sie ihren Einfluss gegenüber Land und Wissenschaftsministerium nutzen, um sich für die Abschaffung der Studiengebühren und die Aufstockung der landesweiten Nothilfefonds einzusetzen.
CORONA-FREISCHUSS
Die Verfasste Studierendenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg fordert, dass alle Studierenden der Universität für Klausuren im Zeitraum der andauernden Pandemie, je Studiengang, einen Klausurversuch mehr erhalten. Dies gilt nicht für die Studierenden der Medizin und Rechtswissenschaften.
(1) Wir fordern, dass internationale Studierenden eine Möglichkeit bekommen, die Prüfungen auf Englisch schreiben zu dürfen, auch wenn das Fach meist die Vorlesungen, Seminaren usw. auf Deutsch abhält.
(2) Wir fordern, dass Prüfungen neben Deutsch auch in englischer Sprache angefertigt werden können, auch wenn die Veranstaltungssprache Deutsch ist.
(3) Wir fordern, dass internationale Studierende Prüfungsleistungen in Deutschland ablegen können, nachdem mit Aufenthalts- und Einreiseproblematik verbundene Ängste entsprechend geregelt/abgebaut wurden und die Prüfungsleistungen, sofern möglich in der Muttersprache, mindestens jedoch in Englisch zu erbringen sind.
(4) Wir fordern, dass internationale Studierende mehr Zeit bei schriftlichen Prüfungen bekommen oder die Möglichkeit erhalten, diese Prüfungen mündlich auf Deutsch oder Englisch ablegen zu dürfen.
Die Verfasste Studierendenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg fordert, das Wintersemester 2020/2021 und alle folgenden Semester, die aufgrund der Covid-19-Pandemie im Online-Format stattfinden, im Rahmen der Fristen der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) nicht mitzuzählen.
FREISCHUSS FÜR MEDIZIN
Die Verfasste Studierendenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg fordert, dass alle Studierenden der Universität für Klausuren im Zeitraum der andauernden Pandemie, je Klausur, einen Klausurversuch mehr erhalten und dass das Wintersemester 2020/2021 und alle folgenden Semester, die aufgrund der Covid-19-Pandemie im Online-Format stattfinden, im Rahmen der Fristen der Medizinischen Prüfungsordnung nicht mitzuzählen.
KLAUSURENPHASE
Der Studierendenrat fordert das Rektorat und alle Fakultäten dazu auf, den Studierenden rechtzeitig – das heißt mindestens drei Wochen vor Prüfungstermin – bekanntzugeben, ob und in welcher Form die Klausur stattfinden wird. Sollte das aufgrund eines dynamischen Pandemiegeschehen nicht möglich sein, müssen mindestens alle angedachten Möglichkeiten kommuniziert werden. Es sollte Studierenden die Möglichkeit eingeräumt werden, bei kurzfristiger Änderung der angedachten Prüfungsform ohne Attest von der Prüfungsleistung zurückzutreten.
Der Studierendenrat fordert alle Fakultäten und Dozierenden dazu auf, zum Schutz für alle Beteiligten so viel wie möglich auf Online-Prüfungsleistungen auszuweichen. Gleichzeitig soll für die Studierenden, die aus technischen oder weiteren Gründen nicht in der Lage sind, eine Prüfungsleistung online abzulegen, Räume mit Aufsichtspersonal an der Universität zur Verfügung gestellt werden.
Sollten die Klausuren online stattfinden, fordern wir die Fakultäten und Dozierenden dazu auf:
• Studierende einige Tage vor der Prüfungsleistung darüber zu informieren, was passiert, wenn sie Probleme mit dem Internet haben (Werden Lösungen automatisch gespeichert oder nicht? Wenn die Internetverbindung zu schlecht wird: Wer stellt dies fest und beendet die Prüfung?);
• eine zuverlässige Notfallhotline einzurichten, an die sich Studierende richten können, wenn sie technische Probleme während der Klausur haben sollten;
• die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung anstatt einer anderen Prüfungsform zu bedenken, wenn die Teilnehmerzahl eines Kurses nicht über 50 liegt;
• Rückfragemöglichkeiten für Teilnehmer*innen an einer Online-Prüfungsleistung einzurichten;
• die Anforderungen gegenüber der regulären/ursprünglich geplanten Prüfungsform nicht maßgeblich zu überschreiten und die Prüfungsart nicht wesentlich zu verändern;
• die Möglichkeit zu geben, dass die Studierenden die Prüfung ohne die Notwendigkeit von Präsenz ablegen können (u.a. wegen Risikogruppen oder internationalen Studierenden, die nicht einreisen können).
