Gesucht: 6 Mitglieder für die Schlichtungskommission
Die Schlichtungskommission (SchliKo) ist neben der Referatekonferenz und dem Studierendenrat das dritte gesetzlich vorgeschriebene Organ der Verfassten Studierendenschaft. Die SchliKo ist für Streitigkeiten zwischen Organen der VS und für die Prüfung von Wahlen zuständig.
In diesem Rahmen kann sie von allen Studierenden mit der Behauptung angerufen werden, die Studierendenschaft habe in einem konkreten Einzelfall ihre Aufgaben nach § 65 Absätze 2 bis 4 LHG überschritten.
Außerdem ist die SchliKo zuständig für Anfechtungen von Wahlen und fungiert als Wahlprüfungsausschuss, d.h. sie überprüft – allerdings nur auf Antrag – alle Wahlen innerhalb der Verfassten Studierendenschaft. Dies ist vom Umfang her die Hauptaufgabe der SchliKo.
Sitzungen der SchliKo finden zwar im Vergleich zu anderen Gremien eher selten statt, allerdings beschäftigt sie sich dann regelmäßig mit spannenden Grundsatzfragen bezüglich der Satzungen und Ordnungen der Studierendenschaft. So wurde zuletzt beispielsweise über die konkrete Bedeutung des Begriffes „BAföG-Höchstsatz“ im Rahmen der Notlagenstipendien der VS und den korrekten Umgang mit möglicherweise rechtswidrigen Passagen in der Wahlordnung beraten.
Was sollte man mitbringen für eine Kandidatur?
Um ihrer Aufgabe nachkommen zu können, sollten SchliKo-Mitglieder die Abläufe in den Gremien der VS kennen und häufiger an Sitzungen verschiedener Gremien teilgenommen zu haben. Die Tätigkeit erfordert Verantwortungsbewusstsein und große Sorgfalt, ist aber auch interessant und abwechslungsreich. Erfahrungen mit Mediationsverfahren und Vermittlungssituationen sind von Vorteil.
Wer kann für die SchliKo kandidieren?
Alle an der Universität Heidelberg eingeschriebenen Studierenden können für die SchliKo kandidieren. Sie dürfen jedoch nicht Mitglied eines anderen zentralen Organs der Verfassten Studierendenschaft sein. Die SchliKo soll aus drei Männern und drei Frauen bestehen,
Wie laufen die Kandidatur und die Wahl ab?
Die sechs Mitglieder der SchliKo werden in der zweiten StuRa-Sitzung eines Kalenderjahrs gewählt, dies ist 2021 die Sitzung am 26. Januar 2021. Um zu kandidieren, solltest du zur StuRa-Sitzung am 12. Januar eine Kandidatur an die Sitzungsleitung schicken (sitzungsleitung@stura.uni-heidelberg.de). Deine Mail sollte dabei einen kurzen (!) Text mit Informationen zu dir und deiner Motivation für die Kandidatur sowie deinen vollen Namen enthalten. Außerdem musst du uns deine Verifikationsnummer oder Immatrikulationsbescheinigung schicken, damit wir deine Wählbarkeit prüfen können. Dein Kandidaturtext wird übrigens (nur) den Mitgliedern des Studierendenrates und interessierten Studierenden zugänglich gemacht. Wer nicht – wie du, und wie wir – an der Universität Heidelberg studiert, kann nicht auf sie zugreifen.
Die Kandidatur wird in der Sitzung am 12. Januar das erste Mal vorgestellt (1. Lesung). Die Kandidat*innen stellen sich dann der Befragung sowie der Diskussion mit den StuRa-Mitgliedern. In der darauffolgenden Sitzung am 26. Januar (2. Lesung) findet dann die Wahl statt. Die Mitglieder der SchliKo müssen vom StuRa mit Zweidrittel-Mehrheit gewählt werden. Sollten nicht alle Plätze besetzt werden, werden die verbleibenden Plätze erneut ausgeschrieben.
Update 15.03.: im Wintersemester wurden keine neuen Mitglieder gewählt. Kandidat*innen können sich in der StuRa-Sitzung am 20.04. zur Wahl stellen, Kandidaturen möglichst bis 13.04. einreichen.
Wenn du Fragen zur SchliKo bzw. zum Wahlverfahren hast, kannst du dich an die amtierenden SchliKo (schliko@stura.uni-heidelberg.de oder an das Gremienreferat (gremien@stura.uni-heidelberg.de) wenden. Wir freuen uns darauf, von Dir zu hören!