Das Haushaltsjahr geht nun endgültig zu Ende und hier findet ihr die letzten Informationen und Termine, vor allem für Fachschaften, Doktorandenkonvent, Referate – und alle, die noch offene Rechnungen haben.
Sprechstunden: Donnerstag, 10. und 17. Dezember, 13 – 14 Uhr
Die wichtigste Info für alle mit Fragen: es gibt noch zwei Videosprechstunden – nutzt sie, denn aktuell kann das Finanzteam nicht alle Fragen zeitnah beantworten und es ist manchmal einfacher, Sachen direkt zu bereden als tagelang hin und her zu mailen. Zur Videokonferenz geht´s hier:
Letzte Abrechnungen: bis 11.12.
Die Abrechnungen, die zum 30.11. eingereicht wurden (das war der Termin für Abrechnungen bis zum 30.11.) sind alle (sofern vollständig) abgearbeitet. Das heißt, dass auch verspätete Abrechnungen aus diesem Jahr noch bearbeitet werden können. Allerdings werden Abrechnungen, die nach dem 1. Dezember angefallen sind, erstmal vorgezogen.
Wer noch etwas ausdrucken muss und in Heidelberg ist und selber keine Möglichkeit hat, zu drucken, kann mit dem Finanzteam einen Termin im StuRa-Büro ausmachen. Das gilt auch, wenn ihr umfangreiche Abrechnungen habt und nicht so recht wisst, wie ihr die einreichen sollt (Tipp: Eine Gesamtauflistung aller Kosten, wenn ihr mehrere Sachen einreicht, hilft immer). Ihr müsst euch aber vorher anmelden, damit der Aufenthalt im StuRa-Büro coronakonform durchgeführt werden kann.
Endgültiger Kassenschluss ist der 11.12., 18:00. Einzelne Abrechnungen können auch danach noch bearbeitet – vielleicht sogar überwiesen werden. Bitte klärt das aber frühzeitig mit dem Finanzteam ab. Der letzte reguläre Überweisungstermin ist am Montag, 21. Dezember.
Letzter Einzahlungstermin: 15.12.
Wer noch Bargeld hat, kann dies noch am 15.12. einzahlen. Bitte meldet euch bis 14.12. an. Keine Angst: Einnahmen, die ins nächste Jahr mitgenommen werden dürfen (wie zweckgebundene Spenden oder Kautionen), werden ins nächste Jahr übertragen. Einzahlungen, die ihr nicht hättet mitnehmen können, werden, auch wenn sie erst 2021 eingezahlt werden, nicht zu den Einnahmen für 2021 dazugerechnet, sondern fließen in die Allgemeine Rücklage.
Budgetpläne
Die Frist für das Einreichen von zweckgebundenen Rücklagen ist verstrichen. Eine vorläufige Bewilligung dafür erhalten Fachschaften bis 15.12.; die endgültige Bewilligung kommt erst gegen Ende Januar, wenn alle Zahlungen und Einnahmen erfasst sind und klar ist, ob die Fachschaften noch genug Geld für die beantragten Rücklagen haben.
Dennoch können Budgetpläne schon eingereicht werden. Ihr könnt die beantragten Rücklagen eintragen, sollten sie abgelehnt werden, müsstet ihr den Posten dann nur noch streichen. Alle Fachschaften haben eine Vorlage für ihren Budgetplan erhalten.
Was passiert mit Geld, das nicht ausgegeben wird?
Das Bild zu diesem Beitrag zeigt den Zahlungsavis von Anfang November, als die Zahlungen fürs Wintersemester aufs Konto der Verfassten Studierendenschaft (VS) überwiesen wurden. Auch wenn der Großteil davon, gut 980.000 Euro bereits an die VRN GmbH weiterüberwiesen wurde und eine weitere Zahlung an VRNnextbike noch aussteht, ist klar, dass dieses Jahr weniger Geld ausgegeben wird als geplant. Die Frage, was damit geschieht, kam in den letzten Tagen immer wieder auf und die Antwort wird hoffentlich diejenigen beruhigen, die sich darum gesorgt haben: Geld, das nicht ausgegeben wird, bleibt bei der Verfassten Studierendenschaft. Da die VS selber Gelder einnimmt – das sind die 10 Euro, die ihr jedes Semster mit dem Semester-Beitrag zahlt – behält sie das Geld und fließt es nicht am Ende des Jahres ans Land oder die Uni oder sonstwen. Am 1. Januar sind also nicht ausgegebene Gelder immer noch auf dem VS-Konto und können 2021 ausgegeben werden.
Keine Infos zu QSM
Wie immer erfahrt ihr in den Finanz-Updates nichts zu den QSM. Ihr habt nämlich auf anderen Kanälen schon erfahren, dass es etwas weniger Geld gibt als erwartet und ihr die aktuellen Zahlen auf der Seite des QSM-Referats findet. Dass ihr bis zum 15. Januar eure Anträge stellen müsst, wisst ihr sowieso. Diejenigen, die bei der QSM-Schulung waren, sind auch umfassend informiert über das Antragsverfahren.