Wir fordern ebenfalls dazu auf, dass die Dozent*innen in Bezug auf Online-Prüfungsleistungen geschult oder zumindest informiert werden sollten (evtl. über ein Informationsblatt). Dabei sollte auf die verschiedenen Möglichkeiten bei Online-Klausuren und die gesetzlichen Grenzen eingegangen werden. Zudem sollte auf die Schwierigkeiten der Studierenden und mögliche technische Probleme aufmerksam gemacht werden. Für das Sommersemester sollen unbedingt Schulungsangebote geschaffen werden. Wir regen auch an, dass sich die Lehrenden über ihre Formate und die Erfahrungen, die damit gemacht werden, austauschen – und/oder eine Sammlung von Beispielen (guten und weniger guten samt Erläuterung der gemachten Erfahrungen) angelegt wird.
Für das folgende Sommersemester fordert der Studierendenrat das Rektorat und die Fakultäten dazu auf, schon bei Vorlesungsbeginn über alle Prüfungsmodalitäten zu informieren.
LERNRÄUME UND -ORTE
Mehr Transparenz
Wir fordern transparente, verständlichere und rechtzeitige Auskunft über den aktuellen Studienbetrieb. Zusätzlich zu den Informationen auf der Uni-Website fordern wir Berichte über den aktuellen Stand der Online-Lehre. Viele Studierende würden sich gerne einen Lernraum für die nächsten Wochen einrichten, aber wissen z.B. nicht, ob die UB dieses Semester wieder öffnen kann. Uns ist bewusst, dass sich die Regelungen der Regierung häufig sehr schnell ändern. Dennoch gibt es bestimmt gewisse Beschränkungen, die voraussichtlich noch etwas länger bestehen bleiben müssen und die man auch einfacher über die jeweilige Fachschaft verbreiten könnte.
Lernräume
Wir fordern, dass in Abhängigkeit der jeweiligen Lage der Pandemie (inzidenzabhängig, abhängig von Beschlüssen von Bund und Ländern) sowohl stille Lernräume als auch Lernräume, in denen gesprochen werden darf, eingerichtet werden. Diese Lernräume sollen insbesondere während der Klausurenphase sicherstellen, dass allen Studierenden der Universität ein ausreichender Zugang zu Lernräumen gewährleistet ist, der aufgrund der jeweiligen Wohnsituation vieler Studierender und der begrenzten Kapazitäten der Universitätsbibliothek nicht oder nicht in ausreichendem Umfang gegeben ist. So wird die Vorbereitung von vielen Studierenden besonders auf Prüfungen und Klausuren, aber auch auf Veranstaltungen (Seminare oder Vorlesungen) und deren Durchführung oft durch die persönliche wohnliche Situation eingeschränkt. Somit ist die Einrichtung von den genannten Lernräumen im Sinne der Chancengleichheit und im Interesse der Qualität der Lehre von immenser Bedeutung. Potentiell geeignete Räume wie größere Seminarräume oder kleinere Hörsäle oder auch Lernräume, die nur momentan geschlossen sind, würden sich hierfür aus unserer Sicht eignen. Besonders wichtig ist hierbei im Hinblick auf die Gestaltung von potentiellen Lernräumen auch eine gute und stabile Internetverbindung, da nur so eine uneingeschränkte Teilnahme an der (Online-)Lehre ohne einen allzu großen Qualitätsverlust gewährleistet werden kann.
Virtuelle Räume für Online-Lerngruppen
Der StuRa drängt die Universität und das Universitätsrechenzentrum, allen Studierenden die Einrichtung von Räumen in heiConf zu ermöglichen.
Druckerzugang
Der StuRa fordert, dass alle Studierende einen Zugang zu Instituts- und Bibliotheksdruckern erhalten. Viele Studierende besitzen keine eigene Möglichkeit zu drucken und sind daher auch im Online-Semester auf universitäre Angebote (zu drucken) angewiesen. Dabei ist weiterhin auf eine pandemiegerechte Durchführung zu achten. Unser Vorschlag ist, dass sich hierfür an dem aktuellem Ausleihsystem orientiert wird und eine Art „Drucken-to-go“ angeboten wird. Über ein Portal könnten die auszudruckenden Dokumente vorab zugesendet und in einer festgelegten Zeitspanne an der UB oder einer Zweigstelle abgeholt werden. Die Bezahlung erfolgt bei der Abholung mittels Studierendenausweises. Nur durch ein solches Angebot kann eine Chancengleichheit im Online-Semester gewährleistet werden.
MENSA-ESSEN
Der StuRa spricht dem Studierendenwerk seinen Dank für die Einrichtung eines Corona-konformen und sicheren Mensabetriebes durch To-Go-Angebote und die Einführung eines festen Tagesgerichts in der Zeughaus-Mensa aus. Der StuRa fordert, dass das Studierendenwerk zusätzliche Mülltonnen für den in ausreichender Zahl für den entstandenen Verpackungsmüll bereitstellt.
