Seit dem heutigen Mittwoch gilt in Baden-Württemberg (schon wieder) eine neue Corona-Verordnung – und bringt eine unangenehme Überraschung mit sich: Die UB ist ab sofort zu. Und das vermutlich vollständig, also nicht nur hinsichtlich der Arbeitsplätze, sondern auch des gesamten Ausleihangebots. Aber der Reihe nach.
» Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen hat die Landesregierung zunächst in Eigenregie weitreichende Ausgangsbeschränkungen verabschiedet, die seit Samstag (12.12.) gelten. Siehe das Corona-Update № 36. Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch weiterhin.
https://test.stura.uni-heidelberg.de/2020/12/12/update-zu-covid-19-№-36/
» Am Sonntag haben die Bundeskanzlerin und die 16 MinisterpräsidentInnen konferiert und sich auf die Eckpunkte eines bundesweiten Lockdowns verständigt. Gerade was Schulen, Kitas und den Einzelhandel betrifft, geht die Vereinbarung noch über die bisherigen Beschlüsse des Landes hinaus. (Auch ihr dürftet zeitnah davon erfahren haben. Die Medien hatten schon vor dem eigentlichen Treffen so ziemlich alle Details.)
https://www.tagesschau.de/inland/corona-lockdown-debatte-105.html
» Diese vereinbarten Maßnahmen wurden schließlich am Montag im Landtag diskutiert und anschließend zur Abstimmung an die Fachministerien weitergegeben. Was dauerte. Und dauerte. Und dauerte. Um 23:04 Uhr – also ganze 56 Minuten, bevor die neue Regelungen in Kraft traten – war es dann so weit: Der offizielle Twitteraccount @regierungbw konnte endlich vermelden, dass die „Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ soeben notverkündet worden war.
https://mobile.twitter.com/RegierungBW/status/1338968304589922305
» Nun war offiziell, was hier und da bereits durchgesickert war: Alle Bibliotheken müssen ab dem 16. Dezember schließen. Also nicht nur die Stadt- und Gemeindebibliotheken und Archive, sondern auch die Universitätsbibliotheken. Wobei die Vorlaufszeit denkbar kurz war: In Tübingen erhielt man wohl gegen Mittag entsprechende Informationen. Die UB Mannheim wurde nach eigenen Angaben erst am Nachmittag über diese Eventualität informiert („Wir wissen noch nicht, ob es tatsächlich dazu kommt“) und versuchte noch mit panischen Sonderregelungen gegenzusteuern. Die UB Heidelberg hatte in ihrer Mitteilung um 17:41 Uhr diesbezüglich schon etwas mehr Klarheit, aber ebenfalls noch gravierende Wissenslücken („Es besteht noch eine geringe Chance, dass wir die Ausleihen offenhalten. Davon ist aber nicht auszugehen.“)
https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/universitaetsbibliothek/home/newsfullview-home/article/schliessung-der-universitaetsbibliothek/
https://blog.bib.uni-mannheim.de/Aktuelles/?p=21083
http://ub.blog.uni-heidelberg.de/2020/12/15/bibliotheksschliessung-voraussichtlich-ab-16-12/
» Warum das Ganze selbst für die UBs so überraschend kam? Nun: Weil die anderen Bundesländer nicht erst bis kurz vor Mitternacht warteten, sondern ihre modifizierten Corona-Verordnungen schon weitaus früher veröffentlichten – und für ihre Universitätsbibliotheken darin andere Regelungen trafen. In Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz beispielsweise ist zumindest der Ausleihbetrieb noch bis einschließlich dem 23. Dezember möglich, bevor die Bibliotheken über die Feiertage ohnehin schließen. Siehe etwa die Beispiele Frankfurt am Main, Würzburg und Mainz.
https://www.ub.uni-frankfurt.de/corona/
https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/aktuelles/meldungen/coronavirus/
https://www.ub.uni-mainz.de/de/gut-zu-wissen#1836
» Heute Morgen erging von Seiten des Wissenschaftsministeriums dann übrigens auch eine offizielle Nachricht an die Hochschulen und Akademien des Landes, die an uns weitergeleitet wurde. Im zugehörigen Begleitschreiben heißt es ausdrücklich:
„Bibliotheken und Archive bleiben vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich zum 10. Januar 2021 geschlossen. Die Möglichkeit der Ausleihe besteht nicht. Insoweit bitte ich Sie zu prüfen, inwieweit diese Regelungen Auswirkungen auf die Vorbereitung und Durchführung von weiterhin möglichen Prüfungen haben.“ So viel also dazu…
» Eine unliebsame Überraschung blieb zumindest dem Heidelberger Studierendenwerk erspart: Da den Mensen der Take-Away-Betrieb auch weiterhin gestattet bleibt, kann das Mensa-To-Go-Angebot also noch wie geplant bis einschließlich Freitag (jeweils 11 bis 14 Uhr) weiterlaufen. Dann geht es (auch hier) ohnehin in die Weihnachtspause.
https://www.stw.uni-heidelberg.de/de/oeffnungszeiten_neu
» Was die genauen Einzelheiten der aktuell geltenden Corona-Verordnung betrifft, empfehlen wir den Blick auf die Website der Landesregierung. Gerade wenn ihr euch fragt, welche Läden jetzt eigentlich überhaupt noch geöffnet haben dürfen, in welchen Fällen ihr auch nach 20 Uhr noch einmal außer Haus dürft und welche Sonderregelungen vom 24. bis 26. Dezember gelten, erfahrt ihr dort alles, was ihr wissen müsst.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/201215_Lockdown_Dez_Jan_alles_auf_einen_Blick_DE.pdf
» Auf zwei bemerkenswerte Änderungen, die seit Samstag bezüglich der Corona-Verordnung vorgenommen wurden, sei allerdings noch explizit hingewiesen: Zum einen sind Übernachtungen bei Freund*innen und Verwandten nun doch erlaubt, wenn die Anreise vor 20 Uhr stattgefunden hat. Zum anderen ist die Anreise zu bzw. die Abreise von dem*der (Lebens-)Partner*in auch zwischen 20 und 5 Uhr erlaubt. Beides war zunächst untersagt worden.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
Kein Fan vom Jahr 2020 mehr wird
Eure Studierendenvertretung
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