Im Rahmen der Gremienschulungen – jeden Freitag, ab 16:00 Uhr – geht es am 27. November um die Qualitätssicherungsmittel (QSM). Die Veranstaltung findet als Videokonferenz statt, eine Anmeldung ist nicht nötig: https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/b/phi-jfg-29g
Bei den nächsten Terminen im Dezember geht es dann um den Fachrat und um VS-Satzungen, bevor es im Januar und Februar um Unigremien, Prüfungsordnungen und die Frage, wie man eine Sitzung gut vorbereitet und moderiert, geht. Ihr seid herzlich eingeladen! Schaltet euch rein!
Was sind QSM?
QSM sind zusätzliche zweckgebundene Mittel vom Land für die Hochschulen, die nur für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre eingesetzt werden dürfen. Besonders an den QSM ist, dass die Verfasste Studierendenschaft (VS) das Vorschlagsrecht für ihre Verwendung hat. Ausgeübt wird dieses Vorschlagsrecht – abgesehen von den wenigen Mitteln im „zentralen Topf“ – von den Fachschaften. Das läuft vereinfacht so, dass die Fachschaftsräte Beschlüsse für die Verwendung der Mittel fassen. Wenn diese rechtlich zulässig sind, setzen die Institute und Univerwaltung sie um.
Um wie viel Geld geht es und wie wird es verteilt?
Die Höhe der Mittel wird Ende eines Jahres bekannt gegeben. Jeweils zum 15. Januar bzw. zum 15. Mai (für das folgende SoSe bzw. das WiSe) können die Fachschaften ihre Beschlüsse einreichen. Im Vorfeld können auch alle Studierende in den Fachschaftsräten oder Fachschaftsvollversammlungen Vorschläge auf Verwendung der QSM einreichen. Die Verfahren in den einzelnen Fachschaften sind unterschiedlich, informiert euch vor Ort.
Ein Teil der Mittel wird nicht auf die Fachschaften aufgeteilt, sondern zentral einbehalten und ist Lehramtsprojekten vorbehalten. Welche Projekte gefördert werden, entscheidet eine zentrale QSM-Kommission.
Werden nicht genug Anträge für Lehramtsprojekte eingereicht oder angenommen, kann das verbliebene Geld zusammen mit allen von den Fachschaften nicht abgerufenen Mitteln für Projekte für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Anträge für die Lehramts- und die allgemeinen Mittel sind bei QSM-Kommission einzureichen.
Übrigens: Die QSM-Kommission wird im Januar neu gewählt – wer Interesse hat, sollte bis Ende des Jahres kandidieren.
Bevor die Vorschläge an die Univerwaltung zur rechtlichen Prüfung weitergeleitet werden, werden sie vom QSM-Referat geprüft. Das QSM-Referat berechnet auch den Anteil der einzelnen Fachschaften und berät im Vorfeld.
Im Folgenden dokumentieren wir – leicht bearbeitet – die jüngste QSM-Mail an die Fachschaften:
Liebe Fachschaften,
ich möchte euch einige Informationen für die Antragstellung der Anträge der studentischen QSM für das Haushaltsjahr 2021 (d.h. das SoSe 21 und WiSe 21/22) zukommen lassen. Die Zahlen sind aktuell noch unter Vorbehalt, da die Gesamtsumme bisher noch nicht durch das Ministerium bestätigt wurde (es sind aber keine großen Änderungen zu erwarten).
Als Erinnerung, die Antragsfrist der Anträge für das SoSe 21 ist der 15.01.2021. Zu dem Termin können aber auch schon Anträge für das WS 21/22 gestellt werden.
Im Folgenden noch zwei Hinweise 1) zu den Zahlen selbst und 2) zur QSM-Schulung am 27.11.:
1.) Zuerst ist anzumerken, dass im neuen Hochschulfinanzierungsvertrag, welcher ab dem nächsten Jahr gilt, eine Erhöhung der studentisch vergebenen QSM-Mittel um 10% (bezogen auf 2019) festgelegt ist. Gleichzeitig haben sich wie in jedem Jahr die Studierendenzahlen der Universität geändert. Grob gesagt sind die Studierendenzahlen gesunken, wobei dies vor allem immer noch den wegfallenden Lehramtsstudierenden geschuldet ist (diese werden in der Regel noch nicht durch die Lehramtsbachelor und -master aufgefangen). Das führt dazu, dass die meisten Lehramtsfächer einen deutlich geringeren Anstieg der Mittel verzeichnen, während Fächer, die ihre Studierendenzahlen halten oder sogar erhöhen konnten (wie die Medizin oder Psychologie), einen deutlichen Mittelzuwachs verzeichnen.
Zum Schluss möchte ich noch den Lehramtstopf erwähnen. Dieser bestimmt sich anhand der Anzahl der Studierenden im Master of Education. Aktuell liegt er bei etwa 5000€ und es ist zu erwarten, dass er in den nächsten Jahren weiter steigen wird.
Bisher wurden über diesen Topf vor allem Maßnahmen beantragt, die sich an Bachelorstudierende mit Lehramtsoption in einzelnen Fächern richten. Aufgrund der Berechnung über die M.Ed-Studierenden wäre es natürlich schön, Maßnahmen zu fördern, die sich direkt an diese Gruppe richten, insbesondere auch fächerübergreifend. Allerdings bleibt dies natürlich euch bzw. den Antragstellenden überlassen.
2.) Am 27.11., 16 Uhr, wird es eine Schulung zum Thema studentisch vergebene QSM geben. Themen dabei wären insbesondere:
- die Antragstellung (was ist zu beachten/Formvorgaben usw.)
- welche Anträge sind möglich (ihr könnt gerne fragen, ob bestimmte Vorhaben realisierbar sind)
- Vorhaben sind nicht umsetzbar wg. Corona – wie ist eine Umwidmung möglich und was ist zu beachten
- wie könnte man die Relevanz der stud. vergebenen QSM sichtbarer machen (das wäre ein Diskussionsteil)
- natürlich könnt ihr gerne auch alle anderen Fragen, die ihr zum Thema stud. QSM habt, stellen
Solltet ihr schon jetzt Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben (oder zu den zugewiesenen Beträgen), dann meldet euch einfach beim QSM-Referat.
Viele Grüße,
Philipp
Nochmal zum Festhalten: Freitag, 27.11., 16 Uhr, Schulung zum Thema studentisch vergebene QSM, per Videokonferenz:
https://bbb.stura.uni-heidelberg.de/b/phi-jfg-29g