Zudem regt der StuRa an, ein Mehrweg-Pfandsystem für Essensbehältnisse einzuführen. Dabei soll es den Studierenden möglich sein, gegen ein Pfand ein Behältnis zu erhalten, in welchem das Tagesmenü ausgegeben wird, das derzeit in Einmal-Verpackungen verteilt wird. Diese Mehrwegboxen sollen mit dem Logo des Studierendenwerks oder der Mensa markiert, nach jeder Benutzung in der Mensa gereinigt und anschließend wieder mit dem Tagesmenü an Studierende ausgegeben werden.
Weiterhin empfiehlt der StuRa den Verkauf von Pizza zu erschwinglichen Preisen, um eine größere Auswahl an Mahlzeiten zur Mitnahme anbieten zu können. Dieses Angebot kann auch nach Ende der Pandemie aufrechterhalten werden.
ONLINE-SPRECHSTUNDEN
Der StuRa der Universität Heidelberg fordert, dass jede:r Dozent:in regelmäßige digitale Sprechstunden für Studierende anbietet. Die Plattformen und Formate der digitalen Sprechstunden sind den Dozierenden grundsätzlich freigestellt. Zentral ist in jedem Fall eine klare und eindeutige Kommunikation über die Anmeldeverfahren und Plattformen der Sprechstunden. Wünschenswert ist dabei neben aktualisierten Institutswebseiten der Dozierenden auch, in allen Moodle-Kursen eine entsprechende Ankündigungszeile einzufügen.
Bezüglich der Anmeldung zu Sprechstunden bieten sich verschiedene Möglichkeiten ((Moodle-)Umfrage über den Terminplaner des DFN, nach Vereinbarung per Mail, feste Uhrzeiten mit offener Leitung); eine Selbsteintragung der Studierenden in offenen Dokumenten halten wir aufgrund der Missbrauchsgefahr (Löschung anderer Studierender) für nicht geeignet. Falls die Möglichkeit des Terminplaners angeboten wird, sollten die Timeslots nicht unter 15 Minuten dauern. Bei Themen, die absehbar nicht innerhalb der üblichen Sprechstunden besprochen werden können (bspw. Abschlussarbeiten), steht es den Dozierenden immer frei, individuelle Lösungen zu finden, sofern diese immer eindeutig kommuniziert werden. Die Dozierenden sollten über eine ausreichende technische Ausstattung verfügen, um sowohl telefonische als auch Sprechstunden in Videokonferenzformaten (z.B. HeiConf, Skype, Zoom) anbieten zu können. Studierende sollten zwischen beiden Angeboten frei wählen können.
Digitale Sprechstunden sind auch in der vorlesungsfreien Zeit (je nach Bedarf in verringertem Umfang) anzubieten und geänderte Termine/Häufigkeiten den Studierenden mitzuteilen. Die Online-Sprechstunden sollten auch nach grundsätzlicher Öffnung der Institute und Seminare weitergeführt werden, solange Mobilitätseinschränkungen der Studierenden andauern. Generell sind wir für jegliche Form der Umsetzung von Seiten der Dozierenden offen, solange regelmäßige Sprechstunden angeboten, diese auf klarem Weg kommuniziert und Infoseiten bei Änderungen zeitnah aktualisiert werden.
QUALITÄT DER DIGITALEN LEHRE
Wir fordern einen technischen Support, der zu angemessenen Zeiten, auch kurzfristig, für Dozierende erreichbar ist, wenn Probleme während der Veranstaltung auftreten. Ferner sollte dieser auch für Studierende erreichbar sein, falls den Dozierenden die technischen Probleme nicht bewusst sind und man sie auch nicht darauf aufmerksam machen kann. Auch Studierende sollen technischen Support erhalten, den sie erreichen können, wenn z.B. in Prüfungssituationen technische Probleme auftreten. Wir fordern, dass synchron stattfindende Veranstaltungen auch in gleicher oder ähnlicher Qualität asynchron mitverfolgbar sein müssen, um es auch Studierenden mit instabiler Internetverbindung zu ermöglichen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Weiterhin soll bei synchronen Veranstaltungen darauf geachtet werden, dass die Veranstaltungen nicht zu lang sind oder wahlweise Pausen eingelegt werden. Es muss auch gewährleistet werden, dass Studierende mit mangelnder technischer Ausrüstung an allen Veranstaltungen teilnehmen können, dazu soll die Uni den Studierenden die erforderliche Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere im Hinblick auf ausfallende Seminare und Praktika ist vermehrt auf eine inhaltliche Schwerpunktsetzung in den Vorlesungen zu achten.
