Update zu COVID-19 | № 39 |

Die groben Eckpunkte stehen seit Dienstagabend, die verbindlichen rechtlichen Einzelheiten seit gestern Nacht: Baden-Württemberg hat eine weitere Änderung der Corona-Verordnung notverkündet, deren Änderungen größtenteils ab Montag (11.01.) gelten. Im Folgenden wie immer das, was für uns Studierende dabei besonders relevant ist:

» Im Kern wurden die bisher geltenden, aber ursprünglich bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Es bleibt also weitestgehend alles beim Alten.

» Was private Zusammenkünfte betrifft, wurde eine signifikante Verschärfung beschlossen: Sie sind – abseits der Angehörigen des eigenen Haushalts – grundsätzlich nur noch mit maximal einer weiteren haushaltsexternen Person gestattet.

» Anders sieht es in Sachen 15 Kilometer-Radius aus: Da die Landesregierung der Auffassung ist, dass diese Mobilitätsbeschränkung „nicht den gewünschten Effekt erreicht“, wurde eine entsprechende Regelung in Baden-Württemberg vorerst nicht eingeführt.

» Eine entscheidende Neuerung gibt es schließlich noch in Sachen Abholdienste (neudeutsch „Click & Collect“ genannt) zu vermelden: Fortan ist es gestattet, Sachen online oder telefonisch zu bestellen und anschließend abzuholen – für den Einzelhandel, aber ausdrücklich auch für „wissenschaftliche Bibliotheken und Archive“. Heißt also: Abgesehen vom (bereits jetzt möglichen, aber recht kostspieligen) Versand per Post haben die UB und alle Institutsbibliotheken ab Montag wieder einen etwas größeren rechtlichen Spielraum, wenn es darum geht, uns Studierende mit Literatur zu versorgen.

» Ob die Heidelberger Bibliotheken diesen Spielraum auch wirklich nutzen werden und in welcher Form dies jeweils umgesetzt wird, steht gegenwärtig leider noch nicht fest. Es lohnt sich daher, im Laufe der nächsten Tage die entsprechenden Internetauftritte im Blick zu behalten, vor allem natürlich den Blog der UB [http://ub.blog.uni-heidelberg.de]. Gerade was deren Ausleihbestände betrifft, darf man sich aber berechtigte Hoffnungen machen.

» Den genauen Wortlaut der Corona-Verordnung samt anschaulichen Überblicksdarstellungen und hilfreichen FAQs findet ihr auf der Website der Landesregierung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg

» Für alle weiteren wichtigen Infos sei auf unsere bisherigen COVID-19-Updates sowie unsere FAQ verwiesen, die ihr unter [sturahd.de/corona] respektive [sturahd.de/faq_corona] findet.

Nichts gegen eine kleine Zeitreise in die Zukunft hätte
Eure Studierendenvertretung


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