STUDIERENDE MIT KIND
Der StuRa ist der Auffassung, dass die aktuelle Situation für Studierende mit Kind höchst problematisch ist und sie als Gruppe derzeit deutlich mehr belastet sind. Die Umfrage des Studierendenrats aus dem Sommersemester bestätigt diese Annahme. Der StuRa schlägt folgendes Prozedere vor:
1. Alle an der Universität zuständigen Personen und Stellen, Vertreter*innen des Studierendenwerks sowie des Studierendenrats sollen an einen Tisch kommen, um die unterschiedlich gelagerten Probleme Studierender mit Kind zu eruieren und in ihrem jeweiligen Bereich Lösungen zu erarbeiten. Zuständig sind in unseren Augen u.a. das Gleichstellungsbüro, das Dezernat Studium und Lehre und das Dezernat Recht und Gremien. Auch die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sollen hinzugezogen werden.
2. Bei dem Treffen soll es vor allem darum gehen, wie Studierenden mit Kind beim Studieren und finanziell geholfen werden kann. Einerseits geht es um die Ebene der Information, andererseits um die konkrete Studiensituation. Studierende mit Kind konnten bzw. können u.U. 2-3 Semester lang nicht wirklich studieren, weil sie sich um ihre Kinder kümmern müssen. Als größtes Problem sehen wir daher, dass sie Fristen nicht werden einhalten können (z.B. dass die Zwischenprüfung innerhalb von vier Semester abzulegen ist oder der Prüfungsanspruch erlischt, wenn man die Regelstudienzeit um einige Semester überschreitet). Der StuRa ist der Auffassung, dass Studierende mit Kind keineswegs in der Pflicht sein sollten, einen Härtefallantrag zu stellen. Vielmehr muss in der Runde diskutiert werden, ob die Uni Heidelberg die Fristen für alle Studierende mit Kind pauschal verlängern kann. Wenn das nicht möglich ist, soll die Uni Heidelberg sich mit den anderen Hochschulen in Baden-Württemberg zusammenschließen und gegenüber dem Wissenschaftsministerium eine solche Regelung fordern.
3. Es sollte darüber diskutiert werden, ob eine Mietminderung oder -stundung für Studierende mit Kind, die in Wohnheimen wohnen, möglich ist.
4. Es sollte außerdem entweder im Vorfeld der Runde oder in der Runde darüber nachgedacht werden, eine Umfrage zur Studien- und zur finanziellen Situation der Eltern durchzuführen, um weitere Ansatzpunkte und Unterstützungsmöglichkeiten zu identifizieren.
5. Die Website des Gleichstellungsbüros soll so umgestaltet werden, dass Studierende mit Kind schnell die sie betreffenden Angebote finden – das ist derzeit nicht gegeben. Teilweise sind die Links zudem veraltet und beziehen sich auf das Sommersemester.
WLAN
Die Verfasste Studierendenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg fordert, dass alle Studierenden der Universität über eine Internetverbindung verfügen, die den Online-Lehrbetrieb angemessen verfolgbar macht. Dazu sollen Studierendenwohnheime konsequent mindestens 35 MBit/s Download und 5 Mbit/s Upload als feste Vorgabe haben. Diese Geschwindigkeit soll von jeder studierenden Person in dem Haushalt nutzbar sein.
Studierende, die auf BAföG oder vergleichbares angewiesen sind und keinen Platz in einem vom Studierendenwerk betriebenem Wohnheim erhalten haben, dürfen mit bis zu 120€/Semester bei der Verbesserung des für sie nutzbaren Internets unterstützt werden. Sollte das Problem nicht finanzieller Natur sein (z.B. schlechte Kabel in der Ortschaft des Elternhauses), greift diese Unterstützung nicht. Die Mittel dafür sollen von der Härtefallkommission gestellt & bewilligt werden.
Als Prüfmittel schlägt dieser Antrag den offiziellen Breitbandmesser der Bundesnetzagentur unter „https://breitbandmessung.de/“ vor. Da dieses Verfahren nur Momentaufnahmen bietet, soll die Testung mehrmals zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt werden. Zudem sollen zusätzliche Räume (z.B. eventuelle Gemeinschaftsräume, notfalls auch Räume wie die Küche) mit arbeitsfähigem Internet ausgestattet werden, um bei eventuellen Problemen einen Ausweichraum zu bieten. Da diese Räume nicht für alle Studierenden zugänglich sind, stellt die Universität ebenfalls Räume in den regulären Uni-Gebäuden und den Bibliotheken zur Verfügung. Ein Anteil dieser Räume soll die Möglichkeit haben, für Konferenzen oder Präsentationen nutzbar zu sein. Der StuRa bestimmt für die Umsetzung Personen.